Rechtsprechung
| BGH, 10.05.2000 - IV ZR 297/98 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VVG § 7 Nr. 1 a; ; VVG § 7 Nr. 2 AFB 87; ; VVG § 6 Abs. 1; ; VVG § 61
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Maklervertrag - Feuerversicherung - Versicherungsschein - Pflichtverletzung - Vertragsablauf - Beweisantrag
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Haftung des Versicherungsmaklers Hinweis und Aufklärungspflicht des Versicherungsmaklers; fehlerhafte Beratung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AFB (87) § 7 Nr. 1 lit a, Nr. 2; VVG § 61
Schadensersatzanspruch gegen Versicherungsmakler - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Haftung des VM für fehlerhafte Beratung, Hinweis- und Aufklärungspflicht des VM, Beratungsfehler
Papierfundstellen
- VersR 2000, 846
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83
Versicherungsmakler als Sachwalter
Auszug aus BGH, 10.05.2000 - IV ZR 297/98
Selbst wenn die Beklagte nur den Auftrag gehabt haben sollte, für Versicherungsschutz ab dem 1. November 1994 zu sorgen, ergab sich für sie schon wegen dieses zeitlichen Zusammenhanges aus dem übernommenen Maklerauftrag die Pflicht, den Kläger klar und eindeutig darauf hinzuweisen, daß er in wenigen Wochen ohne Versicherungsschutz sein werde, er umgehend für die Erhaltung und Sicherung des Versicherungsschutzes Sorge tragen müsse (vgl. zu den Maklerpflichten BGHZ 94, 356, 359 f.).
- OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 11 U 212/12
Versicherungsmaklervertrag: Pflicht des Maklers zum Hinweis auf das Auslaufen der …
Insbesondere gehört es zu den Aufgaben des Maklers, zeitlichen Deckungslücken entgegenzuwirken und den Auftraggeber rechtzeitig auf erforderliche Verlängerungen aufmerksam zu machen (vgl. BGH, Urt. v. 10.05.2000 - IV ZR 297/98, Rdn. 13, VersR 2000, 846 = r+s 2002, 119;… ferner Dörner aaO;… Matusche-Beckmann aaO Rdn. 311;… Rixecker aaO Rdn. 13).Zwar hatte der Anspruchsgegner - anders als in der Konstellation, die der Entscheidung des BGH, Urt. v. 10.05.2000 - IV ZR 297/98 (VersR 2000, 846 = r+s 2002, 119) zugrunde liegt - nicht explizit zugesagt, durchgehend für ausreichenden und notwendigen Versicherungsschutz seiner beiden Auftraggeber zu sorgen.
- OLG Stuttgart, 09.06.2004 - 7 U 211/03
Vertrauenshaftung des Versicherers: Umfang der Auskunfts- und Beratungspflichten
Zu den Geschäftspflichten des Maklers gehören umfangreiche Hinweis- und Beratungspflichten, selbst wenn er nur für den Abschluss des in Auftrag gegebenen Versicherungsvertrages zu sorgen hat (BGH VersR 2000, 846). - OLG Köln, 30.04.2002 - 9 U 94/01
Anspruch auf Ersatz von Schäden und Aufwendungen wegen der Havarie einer …
Für einen Verstoß gegen eine Überwachungspflicht ist der Versicherer darlegungs- und beweispflichtig (BGH, VersR 2000, 846, 847).
- OLG Köln, 07.05.2004 - 9 U 105/03
Haftung des Versicherungsmaklers wegen Verletzung von Hinweis- und …
Rn. 30 a) Der Versicherungsmakler hat im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages als treuhänderischer Sachwalter umfangreiche Hinweis- und Beratungspflichten (vgl. BGHZ 94, 356 (359) = VersR 1985, 930; VersR 2000, 846; OLG Hamm, VersR 2001, 583; OLG München, VersR 2001, 459; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 55;… Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 43, Rn 10;… Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Anh. zu §§ 43-48, Rn 4 ff mit weiteren Nachweisen). - OLG Braunschweig, 01.04.2010 - 8 U 49/09
Abschluss eines Versicherungsmaklervertrags durch einen Versicherungsvertreter im …
Dabei ist er insbesondere verpflichtet, bei einem drohenden Auslaufen des Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer klar und eindeutig darauf hinzuweisen, dass er in wenigen Wochen ohne Versicherung sein werde und er umgehend für die Erhaltung und Sicherung des Versicherungsschutzes Sorge tragen müsse (vgl. BGH VersR 2000, 846 f. [BGH 10.05.2000 - IV ZR 297/98]). - LG Köln, 09.04.2025 - 20 O 103/24 Im Rahmen einer Betreuung muss der Makler den Vertrag ungefragt im Hinblick auf Überversicherung, Unterversicherung oder Deckungslücken auf einen etwaigen Anpassungsbedarf (OLG Dresden, VersR 2020, 98 ; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 54 ; vgl. auch OLG Hamm, MedR 1997, 463 .) sowie das Erfordernis einer Vertragsverlängerung hin überprüfen und den Versicherungsnehmer rechtzeitig darauf hinweisen (BGH, VersR 2000, 846 ;… OLG Brandenburg Urt. v. 19.3.2014 - 11 U 212/12 , juris).
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