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| OLG Schleswig, 07.05.1997 - 9 U 112/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 3 Abs. 2a; StVG § 7 § 17
Haftungsverteilung bei Anfahren eines auf die Fahrbahn laufenden Kindes in einem Wohngebiet
Papierfundstellen
- MDR 1997, 1122
- VersR 1999, 334
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89
Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs. …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.1997 - 9 U 112/96
Voraussetzung dafür ist jedoch, daß der Kraftfahrer bei äußerster Sorgfalt das Kind bemerken kann oder mit seiner Anwesenheit im Fahrbahnbereich aufgrund konkreter Anhaltspunkte rechnen muß (…vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 3 StVO Rdn. 29 a; OLG Hamm NJW-RR 87, 1250 [1251]; BGH VersR 1985, 864 = NJW 86, 183 [184]; NZV 90, 227 [228]). - BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83
Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit
Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.1997 - 9 U 112/96
Voraussetzung dafür ist jedoch, daß der Kraftfahrer bei äußerster Sorgfalt das Kind bemerken kann oder mit seiner Anwesenheit im Fahrbahnbereich aufgrund konkreter Anhaltspunkte rechnen muß (…vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 3 StVO Rdn. 29 a; OLG Hamm NJW-RR 87, 1250 [1251]; BGH VersR 1985, 864 = NJW 86, 183 [184]; NZV 90, 227 [228]).
- OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: für PKW-Fahrer unsichtbares Kind, das …
Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht setzt jedoch voraus, dass er die Kinder am Fahrbahnrand gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen und dass das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, auf eine mögliche Gefährdung hinweisen; damit, dass ein bisher für ihn unsichtbares Kind hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft, braucht ein Fahrzeugführer auch in Wohngebieten nicht stets zu rechnen (BGH, NJW 1986, 184 [185] = VersR 1985, 1088; NJW 1991, 292 [293] = VersR 1990, 1366; NJW-RR 1992, 1116 [1117] = VersR 1982, 890; NJW 1994, 941; NJW 1998, 2816 [2817]; OLG Schleswig, VersR 1999, 334 f.).
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