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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 01.09.1999

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 27.11.2000 - 4 U 106/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19141
OLG Bamberg, 27.11.2000 - 4 U 106/99 (https://dejure.org/2000,19141)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.11.2000 - 4 U 106/99 (https://dejure.org/2000,19141)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. November 2000 - 4 U 106/99 (https://dejure.org/2000,19141)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 280 (n.F.) § 611 § 823; BGB § 276 (a.F.)
    Haftung eines Heilpraktikers nach Verabreichung einer Spritze anstelle oraler Medikamentengabe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 323
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 06.02.2012 - 3 U 173/11

    Beweiswürdigung der Angaben der Parteien des Arzthaftungsprozesses hinsichtlich …

    So muss sich auch der behandelnde Arzt - haftungsrechtlich - nicht auf die seinem Fachgebiet zugeordneten Behandlungsmethoden beschränken; übernimmt er freilich Behandlungsmaßnahmen außerhalb seines Fachgebiets, hat er einzustehen für den Qualitätsstandard der übernommenen Aufgabe (vgl. BGH VersR 1982, 147;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kap. B Rdn. 13) Entsprechend muss ein Heilpraktiker in der Anwendung einer invasiven Behandlungsmethode für den Sorgfaltsstandard mindestens eines Arztes für Allgemeinmedizin einstehen (vgl. BGH, NJW 1991, 1535; OLG Bamberg, VersR 2002, 323;… Geiß/Greiner a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.09.1999 - 4 U 106/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,25667
OLG Stuttgart, 01.09.1999 - 4 U 106/99 (https://dejure.org/1999,25667)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.09.1999 - 4 U 106/99 (https://dejure.org/1999,25667)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. September 1999 - 4 U 106/99 (https://dejure.org/1999,25667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 323
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.1999 - 4 U 106/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 18, 149, 154 ff) hat das Schmerzensgeld eine doppelte Funktion.

    Bemessungsgrundlagen dabei sind Ausmaß und Schwere der psychischen und physischen Störungen, Alter, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Verletzten und des Schädigers, also das Maß der Lebensbeeinträchtigung, Größe, Dauer, Heftigkeit der Schmerzen, Leiden, Entstellungen, Dauer der stationären Behandlung, der Arbeitsunfähigkeit, ferner der Grad des Verschuldens, des Mitverschuldens des Verletzten, wobei Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichste Grundlage bei der Zumessung der billigen Entschädigung darstellen (BGHZ 18, 149 ;… Palandt-Thomas, 58. Aufl., § 847 BGB , Rn. 10, 11).

  • OLG München, 14.04.1988 - 1 U 5487/87

    Zeigefinger; Verlust; Mitverschulden; Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.1999 - 4 U 106/99
    Unter Abwägung der genannten Gesichtspunkte und Berücksichtigung vergleichbarer Entscheidungen (vgl. OLG München VersR 1988, 1156 ; OLG Oldenburg, VersR 1990, 1400 ) hält der Senat insgesamt ein Schmerzensgeld von 18.000,- DM für angemessen.
  • OLG Stuttgart, 15.03.1990 - 14 U 44/89

    Schmerzensgeld; Nichterkennen einer Rektum-Scheiden-Fistel; Entzündung in Scheide

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.1999 - 4 U 106/99
    Unter Abwägung der genannten Gesichtspunkte und Berücksichtigung vergleichbarer Entscheidungen (vgl. OLG München VersR 1988, 1156 ; OLG Oldenburg, VersR 1990, 1400 ) hält der Senat insgesamt ein Schmerzensgeld von 18.000,- DM für angemessen.
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