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| OLG Köln, 22.12.1999 - 5 U 106/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Verfahrensgang
- LG Aachen, 12.02.1999 - 9 O 189/97
- OLG Köln, 22.12.1999 - 5 U 106/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1123
- VersR 2000, 1485
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- LG Köln, 25.02.1998 - 23 O 192/97
Auszug aus OLG Köln, 22.12.1999 - 5 U 106/99
Rn. 23 Das Landgericht hat der Klage nach Beiziehung und Auswertung der Akten 102 Js 20661/85 Staatsanwaltschaft Flensburg, E-Nr. 124/84 Seeamt Flensburg und 23 O 192/97 Landgericht Köln mit Urteil vom 12. Februar 1999 stattgegeben.Rn. 36 Die Akten 102 Js 20661/85 Staatsanwaltschaft Flensburg, E-Nr. 124/84 Seeamt Flensburg und 23 O 192/97 Landgericht Köln haben auch dem Senat vorgelegen und sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.
- BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93
Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht
Auszug aus OLG Köln, 22.12.1999 - 5 U 106/99
Eine Zustellung "demnächst" bedeutet eine Zustellung innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist, wenn die Partei oder ihr Bevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtsituation alles Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan haben (BGH, NJW 1993, 2811, 2812). - BGH, 16.09.1999 - VII ZR 307/98
Rückwirkung der Zustellung des Mahnbescheides auf den Zeitpunkt der Einreichung …
Auszug aus OLG Köln, 22.12.1999 - 5 U 106/99
Als in diesem Sinne geringfügig ist ein Zeitraum von bis zu 14 Tagen anzusehen (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 254; NJW 1999, 3125; NJW 1999, 3717, 3718).
- BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98
Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts
Auszug aus OLG Köln, 22.12.1999 - 5 U 106/99
Als in diesem Sinne geringfügig ist ein Zeitraum von bis zu 14 Tagen anzusehen (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 254; NJW 1999, 3125; NJW 1999, 3717, 3718). - BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93
Begriff der Zustellung "demnächst"
Auszug aus OLG Köln, 22.12.1999 - 5 U 106/99
Als in diesem Sinne geringfügig ist ein Zeitraum von bis zu 14 Tagen anzusehen (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 254; NJW 1999, 3125; NJW 1999, 3717, 3718). - BGH, 01.12.1993 - XII ZR 177/92
Begriff der alsbaldigen Zustellung; Geringfügige Verzögerung
Auszug aus OLG Köln, 22.12.1999 - 5 U 106/99
Eine solche Nachlässigkeit liegt nicht bereits darin, daß der Gerichtskostenvorschuß nicht schon mit der Einreichung der Klage beigefügt wurde, denn dazu ist eine Partei nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs selbst dann nicht gehalten, wenn die Klage erst kurz vor dem Ablauf der Frist eingereicht wird (vgl. BGH, NJW 1994, 1073). - BGH, 22.06.1977 - IV ZR 128/75
Feststellung der Eintrittspflicht des Unfallversicherers - Unfall als Ursache für …
Auszug aus OLG Köln, 22.12.1999 - 5 U 106/99
Hierzu muß ein bestimmtes Unfallgeschehen nicht festgestellt werden; es reicht aus, wenn als Ursache für den Tod der versicherten Person nur solche Geschehensabläufe in Betracht kommen, die den Unfallbegriff erfüllen (vgl. BGH, VersR 1977, 736).
- KG, 15.01.2010 - 6 U 76/09
Deckungsklage gegen eine Teilkaskoversicherung: Klagefristversäumung mangels …
Der Partei ist über den Zeitraum von zwei Wochen hinaus, innerhalb derer ihr nachlässiges Verhalten noch nicht schadet, nicht noch eine weitere Woche für die Überweisung der Gerichtskosten zuzubilligen; nach Eingang der Kostenanforderung darf eine Anweisung am übernächsten Werktag erwartet werden (in Abgrenzung zu OLG Köln, 22. Dezember 1999, 5 U 106/99, VersR 2000, 1485: mindestens eine Woche; OLG Hamm, 3. Dezember 2003, 20 U 147/03, VersR 2004, 362: vier Werktage) (Rn.15) (Rn.17) (Rn.18) (Rn.19) (Rn.20) .Dafür haben verschiedene Oberlandesgerichte zu dieser Frage Stellung bezogen und unter Hinweis darauf, dass der Kläger im Rahmen des § 167 ZPO verpflichtet sei, alles ihm Zumutbare zu tun, um eine alsbaldige Zustellung zu gewährleisten, eine Erledigung binnen einer Woche (OLG Köln VersR 2000, 1485 und OLG München WM 2009, 217 - 2234) oder binnen 4 Werktagen (OLG Hamm VersR 2004, 362 - 364; offengelassen von OLG Düsseldorf r+s 2007, 146 - 147) noch als unschädlich angesehen.
Rn. 19 Der Senat folgt dem Kläger und seiner Berufungsbegründung noch dahingehend, dass auch für die Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses grundsätzlich eine Erledigungsfrist zubilligen ist, die nicht in die Zeit der schuldhaften Verzögerung einzurechnen ist (so OLG Hamm VersR 2004, 362, 364; OLG Düsseldorf r+s 2007, 146; OLG Köln NJW-RR 2000, 1123, 1124;… wohl auch BGH WM 2009, 2138 ff Rdz. 9 und BGH NJW 2009, 999).
- OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03
Begriff der Zustellung demnächst
Ein zögerliches Verhalten, das der Annahme einer demnächstigen Zustellung entgegenstehen und sich in diesem Sinne schädlich auswirken kann (,sofern es alsdann eine Dauer von zwei Wochen überschreitet), ist demzufolge erst nach Ablauf eines "Mindest- Bearbeitungszeitraumes" anzunehmen, der dem Kläger für die Bewirkung der Einzahlung des Vorschusses zuzubilligen ist (OLG Köln, Urt. v. 22.12.1999 - 5 U 106/99 - VersR 2000, S. 1485). - OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - 4 U 225/05
Keine Zustellung "demnächst" nach § 167 ZPO bei bereits geringfügiger …
Darüber hinaus ist ihr eine Erledigungsfrist zuzubilligen, binnen der sie die Einzahlung bewirken kann (OLG Hamm r+s 2004, 136, 137; OLG Köln VersR 2000, 1485; ebenso BGH NJW 1994, 1073, 1074 für die Beantwortung einer Anfrage zum Streitwert;… zweifelnd Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 Rn. 60). - LG Hamburg, 11.05.2011 - 318 S 168/10
Wann ist eine Verzögerung der Vorschusszahlung geringfügig?
Soweit die Kläger geltend machen, dass ihnen nach Eingang der gerichtlichen Vorschussanforderung eine Bearbeitungs- bzw. Reaktionsfrist von bis zu einer Woche eingeräumt werden müsse, bevor ein zögerliches bzw. nachlässiges Verhalten vorliege und die 2-Wochen-Frist zu laufen beginne (vgl. OLG Hamm, VersR 2004, 362; OLG Köln, VersR 2000, 1485), überzeugt dies die Kammer ebenfalls nicht. - LG Hamburg, 07.01.2009 - 318 S 78/08
Wohnungseigentumsverfahren: Erforderlichkeit eines Gerichtskostenvorschusses für …
Soweit die Kläger geltend machen, dass ihnen nach Eingang der gerichtlichen Vorschussanforderung eine Bearbeitungs- bzw. Reaktionsfrist von bis zu einer Woche eingeräumt werden müsse, bevor ein zögerliches bzw. nachlässiges Verhalten vorliege und die 2-Wochen-Frist zu laufen beginne (vgl. OLG Hamm, VersR 2004, 362; OLG Köln, VersR 2000, 1485), überzeugt dies die Kammer ebenfalls nicht.
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