Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.09.1999 - 7 U 152/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtspflichtverletzung durch Beschluss des Bewertungsausschusses - Überweisungsverbot für Laborleistungen - Eingriff in Zulassungsstatus des Vertragsarztes - Verschuldenvorwurf trotz summarischer Rechtmäßigkeitsprüfung durch Kollegialgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit von Überweisungen zur Erbringung von Leistungen an andere Vertragsärzte; Rechtliche Einordnung der Beschlüsse der Bewertungsausschüsse als Normsetzungsverträge; Autonome Rechtssetzung einer rechtlich verselbständigen Stelle der mittelbaren Bundesverwaltung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.09.1998 - 5 O 111/97
- OLG Köln, 30.09.1999 - 7 U 152/98
- OLG Stuttgart, 02.11.2000 - 1 U 56/00
- BGH, 25.10.2001 - III ZR 302/00
- BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00
Papierfundstellen
- VersR 2000, 1279
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89
Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern iS. des § 12 Abs. 3 SGG , …
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1999 - 7 U 152/98
Hierzu hat das Bundessozialgericht in dem sogenannten Großgeräte-Urteil vom 1.10.1990 (BSGE 67, 256 ff.) eine an Art. 80 GG orientierte "Normsetzungsdelegation" und die Vorgabe "wenigstens gewisser Grundstrukturen des Normgefüges" gefordert, damit "kein derart unbestimmtes Umsetzungsfeld verbleibt, dass der verfassungsrechtliche Zweck ... vereitelt werden würde." Die Richtlinien müssen sich zum anderen innerhalb der ihnen übergeordneten Grundsätze des Leistungs- und Leistungserbringungsrechts halten.Soweit sie sich nicht im Rahmen der ihnen zugrundeliegenden gesetzlichen Ermächtigung und der Grundsätze des Leistungs- und Leistungserbringungsrechts halten, können sie Verbindlichkeit nicht beanspruchen, und weder zu einer Verkürzung der Ansprüche der Versicherten noch zu einer Einschränkung der Therapiefreiheit der Vertragsärzte führen (…Funk, a.a.O., Rdnr. 17; BSGE 52, 70; 67, 251; 67, 256).
Insbesondere sei ihm im Hinblick auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 1.10.1990 zur Großgeräte-Richtlinie (BSG NJW 1991, 778) bewußt gewesen, dass es für die von ihm getroffene Entscheidung einer Ermächtigungsgrundlage bedurfte.
- BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95
Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für …
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1999 - 7 U 152/98
Dieses hat mit Urteil vom 20.03.1996 (6 RKa 21/95) der Feststellungsklage mit der Begründung stattgegeben, dass die Neuregelung mit höherrangigem Recht nicht vereinbar und deshalb rechtswidrig sei.Rn. 52 Wie das Bundessozialgericht in seiner den vorliegenden Fall betreffenden Entscheidung (BSGE 78, 91) mit Recht angenommen hat, greift die vom Bewertungsausschuss getroffene Regelung in den vertragsärztlichen Zulassungsstatut ein, ohne dass dieser Eingriff von einer Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist.
- BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90
Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages - …
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1999 - 7 U 152/98
Wenn sich die nach sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnene Rechtsansicht als vertretbar erweist, kann aus der Mißbilligung dieser Auffassung durch die Gerichte eine Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (BGH NJW 1993, 530, (531), BGHZ 119, 365 (369);… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Auflage, S. 74).
- BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80
Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1999 - 7 U 152/98
Die Rechtsnormqualität hat das Bundessozialgericht stets betont (…BSG vom 1.07.1992, SozR 3/2500 § 87 Nr. 4) und wird auch vom Bundesgerichtshof, jedenfalls für Beschlüsse des Bewertungsausschusses, aufgrund deren der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) bestimmt wird, nicht anders beurteilt (BGHZ 81, 21). - BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88
Notwendige Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen gegen Richtlinien …
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1999 - 7 U 152/98
Soweit sie sich nicht im Rahmen der ihnen zugrundeliegenden gesetzlichen Ermächtigung und der Grundsätze des Leistungs- und Leistungserbringungsrechts halten, können sie Verbindlichkeit nicht beanspruchen, und weder zu einer Verkürzung der Ansprüche der Versicherten noch zu einer Einschränkung der Therapiefreiheit der Vertragsärzte führen (…Funk, a.a.O., Rdnr. 17; BSGE 52, 70; 67, 251; 67, 256). - BSG, 22.07.1981 - 3 RK 50/79
Frage der Verordnungsfähigkeit einer Behandlungsmethode, die nicht im …
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1999 - 7 U 152/98
Soweit sie sich nicht im Rahmen der ihnen zugrundeliegenden gesetzlichen Ermächtigung und der Grundsätze des Leistungs- und Leistungserbringungsrechts halten, können sie Verbindlichkeit nicht beanspruchen, und weder zu einer Verkürzung der Ansprüche der Versicherten noch zu einer Einschränkung der Therapiefreiheit der Vertragsärzte führen (…Funk, a.a.O., Rdnr. 17; BSGE 52, 70; 67, 251; 67, 256). - BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 11/77
Ärztliche Leistung - Zeitaufwendige Infusionen - Zeitaufwendung - Abgeltung mit …
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1999 - 7 U 152/98
Rn. 49 Eine Überprüfung greift nur ausnahmsweise und in engen Grenzen ein, wenn nämlich die Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung ihren Regelungspielraum überschritten oder ihre Bewertungskompetenz mißbräuchlich ausüben, indem sie sich bei dem ihnen aufgetragenen Interessenausgleich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (BSGE 46, 140 und 58, 35;… Funk in: HS-KV, § 32 Rdnr. 97 m.w.N.;… KassKomm-Hess, a.a.O.). - BSG, 05.02.1985 - 6 RKa 37/83
Ersatzkassengebührenordnung - Beratung - Honorarabrechnung
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1999 - 7 U 152/98
Rn. 49 Eine Überprüfung greift nur ausnahmsweise und in engen Grenzen ein, wenn nämlich die Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung ihren Regelungspielraum überschritten oder ihre Bewertungskompetenz mißbräuchlich ausüben, indem sie sich bei dem ihnen aufgetragenen Interessenausgleich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (BSGE 46, 140 und 58, 35;… Funk in: HS-KV, § 32 Rdnr. 97 m.w.N.;… KassKomm-Hess, a.a.O.). - LG Köln, 22.09.1998 - 5 O 111/97
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1999 - 7 U 152/98
Die Berufungen der Beklagten zu 1) und der Streithelfer zu 1) bis 8) gegen das Teilurteil des Landgerichts Köln vom 22.09.1998 - 5 0 111/97 - werden zurückgewiesen.
- BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00
Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des …
Das Berufungsgericht hält - anders als das Oberlandesgericht Köln (VersR 2000, 1279) in einer Parallelsache, in der der Senat die Revision der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nicht angenommen hat (Senatsbeschluß vom 22. Februar 2001 - III ZR 316/99, nicht mit Gründen versehen) - den Amtshaftungsanspruch für nicht begründet, weil der Beklagten kein Schuldvorwurf daraus gemacht werden könne, daß sie die Verfassungswidrigkeit des Beschlusses nicht erkannt habe; von dessen Rechtmäßigkeit habe sie bis zur Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 20. März 1996 (MedR 1997, 227) ausgehen dürfen.Bei einer sorgfältigen Analyse der Entscheidung BSGE 67, 256 hätten sich, wie das Oberlandesgericht Köln in einer dieselbe Beschlußfassung betreffenden Sache entschieden hat (VersR 2000, 1279, 1281), bei den Mitgliedern des Bewertungsausschusses auch durchgreifende Bedenken durchsetzen müssen, ob die - für sich genommen - andere Fälle betreffenden Regelungs- und Handlungsaufträge in § 87 Abs. 2 b Satz 2 und § 105 Abs. 2 Satz 2 SGB V mit hinreichender Bestimmtheit erlaubten, die Laborärzte von der Erbringung bestimmter Leistungen durch das Überweisungsverbot auszuschließen.
- BGH, 25.10.2001 - III ZR 302/00
Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des …
Die Parteien werden um Mitteilung gebeten, ob der Hauptantrag - gegebenenfalls nach klarstellender Formulierung als Feststellungsantrag - im Hinblick auf den Senatsbeschluss vom 22. Februar 2001 (III ZR 316/99), mit dem die Revision der auch hier Beklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. September 1999 (7 U 152/98 - VersR 2000, 1279) nicht angenommen worden ist, durch Anerkenntnis erledigt werden kann.
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