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| OLG Karlsruhe, 10.10.2001 - 7 U 117/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 10.10.2001 - 7 U 117/99
- BGH, 16.07.2002 - VI ZR 386/01
Papierfundstellen
- VersR 2003, 1584
Wird zitiert von ... (3)
- LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10
Regress - Produkthaftung - Konstruktionsfehler einer Fenster- und …
Die Untergrenze dieses Sicherheitsniveaus wird in der Regel von den anerkannten Regeln der Technik bestimmt, die den Mindeststandard darstellen, bei dessen Nichteinhaltung im allgemeinen von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Herstellers auszugehen ist (BGH NJW 1994, 3349; OLG Karlsruhe, VersR 2003, 1584; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333). - OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
Produkthaftung: Bedienungsfehler trotz deutlicher Gefahrenhinweise in …
Auch einen solchen Ursachenzusammenhangs muss der Kläger sowohl bei einem auf das Produkthaftungsgesetz gestützten Anspruch gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Produkthaftungsgesetz als auch bei einem auf § 823 Abs. 1 BGB gestützten Schadensersatzanspruch darlegen und beweisen (vgl. BGH NJW 1996, 2507, 2508; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 800, 801; OLG Karlsruhe VersR 2003, 1584, 1585; Kullmann NJW 1997, 1746, 1753; 2000, 1912, 1916). - OLG Karlsruhe, 29.02.2012 - 7 U 92/11
Verkehrssicherungspflicht: Haftung für einen Drosselschacht mit einer nicht gegen …
Rn. 23 c) Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Haftung gem. § 823 Abs. 2 BGB wegen Verstoßes gegen Unfallverhütungsvorschriften bereits aus Rechtsgründen ausscheidet, weil es sich bei diesen nach herrschender Rechtsprechung grundsätzlich nicht um Schutzgesetze im Sinne dieser Norm handelt (BGH VersR 1957, 584; 1969, 827, 828; Senat, VersR 2003, 1584 ff., juris Tz. 43 m.w.N.; BayObLG, NJW-RR 2002, 1249 ff., juris Tz. 33; OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 752 ff., juris Tz. 46;… Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823 Rn. 56a; offen gelassen in: BGH, NJW 1984, 360, 362, juris Tz. 14).
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