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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1122
BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99 (https://dejure.org/2000,1122)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2000 - VI ZR 201/99 (https://dejure.org/2000,1122)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - VI ZR 201/99 (https://dejure.org/2000,1122)
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  • lexetius.com

    BGB § 249 Ba; ZPO § 304

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3423
  • MDR 2000, 1247
  • VersR 2000, 1282
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.1999 - VI ZR 374/97

    Einstandspflicht des zusammen mit anderen kausal gewordenen Schädigers

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99
    Diese Ausführungen berücksichtigen nicht hinreichend, daß es nicht darauf ankommt, ob ein Behandlungsfehler die "ausschließliche" oder "alleinige" Ursache einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ist; auch eine Mitursächlichkeit, sei es auch nur als "Auslöser" neben erheblichen anderen Umständen, steht der Alleinursächlichkeit haftungsrechtlich in vollem Umfang gleich (vgl. z.B. Senatsurteil vom 26. Januar 1999 - VI ZR 374/97 - VersR 1999, 862).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99
    Insoweit kommt eine Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler auch für eine bloße Mitursächlichkeit in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 10/96 - VersR 1997, 362 f.).
  • OLG Hamm, 28.05.2025 - 5 U 15/17

    Peruanischer Bauer Luciano scheitert mit Klimaklage gegen RWE

    In einem solchen Fall kann der Verletzungserfolg nach der Äquivalenzformel zugerechnet werden - und zwar materiell-rechtlich ohne Rücksicht auf die Art der schadensstiftenden, oft zeitlich erheblich gestreckten Verkettung mit anderen Umständen -, ohne dass es dazu der Anwendung des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB bedarf (…sog. komplementäre Kausalität, vgl. Staudinger/Kohler, a.a.O., Rn. 172; vgl. zur Mitursächlichkeit auch BGH…, Urteil vom 20.05.2014 - VI ZR 187/13, Rn. 20; BGH…, Urteil vom 26.01.1999 - VI ZR 374/97, Rn. 7; BGH, Urteil vom 27.06.2000 - VI ZR 201/99, Rn. 20; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 19.06.1998 - 22 U 111/97, Rn. 10).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob ein Ereignis die "ausschließliche" oder "alleinige" Ursache einer Gesundheitsbeeinträchtigung ist; auch eine Mitursächlichkeit, sei sie auch nur "Auslöser" neben erheblichen anderen Umständen, steht einer Alleinursächlichkeit in vollem Umfang gleich (vgl. Senatsurteile vom 26. Januar 1999 - VI ZR 374/97 - VersR 1999, 862; vom 27. Juni 2000 - VI ZR 201/99 - VersR 2000, 1282, 1283;… vom 20. November 2001 - VI ZR 77/00 - aaO).
  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05

    Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung

    Es kommt nicht darauf an, ob ein Ereignis die "ausschließliche" oder "alleinige" Ursache des Schadens ist; auch eine Mitursächlichkeit, sei sie auch nur "Auslöser" neben erheblichen anderen Umständen, steht einer Alleinursächlichkeit in vollem Umfang gleich (vgl. Senatsurteile vom 19. April 2005 - VI ZR 175/04 - VersR 2005, 945, 946; vom 20. November 2001 - VI ZR 77/00 - VersR 2002, 200, 201; vom 27. Juni 2000 - VI ZR 201/99 - VersR 2000, 1282, 1283 und vom 26. Januar 1999 - VI ZR 374/97 - VersR 1999, 862).
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