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| KG, 27.11.2000 - 20 U 7753/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Anforderungen an den Nachweis eines Impfschadens; Anforderungen an die ärztliche Aufklärungs über die Risiken einer Schutzimpfung
Verfahrensgang
- LG Berlin - 6 O 177/97
- KG, 27.11.2000 - 20 U 7753/98
Papierfundstellen
- VersR 2002, 438
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 06.03.2013 - 1 U 368/11
Haftung des Arztes für Impfschäden
dd) Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht auch angenommen, dass die Klägerin die Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen der behaupteten Aufklärungspflichtverletzung und dem Schaden trägt, wobei sich das Beweismaß nach § 286 ZPO richtet (…OLG Köln VersR 2012, 1178 f. Rn. 4; KG Berlin VersR 2002, 438 ff. Rn. 28; OLG Stuttgart MedR 2000, 35 ff. Rn 38, jeweils zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 08.11.2012 - 1 U 62/12
Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung bei Hüftoperation statt konservativer …
Dabei gelten die Gründe, die eine Beweisbelastung des Arztes für die zutreffende und vollständige Risikoaufklärung des Patienten gerechtfertigt erscheinen lassen, für die Feststellung, ob der ohne rechtswirksame Einwilligung vorgenommene ärztliche Eingriff bei dem Patienten auch zu einem Schaden geführt hat, nicht (KG, Urt. v. 27.11.2000 - 20 U 7753/98, Rn. 32, zit. nach juris = VersR 2002, 438); das bedeutet, dass die Klägerin im Prozess schon dann unterliegt, wenn sie nicht beweisen kann, dass die Pflichtverletzung den Schaden verursacht hat oder dass der Schadenseintritt ohne die Pflichtverletzung zumindest sehr unwahrscheinlich gewesen wäre (…OLG Naumburg, Urt. v. 10.06.2003 - 1 U 4/02, Rn. 44, zit. nach juris = NJW-RR 2004, 315, 316). - OLG Naumburg, 26.11.2012 - 1 W 62/12
Prozesskostenhilfe im Arzthaftungsprozess: Substanziierungspflicht des Patienten …
Dabei gelten die Gründe, die eine Beweisbelastung des Arztes für die zutreffende und vollständige Risikoaufklärung des Patienten gerechtfertigt erscheinen lassen, für die Feststellung, ob der ohne rechtswirksame Einwilligung vorgenommene ärztliche Eingriff bei dem Patienten auch zu einem Schaden geführt hat, nicht (KG, Urt. v. 27.11.2000 - 20 U 7753/98, Rn. 32, zit. nach juris = VersR 2002, 438); das bedeutet, dass die Antragstellerin im Prozess schon dann unterliegt, wenn sie nicht beweisen kann, dass die Pflichtverletzung den Schaden verursacht hat oder dass der Schadenseintritt ohne die Pflichtverletzung zumindest sehr unwahrscheinlich gewesen wäre (…OLG Naumburg, Urt. v. 10.06.2003 - 1 U 4/02, Rn. 44, zit. nach juris = NJW-RR 2004, 315, 316; ausdrücklich bestätigt: Senat Urteil vom 8.11.2012 - 1 U 62/12 -).
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