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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3877
OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00 (https://dejure.org/2001,3877)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.05.2001 - 1 U 15/00 (https://dejure.org/2001,3877)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 1 U 15/00 (https://dejure.org/2001,3877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Haftung von Ärzten im Zusammenhang mit der Behandlung von Nachblutungen nach einer Mandeloperation; Annahme eines groben Behandlungsfehlers; Unteilbarkeit des Schmerzensgeldanspruchs; Mehraufwand der Eltern des geschädigten Kindes als eigener Schaden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB
    Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Mandeloperation; Nachblutung

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, HNO-Arzt, Blutungen nach Mandesloperation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Mandeloperation; Nachblutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1558
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98

    Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00
    Vertragspartner der Klägerin wurden - unabhängig davon, mit welchem der beiden Beklagten die Klägerin anfangs konkret gesprochen haben sollte - beide Beklagte zu 1 und 2. Dies folgt daraus, dass sie eine Gemeinschaftspraxis betreiben, die von ihnen angebotenen Leistungen weithin austauschbar sind - beide Beklagte sind HNO-Fachärzte und unterhalten gemeinsam Belegbetten im ############## - und nicht ersichtlich ist, dass sie ihre ärztlichen Zuständigkeiten deutlich getrennt hätten oder dass die Klägerin aus besonderem Grunde nur einen der beiden mit der Behandlung des Klägers beauftragen wollte (…vgl. zur Haftung von Mitgliedern einer Gemeinschaftspraxis Steffen/Dressler, a. a. O., Rn. 87 m. w. N.; ferner BGHZ 142, 126, 136; BGH MedR 2001, 197, 200).

    Das folgt daraus, dass die Beklagten zu 1 und 2 eine Gemeinschaftspraxis betreiben und beide Vertragspartner der Klägerin geworden sind (vgl. allgemein dazu Steffen/Dressler, a. a. O., Rn. 87 sowie BGHZ 142, 126, 136; BGH MedR 2001, 197, 200).

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00
    Vertragspartner der Klägerin wurden - unabhängig davon, mit welchem der beiden Beklagten die Klägerin anfangs konkret gesprochen haben sollte - beide Beklagte zu 1 und 2. Dies folgt daraus, dass sie eine Gemeinschaftspraxis betreiben, die von ihnen angebotenen Leistungen weithin austauschbar sind - beide Beklagte sind HNO-Fachärzte und unterhalten gemeinsam Belegbetten im ############## - und nicht ersichtlich ist, dass sie ihre ärztlichen Zuständigkeiten deutlich getrennt hätten oder dass die Klägerin aus besonderem Grunde nur einen der beiden mit der Behandlung des Klägers beauftragen wollte (…vgl. zur Haftung von Mitgliedern einer Gemeinschaftspraxis Steffen/Dressler, a. a. O., Rn. 87 m. w. N.; ferner BGHZ 142, 126, 136; BGH MedR 2001, 197, 200).

    Das folgt daraus, dass die Beklagten zu 1 und 2 eine Gemeinschaftspraxis betreiben und beide Vertragspartner der Klägerin geworden sind (…vgl. allgemein dazu Steffen/Dressler, a. a. O., Rn. 87 sowie BGHZ 142, 126, 136; BGH MedR 2001, 197, 200).

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 158/82

    Erweiterung der Vertragshaftung des Arztes durch Vertragsschluß mit dritten …

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00
    Eine solche rechtliche Konstruktion des Behandlungsvertrages entspricht für die Behandlung von Minderjährigen - der am 7. November 1991 geborene Kläger war bei Behandlungsbeginn im Dezember 1996 noch geschäftsunfähig i. S. des § 104 Nr. 1 BGB - dem Regelfall (…vgl. Steffen/ Dressler, a. a. O., Rn. 7; BGH VersR 84, 356, 357).

    Dadurch wird der vertragliche Haftungsumfang für den Arzt nicht erweitert, da er sich dem Kind gegenüber auf die Unterhaltsleistungen der Eltern ohnehin nicht berufen kann (BGH VersR 84, 356, 357; BGH VersR 86, 465, 467; BGH NJW 89, 1538, 1540; BGH VersR 92, 1263, 1264).

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00
    Dadurch wird der vertragliche Haftungsumfang für den Arzt nicht erweitert, da er sich dem Kind gegenüber auf die Unterhaltsleistungen der Eltern ohnehin nicht berufen kann (BGH VersR 84, 356, 357; BGH VersR 86, 465, 467; BGH NJW 89, 1538, 1540; BGH VersR 92, 1263, 1264).
  • BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte bzw. unterlassene …

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00
    Dadurch wird der vertragliche Haftungsumfang für den Arzt nicht erweitert, da er sich dem Kind gegenüber auf die Unterhaltsleistungen der Eltern ohnehin nicht berufen kann (BGH VersR 84, 356, 357; BGH VersR 86, 465, 467; BGH NJW 89, 1538, 1540; BGH VersR 92, 1263, 1264).
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00
    Dadurch wird der vertragliche Haftungsumfang für den Arzt nicht erweitert, da er sich dem Kind gegenüber auf die Unterhaltsleistungen der Eltern ohnehin nicht berufen kann (BGH VersR 84, 356, 357; BGH VersR 86, 465, 467; BGH NJW 89, 1538, 1540; BGH VersR 92, 1263, 1264).
  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 299/93

    Verantwortlichkeit eines in der Weiterbildung zum Gynäkologen stehenden Arztes …

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00
    Auch entspricht es gängiger Rechtsprechung, dass ein in der Krankenhaus-Ambulanz tätiger Assistenzarzt in der Weiterbildung für die Unzulänglichkeit der Diagnostik aus Gründen der vertikalen Arbeitsteilung nicht verantwortlich ist, wenn er die Vorgehensweise mit dem Oberarzt abgesprochen hat (so OLG Köln VersR 93, 1157; ähnlich BGH VersR 94, 1303; OLG Düsseldorf VersR 91, 1412; OLG München VersR 93, 1400; OLG Zweibrücken VersR 97, 833).
  • OLG Köln, 14.07.1993 - 27 U 13/93

    Arzt; Niedergelassen; Krankenhaus; Überweisung; Ergebnisse; Zugrundelegung; …

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00
    Auch entspricht es gängiger Rechtsprechung, dass ein in der Krankenhaus-Ambulanz tätiger Assistenzarzt in der Weiterbildung für die Unzulänglichkeit der Diagnostik aus Gründen der vertikalen Arbeitsteilung nicht verantwortlich ist, wenn er die Vorgehensweise mit dem Oberarzt abgesprochen hat (so OLG Köln VersR 93, 1157; ähnlich BGH VersR 94, 1303; OLG Düsseldorf VersR 91, 1412; OLG München VersR 93, 1400; OLG Zweibrücken VersR 97, 833).
  • OLG München, 17.06.1993 - 1 U 6626/92

    Schuldhaftes Handeln; Arzt in Weiterbildung; Schwierige Handverletzung; …

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00
    Auch entspricht es gängiger Rechtsprechung, dass ein in der Krankenhaus-Ambulanz tätiger Assistenzarzt in der Weiterbildung für die Unzulänglichkeit der Diagnostik aus Gründen der vertikalen Arbeitsteilung nicht verantwortlich ist, wenn er die Vorgehensweise mit dem Oberarzt abgesprochen hat (so OLG Köln VersR 93, 1157; ähnlich BGH VersR 94, 1303; OLG Düsseldorf VersR 91, 1412; OLG München VersR 93, 1400; OLG Zweibrücken VersR 97, 833).
  • OLG Zweibrücken, 18.02.1997 - 5 U 3/96

    Keine Haftung des unter Aufsicht operierenden Assistenzarztes

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00
    Auch entspricht es gängiger Rechtsprechung, dass ein in der Krankenhaus-Ambulanz tätiger Assistenzarzt in der Weiterbildung für die Unzulänglichkeit der Diagnostik aus Gründen der vertikalen Arbeitsteilung nicht verantwortlich ist, wenn er die Vorgehensweise mit dem Oberarzt abgesprochen hat (so OLG Köln VersR 93, 1157; ähnlich BGH VersR 94, 1303; OLG Düsseldorf VersR 91, 1412; OLG München VersR 93, 1400; OLG Zweibrücken VersR 97, 833).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1991 - 8 U 55/89

    Beweisrechtliche Folgen der Unterlassung gebotener Untersuchungen L

  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen …

  • BGH, 25.05.1993 - VI ZR 272/92

    Erlaß der Schadensersatzforderung durch Regreßverzicht in Teilungsbakommen - …

  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96

    Voraussetzungen der Produkthaftungspflicht; Pflicht des Herstellers einer …

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 8/84

    Annahme eines Behandlungsfehlers bei Adduktions-Osteotomie

  • OLG Celle, 15.06.1972 - 5 U 213/71
  • OLG Köln, 27.01.2025 - 5 U 69/24

    Angestellter Arzt muss Anweisungen seiner vorgesetzten Ärzte widersprechen, wenn …

    Der nachgeordnete Arzt haftet daher nur bei einem allein von ihm zu verantwortenden Verhalten, etwa, weil ihm eine Behandlung zur selbstständigen Ausführung überlassen wird, wenn er durch voreiliges Handeln einer ihm erteilten Anweisung der ärztlichen Leitung zuwider handelt, er pflichtwidrig eine gebotene Remonstration unterlässt oder ihm ein Übernahmeverschulden vorgehalten werden kann (OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 315; OLGR 1999, 151; OLG Düsseldorf, VersR 2005, 230; OLG Celle, VersR 2002, 1558;… für den Assistenz- oder Stationsarzt in Weiterbildung (Anfängerarzt): Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kap. A Rn. 59;… OLG Brandenburg Urt. v. 25.2.2010 - 12 U 60/09, BeckRS 2010, 8975).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09

    Arzthaftung: Hirnschädigung eines Neugeborenen infolge Sauerstoffunterversorgung …

    Der nachgeordnete Arzt haftet daher nur bei einem allein von ihm zu verantwortenden Verhalten, etwa, weil ihm eine Behandlung zur selbständigen Ausführung überlassen wird, wenn er durch voreiliges Handeln einer ihm erteilten Anweisung der ärztlichen Leitung zuwider handelt, er pflichtwidrig eine gebotene Remonstration unterlässt oder ihm ein Übernahmeverschulden vorgehalten werden kann (OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 315; OLGR 1999, 151; OLG Düsseldorf, VersR 2005, 230; OLG Celle, VersR 2002, 1558;… für den Assistenz- oder Stationsarzt in Weiterbildung (Anfängerarzt): Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kap. A Rn. 59).
  • OLG Hamm, 13.09.2024 - 26 U 183/23

    Blasenstörung als Hinweis auf ein Cauda-equina-Syndrom

    Denn bei der Frage, ob eine grobe Fehlerhaftigkeit anzunehmen ist, hat eine Gesamtbetrachtung der Umstände zu erfolgen (BGH…, Urteil vom 08.03.1988, VI ZR 201/87, zit. nach juris Rn. 17; OLG Hamm…, Urteil vom 16.05.2014, 26 U 178/12, zit. nach juris Rn. 42; OLG Celle, Urteil vom 07.05.2001, 1 U 15/00, zit. nach juris Rn. 25).
  • OLG Naumburg, 04.11.2004 - 2 U 69/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Denn bei dem Schmerzensgeldanspruch handelt es sich um einen einheitlichen Anspruch (vgl. OLG Celle, VersR 2002, 1558, 1562), bei dem die Mitverschuldensquote nur als einer von mehreren Gesichtspunkten bei der Bemessung der Entschädigung zu berücksichtigen ist.
  • LG Aachen, 09.09.2021 - 11 O 278/20
    Rn. 8 Über einen Schmerzensgeldanspruch ist grundsätzlich einheitlich zu entscheiden; ein einheitlicher Schmerzensgeldanspruch ist nicht teilbar; insbesondere ist es nicht möglich, den Anspruch auf den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum zu begrenzen (OLG Celle, Urteil vom 07. Mai 2001 - 1 U 15/00 -, Rn. 100, juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 927) und eine zeitliche Begrenzung nur ausnahmsweise zulässig ist (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 96, 984 = NJW-RR 96, 927; OLG Oldenburg NJW-RR 88, 615; OLG Frankfurt VersR 95, 1061).
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