Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 06.03.2000 - 6 U 24/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286 § 287
Anforderungen an den Nachweis der Kausalität eines Verkehrsunfalls mit einem behaupteten HWS-Syndrom
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 06.03.2000 - 6 U 24/99
- BGH, 24.10.2000 - VI ZR 126/00
Papierfundstellen
- VersR 2001, 653
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Celle, 20.01.2010 - 14 U 126/09
Zurechnung therapiebedingter Schäden; Anforderungen an die Feststellung eines …
Rn. 67 Derartige Messungen sind jedoch - ihre medizinische Objektivierbarkeit unterstellt (insoweit bestehen allerdings nach der Rechtsprechung Zweifel, vgl. OVG Münster, Urteil vom 11. Juli 2002 - 6 A 4067/92, juris; OLG Hamm, NZV 2003, 2602;… OLG München, RuS 2006, 474, juris-Rdnr. 36 m. w. N.) - für den hier entscheidenden Punkt, ob die Klägerin unfallbedingt eine Verletzung erlitten hat, nicht geeignet, weil die Neurootologie diese Verletzung - hier eine der Halswirbelsäule - voraussetzt und sich mit den daraus erwachsenen Beschwerden beschäftigt, nicht also die eigentliche Beschwerdeursache erforscht (vgl. zur Ungeeignetheit einer neurootologischen Untersuchung für den Kausalitätsnachweis OLG Braunschweig, VersR 2001, 653, insb. juris-Rdnr. 31, rechtskräftig durch Beschluss des BGH vom 24. Oktober 2000 - VI ZR 126/00, juris; OLG Koblenz…, Urteil vom 18. April 2005 - 12 U 609/02, juris-Rdnr. 28;… OLG München, RuS 2006, 474, juris-Rdnr. 36 m. w. N.). - OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3369/10
Haftung bei Verkehrsunfall: Richterliche Beweiswürdigung bei der Frage der …
Rn. 43 • unabhängig davon die Neurootologie keine verlässlichen Aussagen über die Ursachen von Beschwerden liefert (OLG Braunschweig VersR 2001, 653 - Revision vom BGH durch Beschl. v. 24.10.2000 - VI ZR 126/00 nicht angenommen;… OLG Koblenz, Urt. v. 18.04.2005 - 12 U 609/02 [Juris]; im Ergebnis - bei Darlegung der entsprechenden Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung dieser Frage [was inzwischen aufgrund der obigen Rechtsprechung und medizinischen Literatur problemlos möglich ist, vgl. nachstehende Senatsentscheidung r+s 2006, 474] - schon BGH NZV 1993, 346 unter II 1). - OLG München, 29.06.2007 - 10 U 4379/01
Verkehrsunfall: Einvernahme eines behandelnden Arztes als sachverständigen Zeugen
Geigel/Rixecker a.a.O. Kap. 37 Rz. 36 unter völlig unzulänglicher Auswertung der Rechtsprechung), und unabhängig davon die Neurootologie keine verlässlichen Aussagen über die Ursachen von Beschwerden liefert (OLG Braunschweig VersR 2001, 653 - Revision vom BGH durch Beschl. v. 24.10.2000 - VI ZR 126/00 nicht angenommen;… OLG Koblenz, Urt. v. 18.04.2005 - 12 U 609/02 [Juris]; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05 …und Urt. v. 15.09.2006 - 10 U 3622/99 = r+s 2006, 474 546 m. zust. Anm. von Lemcke = NJW-Spezial 2006, 546 m. zust. Anm. von Heß/Burmann).
- OLG München, 15.09.2006 - 10 U 3622/99
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Unfallbedingte …
Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozeß, 24. Aufl. 2004, Kap. 37 Rz. 36); gleiches gilt hinsichtlich der Eignung der Neurootologie für den Kausalitätsnachweis (vgl. OLG Braunschweig VersR 2001, 653 [OLG Braunschweig 06.03.2000 - 6 U 24/99] - Revision vom BGH durch Beschl. v. 24.10.2000 - VI ZR 126/00 nicht angenommen;… OLG Koblenz, Urt. v. 18.04.2005 - 12 U 609/02 [[...]]; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05). - OLG Hamm, 01.08.2016 - 6 U 170/14
Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit einer Verletzung
Rn. 34 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei der Neurootologie um eine -wissenschaftlich nicht anerkannte - medizinische Fachdisziplin handelt, die sich mit der Untersuchung und Behandlung der Störung der Kopfsinne befasst, wozu auch das genannte cervio-encephale Syndrom und das Verkettungssyndrom gehören, die aber keine verlässlichen Aussagen über die Ursachen der von ihr erforschten Beschwerden liefert, weil sie das Vorliegen einer Verletzung - hier: die Verletzung der Halswirbelsäule - voraussetzt, sich aber nicht mit der eigentlichen Entstehung der Verletzung beschäftigt (vgl. OLG Braunschweig, VersR 2001, 653 f.; OLG Hamm NZV 2003, 331, 332; OLG Koblenz, Urteil v. 18.4.2005 - 12 U 609/02 - abgedr. - OLG Koblenz, 18.04.2005 - 12 U 609/02
Schadenersatz nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Ausschluss einer Haftung …
Neurootologische Untersuchungen können dagegen keine Ergebnisse liefern, die verlässliche Rückschlüsse auf die konkrete Ursache festgestellter Beschwerden zulassen (vgl. OLG Braunschweig VersR 2001, 653, 654). - LG Münster, 15.07.2014 - 4 O 5/11
Schmerzensgeldbegehren infolge eines Unfallereignisses (hier: Verletzung der …
Jedenfalls für die hier entscheidende Frage, ob die Klägerin unfallbedingt eine Verletzung erlitten hat, ist die Neurootologie ungeeignet, weil sie diese Verletzung - hier eine der Halswirbelsäule - voraussetzt und sich mit den daraus erwachsenen Beschwerden beschäftigt, nicht also die eigentliche Beschwerdeursache erforscht (vgl. zur Ungeeignetheit einer neurootologischen Untersuchung für den Kausalitätsnachweis OLG Braunschweig, VersR 2001, 653, insb. juris-Rdnr. 31, rechtskräftig durch Beschluss des BGH vom 24. Oktober 2000 - VI ZR 126/00, juris; OLG Koblenz…, Urteil vom 18. April 2005 - 12 U 609/02, juris-Rdnr. 28;… OLG München, RuS 2006, 474, juris-Rdnr. 36 m. w. N.).
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