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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7876
OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01 (https://dejure.org/2002,7876)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.01.2002 - 10 U 595/01 (https://dejure.org/2002,7876)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Januar 2002 - 10 U 595/01 (https://dejure.org/2002,7876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsschein; Legitimationspapier; Rückkaufswert; Auszahlung; Versicherungsmakler; Rechtsmissbräuchliches Verhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 873
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Inhabers eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01
    Ein Ausnahme gilt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur, wenn der Aussteller die mangelnde Verfügungsberechtigung des Inhabers positiv gekannt oder sonst gegen Treu und Glauben die Leistung bewirkt hat, d.h. rechtsmissbräuchlich an den Inhaber des Versicherungsscheins leistet (BGH NJW 2000, 2103; BGH NJW-RR 1999, 898, 899 m.w.N.;… vgl. auch Prölss/Kollhosser, VVG, 26. Aufl., § 11 ALB 86 Rn. 5).

    Der Versicherer kann den Inhaber des Versicherungsscheins deshalb schon nach § 808 BGB als zur Kündigung berechtigt ansehen, wenn dieser die Auszahlung des Rückkaufswerts erstrebt (BGH NJW 2000, 2103, 2105).

    b) Die Vertragsklausel des § 11 ALB 86 stellt entgegen der vereinzelt vertretenen obergerichtlichen Rechtsprechung OLG München, VersR 1999, 1222 und OLG Nürnberg, MDR 2000, 834) keinen Verstoß gegen § 9 AGBG dar (BGH NJW 2000, 2103).

  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01
    Denn das Recht auf den Rückkaufswert ist nur eine andere Erscheinungsform des Rechts auf die Versicherungssumme (BGHZ 45, 162, 167 = NJW 1966, 1071).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 62/98

    Teilhabe eines Ehegatten an Guthaben auf dem Sparkonto des anderen

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01
    b) Die Vertragsklausel des § 11 ALB 86 stellt entgegen der vereinzelt vertretenen obergerichtlichen Rechtsprechung OLG München, VersR 1999, 1222 und OLG Nürnberg, MDR 2000, 834) keinen Verstoß gegen § 9 AGBG dar (BGH NJW 2000, 2103).
  • BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99

    Beweislast für Fälschung der Unterschrift bei Mikroverfilmung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01
    Damit hat sie, ungeachtet der Frage, ob sie auch das Maklermandat unterzeichnet hat - der Sachverständige für Schriftenvergleich konnte aufgrund nicht vorhandener Originale der Urkunde und Mikroverfilmung nicht völlig ausschließen, dass die Unterschrift von der Klägerin stammt (vgl. hierzu auch BGH NVersZ 2000, 510) - den Versicherungsschein freiwillig aus der Hand gegeben und eine Missbrauchsmöglichkeit eröffnet.
  • BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem …

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01
    Ein Ausnahme gilt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur, wenn der Aussteller die mangelnde Verfügungsberechtigung des Inhabers positiv gekannt oder sonst gegen Treu und Glauben die Leistung bewirkt hat, d.h. rechtsmissbräuchlich an den Inhaber des Versicherungsscheins leistet (BGH NJW 2000, 2103; BGH NJW-RR 1999, 898, 899 m.w.N.;… vgl. auch Prölss/Kollhosser, VVG, 26. Aufl., § 11 ALB 86 Rn. 5).
  • OLG München, 19.11.1998 - 29 U 3536/98

    Inhaberklausel des § 12 Abs. 1 S. 1 ALB 94 ist unwirksam

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01
    b) Die Vertragsklausel des § 11 ALB 86 stellt entgegen der vereinzelt vertretenen obergerichtlichen Rechtsprechung OLG München, VersR 1999, 1222 und OLG Nürnberg, MDR 2000, 834) keinen Verstoß gegen § 9 AGBG dar (BGH NJW 2000, 2103).
  • BGH, 20.05.2009 - IV ZR 16/08

    Leistung eines Versicherungsträgers mit befreiender Wirkung bei gleichzeitiger …

    Die Auffassung des Kammergerichts würde zu dem widersprüchlichen Ergebnis führen, dass der Versicherer zwar an einen Nichtberechtigten, der im eigenen Namen die Versicherungssumme unter Vorlage des Versicherungsscheins kündigt, befreiend leisten könnte (vgl. OLG Koblenz VersR 2002, 873 ; OLG Köln VersR 1990, 1338 ), nicht aber an einen Nichtberechtigten, der die Kündigung unter dem Namen des Berechtigten erklärt.
  • KG, 23.03.2007 - 6 U 3/07

    Lebensversicherung: Vorzeitige Beendigung des Vertrages bei Vorlage eines …

    In dem durch das OLG Koblenz entschiedenen Fall hatte der Versicherungsmakler, an den die Versicherungsleistung erbracht wurde, den Vertrag im eigenen Namen gekündigt (Urteil vom 4.1.2002 - 10 U 595/01 - Rz. 10 zit. nach Juris).
  • LG Frankenthal, 17.09.2009 - 3 O 469/08

    Herauszahlungsverlangen der Lebensversicherungssumme an die Kinder gegen Vorlage …

    Eine entsprechende Klausel und auch die Ausübung eines darauf gestützten Zurückbehaltungsrechts ist nicht rechtsmissbräuchlich (vgl. OLG Koblenz VersR 2002, 873 [OLG Koblenz 04.01.2002 - 10 U 595/01] ).
  • OLG Hamburg, 08.01.2008 - 9 U 224/06
    Dieser Sachverhalt wird ebenso von § 11 AVB/LV erfasst wie der Fall, dass der Inhaber des Versicherungsscheins im eigenen Namen die Kündigung ausspricht (vgl. zu Letzterem OLG Koblenz, VersR 2002, 873; OLG Karlsruhe, VersR 1979, 929).
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