Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AVB Vermögen § 4; ; AVB Vermögen § 1 Nr. 1; ; AVB Vermögen § 3 II Nr. 1; ; AVB Vermögen § 6; ; AVB Vermögen § 5 Nr. 3 a); ; AVB Vermögen § 4 Nr. 5; ; VVG § ... 1; ; VVG § 49; ; BGB § 278; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versicherungsschutz- Trennungsprinzip, Bindungswirkung des Haftpflichturteils- Vergleichsabschluss nach Deckungsverweigerung- Risikodeckung für Kapitalanlagevermittler- Ausschlusstatbestand (Voraussagen über künftige Entwicklung, unterlassene Information zur Bonität, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherungsschutz; Kapitalanlagenvermittler; Rechtsschutz gegen Schadensersatzklagen; Positive Vertragsverletzung eines Auskunftsvertrages; Bonitätsprüfung; Einstandspflichl des Haftpflichtversicherers; Renditen; Gewinnerwartungen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 20.06.2000 - 11 O 386/99
- OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
- OLG Düsseldorf, 31.01.2001 - 4 U 138/00
- BGH, 28.11.2001 - IV ZR 68/01
Papierfundstellen
- VersR 2002, 747
- VersR 2002, 748
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90
Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
Es ist bedeutungslos, ob gerade der Umstand, auf den sich der Beratungsfehler bezogen hat, für das Scheitern der Kapitalanlage ausschlaggebend war; entscheidend ist allein, dass durch den Beratungsfehler auf die Anlageentscheidung eingewirkt wurde (vgl. BGH, NNJW 1982, 1096; BGH, NJW 1992, 556; OLG Köln, BB 2000, 376). - OLG Hamm, 25.11.1999 - 27 U 46/99
Internationaler Gerichtsstand für Herausgabe von Waren durch den ausländischen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
Im übrigen hätte es der Beklagten oblegen vorzutragen, die Anleger hätten sich auch bei Kenntnis des Genehmigungsrisikos beteiligt (BGH, BB 2000, 431). - OLG Hamm, 29.09.1993 - 20 U 96/93
Haftpflichtprozeß; Vergleich; Treu und Glauben; Erfüllungsklausel; Fehlerhafte …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
Zwar muss die Beklagte die Vergleiche danach gegen sich gelten lassen (vgl. Prölss/Martin, a.a.O., § 154 Rdnr. 22 und OLG Hamm, VersR 1994, 925); es fehlt den Vergleichen aber eine Begründung, der sich bei einem Urteil entnehmen lässt, ob der Anspruch auf einer Grundlage beruht, die unter den Versicherungsschutz fällt.
- BGH, 26.04.1962 - II ZR 40/60
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
Der Versicherungsschutz entfällt nämlich nur dann gänzlich, wenn Ausschlusstatbestände für sämtliche in Betracht kommenden Pflichtverletzungen des Klägers eingreifen; er bleibt hingegen bestehen, wenn nur eine Pflichtverletzung übrig bleibt, die nicht von einem Ausschlusstatbestand erfasst wird, selbst wenn andere Pflichtverletzungen ausgeschlossen sein sollten (vgl. OLG Koblenz, VersR 1979, 830; BGH, VersR 1962, 557;… Prölss/Martin, a.a.O., § 149 Rdnr. 31): Mehrere Pflichtverletzungen sind in einem solchen Fall nebeneinander ursächlich für die Haftung des Versicherungsnehmers und jede dieser Pflichtverletzungen kann hinweggedacht werden, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt, solange nur eine haftungsbegründende Pflichtverletzung übrig bleibt, die versichert ist. - LG München I, 04.03.1987 - 29 O 17579/86
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
Wie in den letztgenannten Fällen muss daher auch bei einem Vergleich für die Entscheidung über den Deckungsanspruch auf das Parteivorbringen in dem Haftpflichtprozess zurück gegriffen werden (vgl. Voit, VersR 1988, 901). - OLG Koblenz, 06.04.1979 - 10 U 607/78
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
Der Versicherungsschutz entfällt nämlich nur dann gänzlich, wenn Ausschlusstatbestände für sämtliche in Betracht kommenden Pflichtverletzungen des Klägers eingreifen; er bleibt hingegen bestehen, wenn nur eine Pflichtverletzung übrig bleibt, die nicht von einem Ausschlusstatbestand erfasst wird, selbst wenn andere Pflichtverletzungen ausgeschlossen sein sollten (vgl. OLG Koblenz, VersR 1979, 830; BGH, VersR 1962, 557;… Prölss/Martin, a.a.O., § 149 Rdnr. 31): Mehrere Pflichtverletzungen sind in einem solchen Fall nebeneinander ursächlich für die Haftung des Versicherungsnehmers und jede dieser Pflichtverletzungen kann hinweggedacht werden, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt, solange nur eine haftungsbegründende Pflichtverletzung übrig bleibt, die versichert ist.
- BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03
Begriff des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs in der …
Die grundsätzliche Deckungsverpflichtung der Beklagten unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehalts und der vereinbarten Deckungshöchstsummen ist nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2001 (4 U 138/00, Nichtannahmebeschluß des Senats vom 28. November 2001 - IV ZR 68/01) nicht mehr im Streit. - OLG Nürnberg, 09.08.2021 - 8 U 1012/21
Bindungswirkung eines im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleichs für das …
Der Versicherer kann sich dann nicht darauf berufen, dass der Vergleich nicht sachgerecht gewesen sei (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.1966 - II ZR 21/64, VersR 1966, 625; OLG Hamm, VersR 1994, 925; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 748). - OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 4 U 5/18
Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung bei Haftung des Insolvenzverwalters …
Mit anderen Worten muss für eine Wissentlichkeit zumindest ein dolus directus zweiten Grades vorliegen; ein dolus eventualis ist hingegen nicht ausreichend (BGH VersR 1991, 176 ; 1986, 647; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994 ; OLG München vom 14.12.1999 - 25 U 2854/99 - VersR 2000, 1490 L; OLG Köln vom 29.8.2000 - 9 U 4/00 - Senat - 4 U 138/00 - VersR 2002, 748 ; OLG Karlsruhe vom 20.2.2003 - 12 U 202/02).
- OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 164/07
Zu den Voraussetzungen des Deckungsschutzes aus einer …
Diese Bindungswirkung tritt auch dann ein, wenn der Versicherer - wie hier - im Haftungsprozess nicht mitgewirkt hat (vgl. Senat VersR 2002, Seite 748). - OLG Düsseldorf, 14.07.2017 - 4 U 1/16
Berufshaftpflichtversicherung: Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung …
Mit anderen Worten muss für eine Wissentlichkeit zumindest ein dolus directus zweiten Grades vorliegen; ein dolus eventualis ist hingegen nicht ausreichend (BGH VersR 1991, 176 ; 1986, 647; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994 ; OLG München vom 14.12.1999 - 25 U 2854/99 - VersR 2000, 1490 L; OLG Köln vom 29.8.2000 - 9 U 4/00 - Senat - 4 U 138/00 - VersR 2002, 748 ; OLG Karlsruhe vom 20.2.2003 - 12 U 202/02). - LG Dortmund, 14.12.2006 - 2 O 23/06
Betriebshaftpflichtversicherung: Bearbeitungsschaden
Wenn ein Versicherer unberechtigt Deckung (in Form der Befreiung oder Abwehr) verweigert, ist der Versicherungsnehmer bei der Verteidigung der gegen ihn gerichteten Ansprüche frei (vgl. BGH, VersR 1992, 1505; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 748; OLG Köln, zfs 2006, 106;… Voit/Knappmann, a. a. O.). - LG München I, 04.04.2025 - 23 O 15360/21
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, Kapitalertragsteuer, Wissentliche …
Dabei gilt die Bindungswirkung auch, wenn der Haftpflichtprozess nicht durch ein Urteil, sondern durch einen Vergleich beendet wird, da sich die Bindung nicht aus der Rechtskraft einer Verurteilung herleitet, sondern aus dem materiellen Leistungsversprechen des Versicherers einerseits und andererseits aus der Obliegenheit des Versicherungsnehmers, den Prozess nach den Weisungen des Versicherers zu führen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2001 - 4 U 138/00). - OLG Düsseldorf, 18.02.2022 - 4 U 341/20
Ansprüche aus einer D&O-Versicherung; Rückzahlung verauslagter Rechtsanwalts- und …
Mit anderen Worten muss für eine Wissentlichkeit zumindest ein dolus directus zweiten Grades vorliegen; ein dolus eventualis ist hingegen nicht ausreichend (BGH VersR 1991, 176 ; 1986, 647; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994 ; OLG München vom 14.12.1999 - 25 U 2854/99 - VersR 2000, 1490 L; OLG Köln vom 29.8.2000 - 9 U 4/00 - Senat - 4 U 138/00 - VersR 2002, 748 ; OLG Karlsruhe vom 20.2.2003 - 12 U 202/02). - LG Saarbrücken, 18.05.2006 - 12 O 438/05
Wann ist Verspätung der Schadensanzeige verschuldet?
Die Haftpflicht des Klägers steht aufgrund des im Haftpflichtprozess geschlossenen Vergleichs fest und kann im vorliegenden Deckungsprozess nicht mehr in Zweifel gezogen werden (…vgl. § 154 Abs. 1 VVG sowie Prölss/Martin/Voit/Knappmann, Rdnr. 29 zu § 149 VVG; OLG Düsseldorf VersR 2002, 748, unter 1.).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.11.2001 - 20 U 103/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AUB 88 § 7 I 2
- rechtsportal.de
AUB 88 § 7 Abs. 1 S. 2
Private Unfallversicherung: Zur Frage, wann die Funktionsunfähigkeit einer "Hand im Handgelenk" gegeben ist - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Unfallversicherung: Volle Invaliditätsentschädigung bei Funktionsuntüchtigkeit des Handgelenks mit Restfunktionen der Hand
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Invaliditätsentschädigung; Funktionsuntüchtigkeit; Einsteifung des Handgelenkes; Restfunktionen der Hand; Unfallversicherung
Verfahrensgang
- LG Essen, 24.04.2001 - 3 O 54/00
- OLG Hamm, 07.11.2001 - 20 U 103/01
Papierfundstellen
- VersR 2002, 747
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.01.2001 - IV ZR 32/00
Anwendung der Gliedertaxe
Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2001 - 20 U 103/01
Ob bei einer Funktionsunfähigkeit der "Hand im Handgelenk" das Teilglied Hand noch vorhanden ist und ob bzw. welche Funktionen erhalten geblieben sind, ist vielmehr unerheblich (vgl. dazu BGH VersR 2001, 360 zum Verständnis der Gliedertaxe bei Funktionsunfähigkeit eines Fußes im Fußgelenk).
- BGH, 24.05.2006 - IV ZR 203/03
Unklarheit der Gliedertaxe
cc) Zur Funktionsunfähigkeit einer Hand im Handgelenk im Sinne von § 7 I (2) a AUB 88 hat das Oberlandesgericht Hamm (VersR 2002, 747) unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 17. Januar 2001 (…aaO) entschieden, die Bestimmung sei eindeutig dahin auszulegen, dass es allein auf die Funktionsunfähigkeit im Gelenk ankomme und nicht auf die Funktionsunfähigkeit des Teilgliedes Hand. - OLG Karlsruhe, 14.10.2005 - 12 U 167/05
Unfallversicherungsbedingungen: Unklarheit einer Invaliditätsbezeichnung
Das gilt auch und gerade mit Blick auf die Gleichstellung von Verlust und Funktionsunfähigkeit von Gliedern oder Gliedteilbereichen (vgl. auch OLG Hamm r+s 2002, 306). - OLG Frankfurt, 16.10.2002 - 7 U 117/01
Private Unfallversicherung: Höhe des Invaliditätsgrades im Falle der …
Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer müsste bei aufmerksamem Durchlesen der Versicherungsbedingungen und deren verständiger Würdigung zu der Auffassung gelangen, dass bestehende Restfunktionen der Hand es nicht rechtfertigen, bei vollständiger Einsteifung des Handgelenks von deren vollständiger Funktionsunfähigkeit auszugehen (anderer Auffassung OLG Hamm VersR 2002, 747). - OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
Rechtsnatur und Anwendung der Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung
Denn es erschließt sich einem verständigen Versicherungsnehmer ohne weiteres, dass nach der Systematik der Gliedertaxe der Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Beeinträchtigung des rumpfferneren Gliedes miteinschließt (OLG Köln r+s 2003, 472; OLG Brandenburg r+s 2006, 207; OLG Celle 15.04.2010 8 U 205/09 Rz 16 bei juris; Senat VersR 2002, 747;… Terbille/Hormuth MAH Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 24 Rz 74;… Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 47 Rz 188;… Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziffer 2 AUB 99 Rz 20 S. 159; Kloth, Private Unfallversicherung G V 2 g Rz 90; Veith/Gräfe/Lücke, Versicherungshandbuch, § 7 Rz 70). - OLG Bamberg, 17.10.2002 - 1 U 138/00
Invaliditätsentschädigung durch die Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei …
7. November 2001, 20 U 103/01, RuS 2002, 306; Anschluss OLG Frankfurt, .
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