Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.07.1998 - 22 U 204/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Entschädigung für Schäden aus einem Einbruchdiebstahl trotz Rücktritts vom Versicherungsvertrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Entschädigung für Schäden aus einem Einbruchdiebstahl trotz Rücktritts vom Versicherungsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 22.08.1996 - 9 O 514/94
- OLG Frankfurt, 28.07.1998 - 22 U 204/96
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1412
- VersR 1999, 569
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 20.02.1992 - 22 U 136/90
Unterrichtung des Versicherers; Unfallanzeige; Treu und Glauben; Verspätete …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.1998 - 22 U 204/96
Würde sich die Beklagte auf die Leistungsfreiheit berufen, würde sie sich damit treuwidrig in Widerspruch setzen zu ihrem eigenen Verhalten, das sie nach ihrem Rücktritt vom Versicherungsvertrag gezeigt hat (…vgl. dazu Heinrichs in Palandt, Kommentar zum BGB , 57. Aufl. 1998, § 242 Rn. 55 und 56; Senat, VersR 1992, 1458 = r + s 1992, 140 = MDR 1992, 948 = OLG Report Frankfurt 1992, 9).
- OLG Saarbrücken, 15.01.2025 - 5 W 83/24
Auswirkungen der fehlenden Mitwirkung des Versicherungsnehmers auf den …
Spätestens dadurch erweckte die Antragsgegnerin bei der Antragstellerin endgültig den Anschein und das Vertrauen darauf, Rücktritt und Kündigung aus dem Schreiben vom 23. Januar 2023 seien hinfällig (§ 242 BGB; vgl. OLG Frankfurt, RuS 1999, 335;… weitergehend für Verzicht Armbrüster, in: Prölss/Martin, VVG 32. Aufl., § 21 Rn. 32).
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Rechtsprechung
| AG Hechingen, 08.05.1998 - 6 C 176/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
Vorliegen eines sofortigen und unwiderruflichen Rechtes auf die Leistung aus einem Versicherungsvertrag; Anforderungen an die Auslegung eines Kapitallebensversicherungsvertrages; Anforderungen an eine Barlohnvereinbarung
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines sofortigen und unwiderruflichen Rechtes auf die Leistung aus einem Versicherungsvertrag ; Anforderungen an die Auslegung eines Kapitallebensversicherungsvertrages; Anforderungen an eine Barlohnvereinbarung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hechingen, 08.05.1998 - 6 C 176/98
- LG Hechingen, 11.11.1998 - 3 S 73/98
Papierfundstellen
- VersR 1999, 569
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63
Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall
Auszug aus AG Hechingen, 08.05.1998 - 6 C 176/98
Jedoch ist seit BGHZ 45, 162 die tatsächliche Übung des Versicherungsrechtsverkehrs anerkannt, in der unwiderruflichen Bezugsberechtigung zugleich den erklärten Willen für einen sofortigen Rechtserwerb des Bezugsberechtigten zu sehen.Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten steht dem die Entscheidung BGHZ 45, 162 nicht entgegen.
- OLG Düsseldorf, 06.03.1992 - 17 U 201/91
Auszug aus AG Hechingen, 08.05.1998 - 6 C 176/98
In solchen Fällen, wo für den Todesfall auch noch Familienangehörige des Arbeitnehmers, hier des Klägers, begünstigt werden, hat die obergerichtliche Rechtsprechung die Vertragsansprüche deshalb auch grundsätzlich dem begünstigten Arbeitnehmer, hier also dem Kläger, zugestanden (BAG VersR 1991, 942; OLG Düsseldorf NJW-RR 92, 798).
- BGH, 18.06.2003 - IV ZR 59/02
Erwerb von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Einräumung eines …
Die Auffassung des Berufungsgerichts führt dazu, den Eintritt dieser vom Versicherungsnehmer gewollten Rechtsfolge zu vereiteln und das unwiderrufliche Bezugsrecht auf den Erlebensfall im Ergebnis seines eigentlichen Inhalts zu entkleiden, wie der 3. Zivilsenat des Berufungsgerichts zutreffend erkannt hat (NJW-RR 2001, 676 = VersR 2002, 219; vgl. auch Baroch Castellvi, VersR 1998, 410, 415 und AG Hechingen VersR 1999, 569 m. Anm. Baroch Castellvi). - OLG Frankfurt, 14.09.2000 - 3 U 139/99
Lebensversicherung: Rechtsstellung des unwiderruflich Bezugsberechtigten für den …
(vgl. AG Hechingen, VersR 99, 569; Joseph, Lebensversicherung und Abtretung, 1990, Seite 21 1 f.).
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