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Weitere Entscheidung unten: AG Husum, 12.04.2001

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 282/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12420
OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 282/00 (https://dejure.org/2000,12420)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.10.2000 - 8 U 282/00 (https://dejure.org/2000,12420)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 8 U 282/00 (https://dejure.org/2000,12420)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 123 § 142; VVG § 22
    Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen Täuschung

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1368
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 282/00
    Der Senat bekräftigt seine Rechtsprechung (VersR 1998, 217 und 2000, 437 [Ber. S. 1357]), nach der die Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung ausnahmsweise keine Rückwirkung entfaltet, wenn evident oder unstreitig ist, dass zwischen dem arglistig verschwiegenen Umstand und dem Eintritt des Versicherungsfalls kein ursächlicher Zusammenhang besteht.
  • OLG Nürnberg, 21.08.1997 - 8 U 1297/96

    Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 282/00
    Der Senat bekräftigt seine Rechtsprechung (VersR 1998, 217 und 2000, 437 [Ber. S. 1357]), nach der die Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung ausnahmsweise keine Rückwirkung entfaltet, wenn evident oder unstreitig ist, dass zwischen dem arglistig verschwiegenen Umstand und dem Eintritt des Versicherungsfalls kein ursächlicher Zusammenhang besteht.
  • OLG Nürnberg, 02.05.2006 - 8 U 597/06

    Zur Eintrittspflicht des Versicherers für Versicherungsfälle vor Anfechtung des …

    Das Oberlandesgericht Nürnberg gibt seine bisherige Rechtsprechung auf (Urteil vom 21.08.1997, VersR 19, 98, 72 ff.; Urteil vom 23.12.1999, VersR 2000, 437 ff.; Urteil vom 26.10.2000, VersR 2001, 1368 ff.), wonach der Versicherer für Versicherungsfälle vor der Anfechtung eintrittspflichtig ist, wenn sie unstreitig oder evident nicht mit dem arglistig verschwiegenen oder falsch angezeigten Umstand zusammenhängen.

    Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung (Urteil vom 21.08.1997, VersR 1998, 217 ff.; Urteil vom 23.12.1999, VersR 2000, 437 ff.; Urteil vom 26.10.2000, VersR 2001, 1368 ff.), wonach der Versicherer für Versicherungsfälle vor der Anfechtung eintrittspflichtig ist, wenn sie unstreitig oder evident nicht mit dem arglistig verschwiegenen oder falsch angezeigten Umstand zusammenhängen, auf Grund der nunmehrigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf.

  • OLG Brandenburg, 24.11.2010 - 7 U 36/09

    Arglistanfechtung: Aufklärungspflicht bei Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Denn er trägt die Beweislast für alle Voraussetzungen des Erlöschens des Anfechtungsrechts und damit für den Ablauf der Anfechtungsfrist und hat daher den Beweis zu führen, dass der Kläger länger als ein Jahr vor der Anfechtungserklärung vom 6.5.2008 von der arglistigen Täuschung Kenntnis erlangt hat (vgl. BGH NJW 1992, 2346, 2347 f.; OLG Nürnberg VersR 2001, 1368, 1369;… MünchKomm./Kramer, BGB, 5. Aufl., § 124, Rdnr. 11;… Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 124, Rdnr. 4).
  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 22/05

    Berufung des Versicherers auf die Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages wegen …

    Der Senat hat durch Urteil vom heutigen Tage (IV ZR 46/04) ausgesprochen, daß die Berufung des Versicherers auf die sich aus § 142 BGB ergebende Rückwirkung auch dann keine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der vor Anfechtung gewährte Versicherungsschutz nicht durch die Täuschung des arglistigen Versicherungsnehmers beeinflußt war (entgegen OLG Nürnberg VersR 1998, 217; VersR 2000, 437; VersR 2001, 1368).
  • BGH, 04.05.2005 - IV ZR 30/03

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg hat die Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung ausnahmsweise nur dann keine Rückwirkung, wenn evident oder unstreitig ist, daß zwischen dem arglistig verschwiegenen Umstand und dem Eintritt des Versicherungsfalles kein ursächlicher Zusammenhang besteht (VersR 2001, 1368 und VersR 2000, 437).
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Rechtsprechung
   AG Husum, 12.04.2001 - 2 C 1137/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,41696
AG Husum, 12.04.2001 - 2 C 1137/00 (https://dejure.org/2001,41696)
AG Husum, Entscheidung vom 12.04.2001 - 2 C 1137/00 (https://dejure.org/2001,41696)
AG Husum, Entscheidung vom 12. April 2001 - 2 C 1137/00 (https://dejure.org/2001,41696)
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  • VersR 2001, 1368
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