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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.06.1997 - 19 U 16/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5731
OLG Köln, 27.06.1997 - 19 U 16/97 (https://dejure.org/1997,5731)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.1997 - 19 U 16/97 (https://dejure.org/1997,5731)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 1997 - 19 U 16/97 (https://dejure.org/1997,5731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsausschluss zugunsten von Arbeitskollegen des Geschädigten bei Beschäftigung im gleichen Betrieb und Verursachung des Unfalls durch eine betriebliche Tätigkeit; Eingliederung eines lediglich beim Abladen im Empfängerbeitrieb helfenden LKW-Fahrers unter ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 78
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85

    Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1997 - 19 U 16/97
    Ein Fall, in dem regelmäßig das Eigeninteresse überwiegen soll (vgl. BGH, NJW 1987, 1022;… Wussow/Schloen, a.a.O., Rn. 2608) liegt hier nicht vor.
  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 234/82

    Haftungsfreistellung bei Lagerungsarbeiten

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1997 - 19 U 16/97
    Auch insofern fiel seine Tätigkeit in die betriebliche Sphäre des Fa. B., so daß sie dieser der Sache nach zuzurechnen ist (BGH, VersR 1984, 736;… OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.1991 - 6 U 186/90

    Lieferant; Kraftfahrer; Empfänger; Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1997 - 19 U 16/97
    Sie sind nämlich nach der genannten Vorschrift wie ein Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle versichert, so daß ihnen etwaige Ansprüche auf Ersatz des bei einem Arbeitsunfall erlittenen Personenschadens gegen den Unternehmer auch nur nach Maßgabe des § 636 RVO zustehen können (OLG Düsseldorf, VersR 1993, 210).
  • OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01

    Schadensersatz; Haftung; Geschäftsherr; Verrichtungsgehilfe; Lieferant; …

    Hat dagegen ein Geschädigter eine Aufgabe wahrgenommen, die sowohl in den Aufgabenbereich seines Stammunternehmens als auch in den des Unfallunternehmens fiel, so ist in der Regel anzunehmen, daß er allein zur Förderung der Interessen seines Stammunternehmens tätig geworden ist; liegt einer Hilfeleistung auch nur auch ein Interesse des eigenen Unternehmens zugrunde, so ist regelmäßig davon auszugehen, daß die Tätigkeit des Geschädigten allein der Förderung der Belange des eigenen Unternehmens gedient hat (BGH VersR 1987, 384; BGH VersR 1989, 67; BGH VersR 1996, 1412 jeweils zu §§ 636, 637 RVO;… Kater SGB VII § 104 Rdn. 16; wohl a.A. OLG Köln VersR 1998, 78, 79).
  • LG Bonn, 29.08.2005 - 1 O 109/02
    Dies ist Ausfluss des bereits eingangs erörterten, im Unfallversicherungsrecht herrschenden Haftungsersetzungsprinzips und führt dazu, dass Personenschäden nach Arbeitsunfällen nicht immer vollständig ersetzt werden (…BAG, Urt. v. 24.05.1989, Az. 8 AZR 240/87;… LAG Hamm, Urt. v. 10.05.1990, Az. 17 Sa 28/90; OLG Köln, Urt. v. 27.06.1997, Az. 19 U 16/97;… ErfKArbR-Rolfs SGB VII § 104 Rn. 25 m.w.N.).
  • OLG Celle, 17.02.2000 - 14 U 32/99

    Haftungsausschluß für Tätigkeit "beim Betrieb" eines Kraftfahrzeugs durch …

    Denn in beiden Fällen könnte der Beklagte zu 1 das Haftungsprivileg als jeweiliger "Arbeitskollege" des Verletzten ... oder als Unternehmer nach den §§ 636, 637, 539 Abs. 2 RVO für sich in Anspruch nehmen (vgl. auch OLG Köln, VersR 1998, S. 78 f.).
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