Rechtsprechung
| BGH, 13.05.2004 - III ZR 344/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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GOÄ § 4 Abs. 2a, § 6 Abs. 2; GOÄ Gebührenverzeichnis Nr. 2757, Nr. 2760, Nr. 2583, Nr. 2803
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GOÄ § 4 Abs. 2a; ; GOÄ § 6 Abs. 2; ; GOÄ Gebührenverzeichnis Nr. 2757; ; GOÄ Gebührenverzeichnis Nr. 2760; ; GOÄ Gebührenverzeichnis Nr. 2583; ; GOÄ Gebührenverzeichnis Nr. 2803
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Honoraransprüche auf der Grundlage einer Wahlleistungsvereinbarung; Leistungsgerechte Honorierung einer ärztlichen Leistung ; Vorliegen einer unbekannten Operationsmethode; Bewertung der Leistungen im Gebührenverzeichnis für Ärzte
- medcontroller.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abrechnung in der GOÄ nicht aufgeführter ärztlicher Leistungen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arztrecht - Abrechnung ärztlicher Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Chirurgie - Mit welchen zusätzlichen Ziffern kann die Nr. 3198 GOÄ (Pankreoduodenektomie) abgerechnet werden?
- IWW (Kurzinformation)
HNO und andere Fachgebiete - Urteil zum "medizinischen Fortschritt" für Arzt erfolgreich: Zusätzlicher Honoraranspruch von 2.250 Euro
- IWW (Kurzinformation)
Wie ist die "Kapselkoloskopie" berechenbar?
Besprechungen u.ä. (4)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Neue OP-Methoden begründen zusätzliche Analogleistungen
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Urologie - Zielleistung bei radikaler nerverhaltender Prostatektomie
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Frauenheilkunde - Die klinische Untersuchung der Brust
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Wie berechnet man eine 3D-Sonografie?
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 20.03.2003 - 94 C 6352/99
- LG Halle, 30.10.2003 - 2 S 106/03
- BGH, 13.05.2004 - III ZR 344/03
Papierfundstellen
- BGHZ 159, 142
- NJW-RR 2004, 1202
- MDR 2004, 928 (Ls.)
- VersR 2004, 1135
Wird zitiert von ... (105) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.01.2003 - III ZR 161/02
Analoge Abrechenbarkeit zahnärztlicher konservierender Leistungen; …
Auszug aus BGH, 13.05.2004 - III ZR 344/03
Es ist aber nicht die Aufgabe der Vorschrift, für eine angemessene Honorierung solcher Leistungen zu sorgen, für die eine Analogberechnung in Betracht kommt (vgl. zum Verhältnis von § 6 Abs. 2 GOZ zu § 5 Abs. 2 GOZ Senatsurteil vom 23. Januar 2003 - III ZR 161/02 - NJW-RR 2003, 636, 637). - BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03
Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer …
Auszug aus BGH, 13.05.2004 - III ZR 344/03
Ob die zu den Akten gereichte Kopie der Vereinbarung vom 9. Mai 1997 für sich betrachtet den Anforderungen des § 22 Abs. 2 Satz 1 BPflV genügt (vgl. hierzu im einzelnen die Senatsurteile vom 27. November 2003 - III ZR 37/03 - NJW 2004, 684, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 8. Januar 2004 - III ZR 375/02 - NJW 2004, 686), mag zweifelhaft erscheinen. - BGH, 08.01.2004 - III ZR 375/02
Voraussetzungen einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung; Mitteilung der …
Auszug aus BGH, 13.05.2004 - III ZR 344/03
Ob die zu den Akten gereichte Kopie der Vereinbarung vom 9. Mai 1997 für sich betrachtet den Anforderungen des § 22 Abs. 2 Satz 1 BPflV genügt (vgl. hierzu im einzelnen die Senatsurteile vom 27. November 2003 - III ZR 37/03 - NJW 2004, 684, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 8. Januar 2004 - III ZR 375/02 - NJW 2004, 686), mag zweifelhaft erscheinen.
- BGH, 18.09.2003 - III ZR 389/02
Abrechnung einer PET-Untersuchung mehrerer Körperregionen
Auszug aus BGH, 13.05.2004 - III ZR 344/03
Eine Bindung an die Verordnung besteht nur dann nicht, wenn sie wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht - etwa Art. 3 oder Art. 12 GG - nichtig ist, was der Richter selbst feststellen kann (vgl. Senatsurteil vom 18. September 2003 - III ZR 389/02 - NJW-RR 2003, 1639, 1641). - BGH, 12.09.2002 - IX ZB 39/02
Regelvergütung des Zwangsverwalters
Auszug aus BGH, 13.05.2004 - III ZR 344/03
aa) Daß die alleinige Honorierung der Operationsleistung nach der Nr. 2757 unter Ausschöpfung des Gebührenrahmens das Grundrecht des Klägers aus Art. 12 verletzten würde, weil die Vergütung nicht "auskömmlich" wäre (vgl. BVerfG ZInsO 2001, 463 f; BGHZ 152, 18, 25), läßt sich - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - auf der Grundlage des klägerischen Vorbringens nicht feststellen. - BVerfG, 19.10.2000 - 1 BvR 2365/98
Verfassungsmäßigkeit einer Zwangsverwaltervergütung; Subsidiarität der …
Auszug aus BGH, 13.05.2004 - III ZR 344/03
aa) Daß die alleinige Honorierung der Operationsleistung nach der Nr. 2757 unter Ausschöpfung des Gebührenrahmens das Grundrecht des Klägers aus Art. 12 verletzten würde, weil die Vergütung nicht "auskömmlich" wäre (vgl. BVerfG ZInsO 2001, 463 f; BGHZ 152, 18, 25), läßt sich - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - auf der Grundlage des klägerischen Vorbringens nicht feststellen.
- BGH, 21.12.2006 - III ZR 117/06
Fälligkeit der ärztlichen Honorarforderung; Voraussetzungen des Verzugseintritts; …
Der Senat hat daher auch keine Bedenken gesehen, in einem Rechtsstreit, in dem schwierige Fragen des Zielleistungsprinzips und der analogen Abrechenbarkeit von Gebührennummern gegenständlich gewesen sind, dem klagenden Arzt eine Vergütung zuzusprechen, die so nicht berechnet, aber Gegenstand der rechtlichen Erörterungen geworden war (vgl. BGHZ 159, 142, 152 f).Sie ist insoweit auch kein methodisch notwendiger operativer Einzelschritt im Sinn des § 4 Abs. 2a Satz 2 GOÄ (vgl. hierzu näher Senatsurteile BGHZ 159, 142, 143 f;… vom 16. März 2006 - III ZR 217/05 - NJW-RR 2006, 919 Rn. 6).
- BGH, 05.06.2008 - III ZR 239/07
"Zielleistung" bei einer thoraxchirurgischen Operation
Vielmehr sind bei Anlegung eines abstrakt-generellen Maßstabs wegen des abrechnungstechnischen Zwecks dieser Bestimmungen vor allem der Inhalt und systematische Zusammenhang der in Rede stehenden Gebührenpositionen zu beachten und deren Bewertung zu berücksichtigen (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 159, 142 und vom 16. März 2006 III ZR 217/05 - NJW-RR 2006, 919).Wie der Senat bereits mit Urteilen vom 13. Mai 2004 (BGHZ 159, 142, 143 f) und vom 16. März 2006 (…III ZR 217/05 - NJW-RR 2006, 919 Rn. 6) entschieden hat, ist für die Frage, welche von mehreren gleichzeitig oder im Zusammenhang erbrachten Leistungen selbständig berechnungsfähig sind, neben Berechnungsbestimmungen im Gebührenverzeichnis selbst vor allem § 4 Abs. 2a GOÄ in der Fassung der Vierten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte vom 18. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1861) in den Blick zu nehmen.
Dies gilt - für den operativen Bereich - etwa für eine Komplexleistung wie in Nr. 2757 im Verhältnis zu Nr. 2260 (vgl. hierzu Senatsurteil BGHZ 159, 142, 144 f), für die Komplexleistung in Nr. 2297 im Verhältnis zu den Nummern 2295 und 2296 (…vgl. Senatsurteil vom 16. März 2006 aaO S. 919 f Rn. 7) oder wie im vorliegenden Fall im Verhältnis der Komplexleistung in Nr. 2997 zu den Leistungen in den Nummern 2995 und 2996.
Es stellt keine für eine selbständige Abrechenbarkeit hinreichende eigenständige Indikation dar, wenn der betreffende Nerv im Zuge der Erbringung der (anderen) Zielleistung geschont und seine Verletzung verhindert werden soll (vgl. Senatsurteil BGHZ 159, 142, 145 f).
- BGH, 13.06.2024 - III ZR 279/23
Arzthonorar: Anwendbarkeit der GOÄ auf eine ambulante Operation in einer …
Rn. 29 b) Die einer von einer Gebührenposition erfassten Zielleistung zuzuordnenden Einzelschritte sind nicht gesondert abrechenbar (vgl. § 4 Abs. 2a Satz 2 GOÄ, vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2004 - III ZR 344/03, BGHZ 159, 142, 147).Rn. 30 Die Mehrfachberechnung einer Gebühr hat der Senat nur für seltene Ausnahmefälle als zulässig angesehen, wenn bei wertender Betrachtung ein zwischenzeitlich eingetretenes Regelungsdefizit nicht anders ausgeglichen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2004 aaO S. 151 f zu einer komplexen Operationsleistung im Sinne einer systematischen Kompartmentausräumung mit weitgehender Freilegung von Blutgefäßen und Nervenbahnen im Zusammenhang mit einer Radikaloperation einer bösartigen Schilddrüsengeschwulst).
Eine Bindung an die Verordnung besteht nur dann nicht, wenn und soweit sie wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht - etwa Art. 3 oder Art. 12 GG - nichtig ist (zB Senat, Urteile vom 13. Mai 2004, aaO S. 149 und vom 18. September 2003 - III ZR 389/02, NJW-RR 2003, 1639, 1641).
Dass die Bewertung der Leistung in der Gebührenposition auch unter Ausschöpfung des Gebührenrahmens objektiv nicht auskömmlich ist und die Beklagte in ihrem Recht aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt, lässt sich nicht feststellen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. Mai 2004 aaO S. 149 f).
- BGH, 21.01.2010 - III ZR 147/09
Arztvertrag: Abrechenbarkeit des Einsatzes einer computergestützten …
Wie der Senat entschieden hat, kommen prinzipiell alle im Gebührenverzeichnis beschriebenen Leistungen als selbständige ärztliche Leistungen in Betracht (vgl. BGHZ 159, 142, 143).Rn. 8 b) Eine unbesehene Übertragung dieser besonderen Gebührenkonstellation auf andere Verrichtungen und Techniken, die im Zusammenhang mit Operationen aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) des Gebührenverzeichnisses stehen und die dem Verordnungsgeber bei der Bewertung der in Rede stehenden Leistungen nicht bekannt waren, kommt nicht in Betracht, weil sie nicht dazu führen darf, dass die Selbständigkeit der ärztlichen Leistung als Voraussetzung für ihre Abrechenbarkeit und das Zielleistungsprinzip aufgegeben werden, nach dem für eine Leistung, die Bestandteil oder eine besondere Ausführung einer anderen Leistung nach dem Gebührenverzeichnis ist, nach § 4 Abs. 2a GOÄ eine Gebühr nicht berechnet werden kann (vgl. Senatsurteile BGHZ 159, 142, 143 f;… BGHZ 177, 43, 46 f Rn. 6).
Rn. 10 Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist die Selbständigkeit einer ärztlichen Leistung danach zu beurteilen, ob für sie eine eigenständige medizinische Indikation besteht (vgl. Senatsurteile BGHZ 159, 142, 145;… vom 16. März 2006 - III ZR 217/05 - NJW-RR 2006, 919, 920 Rn. 10;… vom 21. Dezember 2006 - III ZR 117/06 - NJW-RR 2007, 494, 497 Rn. 20, insoweit ohne Abdruck in BGHZ 170, 252;… BGHZ 177, 43, 51 f Rn. 14).
Rn. 13 3. Ob die Nichtberücksichtigung der computerunterstützten Navigationstechnik und ihrer Verbreitung dazu führt, dass die Honorierung einer Totalendoprothese allein nach der Nr. 2153 des Gebührenverzeichnisses für den Arzt nicht "auskömmlich" ist (vgl. BVerfG ZInsO 2001, 463 f; BGHZ 152, 18, 25; Senatsurteil BGHZ 159, 142, 150 f), ist von der Klägerin weder vorgetragen noch geltend gemacht worden.
- OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 162/18
Lasern beim Grauen Star - und die Zahlung der Krankenversicherung
Von einer selbständigen Erbringung kann nicht gesprochen werden, wenn die Leistung als Teil der Leistung einer mit anderer Ziffer abgerechneten Hauptleistung erbracht wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2004, Az. III ZR 344/03, zitiert nach juris, Rdnr. 10).Rn. 83 Die Erwägungen, die den III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 13. Mai 2004, Az. III ZR 344/03, zu einer weiteren analogen Berechnung von Nr. 2757 GOÄ neben Nr. 2757 GOÄ unmittelbar, also im Ergebnis zu einem doppelten Ansatz der Gebühr bewogen haben, lassen sich auf den hier zu entscheidenden Sachverhalt nicht übertragen.
Dem eingeholten Sachverständigengutachten folgend, ging der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes davon aus, dass die in der Gebührennummer 2757 beschriebene Leistung nur eine Teilmenge der vorgenommenen ärztlichen Leistungen darstellte und dass die durchgeführte Operation ihrer Art nach den zwei- bis vierfachen zeitlichen Aufwand verlangt hatte (BGH, Urteil vom 13. Mai 2004, Az. III ZR 344/03, zitiert nach juris, Rdnr. 24).
Um dieses Defizit auszugleichen, andererseits dem Grundsatz der Nichtabrechenbarkeit unselbständiger Leistungen, die notwendiger Bestandteil der durchgeführten Operation sind, zu folgen, entschied sich der III. Zivilsenat für die in der Bewertung der Komplexleistung nach der Nr. 2757 GOÄ nicht hinreichend berücksichtigte Ausräumung der Kompartimente für eine weitere - die Lücke füllende - analoge Abrechnung dieser Gebührennummer (BGH, Urteil vom 13. Mai 2004, Az. III ZR 344/03, zitiert nach juris, Rdnr. 24).
Rn. 93 Medizinischen Fortschritt nicht durch eine unangemessene Honorierung ärztlicher Leistungen zu behindern, ist ein Aspekt, den in erster Linie der Verordnungsgeber bei seiner Tätigkeit im Auge haben muss (BGH, Urteil vom 13. Mai 2004, Az. III ZR 344/03, zitiert nach juris, Rdnr. 19).
Eine Bindung an die bestehende Gebührenordnung besteht nur dann nicht, wenn die Verordnung wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht - etwa Art. 3 oder Art. 12 GG - nichtig ist, was der Richter selbst feststellen kann (BGH, Urteil vom 13. Mai 2004, Az. III ZR 344/03, zitiert nach juris, Rdnr. 17;… Urteil vom 18. September 2003, Az. III ZR 389/02, zitiert nach juris, Rdnr. 24).
- BVerwG, 26.02.2021 - 5 C 7.19
Keine analoge Anwendung der Nr. 6100 und Nr. 6140 GOZ für die Eingliederung eines …
Dabei kommt diesem tatbestandlichen Merkmal in § 6 Abs. 1 GOZ keine andere Bedeutung zu als dem gleichlautenden Begriff in § 4 Abs. 2 GOZ (vgl. für das Verhältnis der Parallelbestimmungen in § 4 Abs. 2, § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ -: BGH, Urteile vom 13. Mai 2004 - III ZR 344/03 - BGHZ 159, 142 …und vom 21. Januar 2010 - III ZR 147/09 - NJW-RR 2010, 1355 Rn. 7).Diese besondere und ersichtlich als Ausnahme normierte gebührenrechtliche Verselbstständigung kann nicht unbesehen auf andere Leistungen im Zusammenhang mit der Retention nach einer Kieferumformung bzw. -einstellung (hier der Eingliederung eines Kleberetainers) im Wege einer Analogberechnung übertragen werden, weil dies in ihren Auswirkungen zu einer nicht statthaften Aufgabe der Selbstständigkeit der ärztlichen Leistung als Voraussetzung für ihre Abrechenbarkeit und damit des Doppelberechnungsverbots führen würde (vgl. BGH, Urteile vom 13. Mai 2004 - III ZR 344/03 - BGHZ 159, 142 …und vom 21. Januar 2010 - III ZR 147/09 - NJW-RR 2010, 1355 Rn. 8).
- BGH, 14.10.2021 - III ZR 350/20
Einordnung einer Femtosekundenlaserbehandlung im Rahmen einer Katarakt-Operation …
Auch soweit das Gebührenverzeichnis eine bestimmte Leistung nicht aufführt, ist die in § 6 Abs. 2 GOÄ vorgesehene Analogberechnung, das heißt die Heranziehung einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses, nur für selbständige ärztliche Leistungen eröffnet (Senatsurteil vom 13. Mai 2004 - III ZR 344/03, BGHZ 159, 142, 143).Durch das Zielleistungsprinzip wird somit gewährleistet, dass ein und dieselbe ärztliche Leistung, die zugleich Bestandteil einer vom behandelnden Arzt gleichfalls vorgenommenen umfassenderen Leistung ist, nicht zweimal abgerechnet wird (vgl. Senatsurteile vom 13. Mai 2004 aaO S. 143, 145, 152 f;… vom 16. März 2006 - III ZR 217/05, NJW-RR 2006, 919 Rn. 6;… vom 5. Juni 2008 - III ZR 239/07, BGHZ 177, 43 Rn. 6 …und vom 21. Januar 2010 - III ZR 147/09, NJW-RR 2010, 1355 Rn. 7, 10).
Nach der Rechtsprechung des Senats sind die angestrebte Schonung benachbarter Strukturen beim Erreichen des Operationsziels und die bloße Optimierung einer bereits in das Gebührenverzeichnis aufgenommenen Zielleistung, sofern die Beschreibung der Zielleistung das methodische Verfahren - wie im Fall der Operation des Grauen Stars "mittels Linsenkernverflüssigung" nach Nummer 1375 GOÄ - nicht nach Techniken und Methoden (z.B. Ultraschall- bzw. Lasereinsatz) spezifiziert, nicht geeignet, eine selbständige ärztliche Leistung zu begründen (Senatsurteile vom 13. Mai 2004 - III ZR 344/03, BGHZ 159, 142, 145 …und vom 21. Januar 2010 aaO Rn. 10 f;… siehe auch OLG Düsseldorf aaO;… OLG Naumburg aaO).
Rn. 25 d) Auch eine Vergütung durch den doppelten Ansatz der Nummer 1375 GOÄ (direkt und analog) statt der Berechnung der Nummer 5855 GOÄ, wie sie die Revision unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 13. Mai 2004 (III ZR 344/03, BGHZ 159, 142, 152 f) in den Raum stellt, kommt nicht in Betracht.
Rn. 27 e) Dass die Honorierung einer Katarakt-Operation bei Einsatz eines Femtosekundenlasers nach den Nummern 441, 1375 GOÄ selbst bei Ausschöpfung des Gebührenrahmens gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GOÄ nicht "auskömmlich" wäre (siehe dazu Senatsurteil vom 13. Mai 2004 aaO S. 149 mwN), lässt sich dem klägerischen Vorbringen nicht entnehmen.
Erforderlich sind Ausführungen zur Nutzungsdauer, zur Auslastung im Rahmen der Katarakt-Operationen und zu weiteren Einsatzgebieten des Lasers zum Beispiel bei Durchführung sogenannter LASIK-Operationen (vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 2004 aaO S. 149 f;… Fenercioglu/Schoenen aaO S. 255).
- BGH, 14.10.2021 - III ZR 353/20
Verpflichtung zur Erstattung der Kosten einer Katarakt-Operation unter Verwendung …
Auch soweit das Gebührenverzeichnis eine bestimmte Leistung nicht aufführt, ist die in § 6 Abs. 2 GOÄ vorgesehene Analogberechnung, das heißt die Heranziehung einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses, nur für selbständige ärztliche Leistungen eröffnet (Senatsurteil vom 13. Mai 2004 - III ZR 344/03, BGHZ 159, 142, 143).Durch das Zielleistungsprinzip wird somit gewährleistet, dass ein und dieselbe ärztliche Leistung, die zugleich Bestandteil einer vom behandelnden Arzt gleichfalls vorgenommenen umfassenderen Leistung ist, nicht zweimal abgerechnet wird (vgl. Senatsurteile vom 13. Mai 2004 aaO S. 143, 145, 152 f;… vom 16. März 2006 - III ZR 217/05, NJW-RR 2006, 919 Rn. 6;… vom 5. Juni 2008 - III ZR 239/07, BGHZ 177, 43 Rn. 6 …und vom 21. Januar 2010 - III ZR 147/09, NJW-RR 2010, 1355 Rn. 7, 10).
Nach der Rechtsprechung des Senats sind die angestrebte Schonung benachbarter Strukturen beim Erreichen des Operationsziels und die bloße Optimierung einer bereits in das Gebührenverzeichnis aufgenommenen Zielleistung, sofern die Beschreibung der Zielleistung das methodische Verfahren - wie im Fall der Operation des Grauen Stars "mittels Linsenkernverflüssigung" nach Nummer 1375 GOÄ - nicht nach Techniken und Methoden (z.B. Ultraschall- bzw. Lasereinsatz) spezifiziert, nicht geeignet, eine selbständige ärztliche Leistung zu begründen (Senatsurteile vom 13. Mai 2004 - III ZR 344/03, BGHZ 159, 142, 145 …und vom 21. Januar 2010 aaO Rn. 10 f;… siehe auch OLG Düsseldorf aaO;… OLG Naumburg aaO).
Rn. 24 d) Auch eine Vergütung durch den doppelten Ansatz der Nummer 1375 GOÄ (direkt und analog) statt der Berechnung der Nummer 5855 GOÄ, wie sie die Revision unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 13. Mai 2004 (III ZR 344/03, BGHZ 159, 142, 152 f) in den Raum stellt, kommt nicht in Betracht.
Rn. 26 e) Dass die Honorierung einer Katarakt-Operation bei Einsatz eines Femtosekundenlasers nach den Nummern 441, 1375 GOÄ selbst bei Ausschöpfung des Gebührenrahmens gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GOÄ das Grundrecht des behandelnden Arztes aus Art. 12 GG verletzen würde, weil die Vergütung nicht "auskömmlich" wäre (siehe dazu Senatsurteil vom 13. Mai 2004 aaO S. 149 mwN), lässt sich auf der Grundlage des klägerischen Vorbringens, dessen gehörswidrige Nichtberücksichtigung durch das Berufungsgericht die Revision rügt, nicht feststellen.
Erforderlich sind Ausführungen zur Nutzungsdauer, zur Auslastung im Rahmen der Katarakt-Operationen und zu weiteren Einsatzgebieten des Lasers zum Beispiel bei Durchführung sogenannter LASIK-Operationen (vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 2004 aaO S. 149 f;… Fenercioglu/Schoenen aaO S. 255).
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06
Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte …
Allerdings wird die Fälligkeit nicht davon berührt, dass die Rechnung mit dem materiellen Gebührenrecht nicht übereinstimmt (BGH, Urteile vom 21. Dezember 2006 - III ZR 117/06 - BGHZ 170, 252 und vom 13. Mai 2004 - III ZR 344/03 - BGHZ 159, 142 ).Dies gilt auch in Fällen der analogen Abrechenbarkeit von Gebührennummern nach § 6 Abs. 2 GOÄ (…BGH, Urteile vom 21. Dezember 2006 - III ZR 117/06 - a.a.O. und vom 13. Mai 2004 - III ZR 344/03 - a.a.O.).
Auch wenn nicht mit letzter Gewissheit feststeht, wie die Zivilgerichte hier entscheiden würden, ist mit Rücksicht auf die höchstrichterliche Klärung anzunehmen, dass die Klägerin entsprechend den Urteilen des BGH vom 13. Mai 2004 - III ZR 344/03 - und vom 21. Dezember 2006 - III ZR 117/06 - in einem Zivilrechtsstreit unterliegen würde.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 2252/16
Gewährung einer Beihilfe für die zahnärztliche Leistung der Einbringung des …
Rn. 64 Vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. Januar 2010- III ZR 147/09 -, juris, Rn. 7, und vom 13. Mai 2004 - III ZR 344/03 -, juris, Rn. 7. - VG Augsburg, 08.02.2018 - Au 2 K 17.1291
Kein Anspruch auf Zahlung weiterer Beihilfeleistungen für Zahnersatz
- BGH, 16.03.2006 - III ZR 217/05
Abrechnung einer Hallux valgus-Operation
- AG Köln, 26.08.2020 - 146 C 192/19
- AG Köln, 26.01.2022 - 146 C 92/20
Ziff. 1345 GOÄ Ziff. 5855 GOÄ Astigmatismus-Korrektur Hornhautverkrümmung …
- OLG Braunschweig, 16.09.2020 - 11 U 122/18
Iposuktion - Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten - PKV
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 2 A 10634/15
Beihilfeleistung für die Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsivtechnik
- AG Düsseldorf, 03.08.2017 - 43 C 157/15
Anspruch auf Erstattung von Kosten für den Einsatz eines Femtosekundenlasers i.R. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 2596/16
Anspruch eines Beamten auf Bewilligung weiterer Beihilfe für die …
- OLG Celle, 15.07.2019 - 8 U 83/19
Erstattung von Behandlungskosten für eine Strahlentherapie; Gleichwertigkeit von …
- AG Dortmund, 19.07.2018 - 405 C 4723/17
Erstattung der durch den Einsatz des Femtosekundenlasers entstandenen Kosten bei …
- LG Frankenthal, 11.03.2020 - 2 S 283/18
Anspruch auf Leistungen aus dem privaten Krankenversicherungsvertrag im …
- BVerwG, 05.03.2021 - 5 C 8.19
Angemessenheit einer zahnärztlichen Gebührenforderung
- VG Stuttgart, 15.05.2013 - 12 K 4123/11
Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für eine Fettabsaugung; Kostenauferlegung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - 6t E 1060/08
Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rüge; Voraussetzungen für die Beurteilung …
- VG Münster, 29.11.2018 - 5 K 2163/18
Femtosekundenlaser
- OLG Köln, 12.01.2009 - 5 U 163/08
Höhe des Arzthonorars für eine Lebertransplantation
- OLG Frankfurt, 23.10.2008 - 3 U 145/07
Private Krankenversicherung: Erstattungsfähigkeit von ärztlichen Gebühren für die …
- BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 39/05 R
Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - keine gesonderte …
- BGH, 24.04.2025 - III ZR 435/23
Verpflichtung eines Krankheitskostenversicherers zur Erstattung der Kosten einer …
- BVerwG, 19.10.2017 - 2 C 19.16
Arztkosten; Beamter; Beihilferecht; Dienstunfall; Erstattung; Fürsorgepflicht; …
- AG Köln, 20.01.2021 - 118 C 445/19
Einsatz Femtosekundenlaser bei Katarakt-Operation an Auge - Kostenersatz
- LG Düsseldorf, 12.05.2005 - 22 S 284/04
Anforderungen an eine Berufungsbegründung ; Abrechnung ärztlicher Leistungen
- AG Köln, 06.10.2021 - 146 C 112/20
- OLG Düsseldorf, 04.12.2007 - 4 U 48/07
Anspruchbegehren eines Versicherten einer privaten Krankheitskostenversicherung …
- LG Hildesheim, 21.01.2020 - 3 S 8/19
Abrechenbarkeit Femtosekundenlasereinsatz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 1044/17
Beurteilung der beihilferechtlichen Angemessenheit der Aufwendungen für eine …
- LG Wuppertal, 15.10.2019 - 16 S 57/18
- AG Köln, 26.05.2021 - 146 C 108/20
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2020 - 2 S 1744/20
Postbeamtenkrankenkasse; Ansatz der Leistung "CHX-Lackierung gefährdeter …
- VGH Bayern, 13.05.2016 - 3 BV 14.2504
Heilbehandung im Wege der Dienstunfallfürsorge - Kreuzbandplastik
- VG Stuttgart, 02.07.2008 - 12 K 5433/07
Erstattungsfähigkeit der einzelnen Leistungen bei einer Schädeloperation unter …
- VG München, 03.03.2020 - M 17 K 18.2444
Beihilfe für zahnmedizinische Behandlungen - Analogberechnung
- LG Berlin, 13.09.2019 - 23 O 171/17
Protonenbestrahlungstherapie: Anspruch gegenüber privatem Krankenversicherer bei …
- LG München II, 10.02.2009 - 8 S 3626/08
Negativurteil zum arthroskopischen Kreuzband-Ersatz
- AG Köln, 22.06.2022 - 146 C 112/19
- AG Wesel, 18.07.2019 - 5 C 259/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 1825/16
Anspruch eines Beamten auf Beihilfe zu den Kosten einer kieferorthopädischen …
- AG Kronach, 30.04.2013 - 2 C 280/11
- VG Münster, 09.01.2020 - 5 K 1316/18
- VG Düsseldorf, 14.12.2018 - 26 K 3164/17
Zur Abrechnung der lasergestützten Augenuntersuchung (OCT) gegenüber der …
- VG Bayreuth, 26.06.2025 - B 5 K 23.276
Beihilfe für zahnärztliche Leistungen, Angemessenheit von Aufwendungen, …
- VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.1304
Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit
- SG Berlin, 23.10.2019 - S 83 KA 43/19
Neurolyse, Neueinbettung, Nerv, Zahnarzt, sachlich-rechnerische Richtigstellung
- AG Neuss, 25.05.2005 - 79 C 4084/02
Forderung aufgrund eines privatärztlichen Behandlungsvertrages i.R. eines …
- VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 29.03.2012 - 2 VG 18/11
- VG Stuttgart, 09.10.2006 - 17 K 1503/06
Gewährung von Kassenleistungen; zivilrechtliche Auslegung des Leistungsprinzips
- LG Frankfurt/Main, 31.05.2019 - 14 S 3/18
Augenarzt kriegt doch kein Geld für aufwändige Femtosekundenlaserbehandlung
- LG Düsseldorf, 27.06.2007 - 23 S 22/06
Abrechnung von selbständigen Leistungen nach den Gebührenziffern der …
- AG Dinslaken, 10.10.2018 - 30 C 180/17
Private Krankenversicherung - Operation mittels Femtosekundenlaser
- LG Heidelberg, 12.12.2007 - 4 S 15/06
- VG München, 31.01.2020 - M 17 K 18.1620
Begründung einer Schwellenwertüberschreitung
- LG München I, 16.01.2024 - 41 O 5208/22
Analogabrechnung für Protonenstrahlentherapie zur Behandlung eines Hirntumors
- VG München, 30.06.2023 - M 17 K 22.3705
Beihilferecht, Kieferorthopädische Behandlung, Adhäsive Befestigung von …
- LG Düsseldorf, 01.03.2007 - 22 S 284/04
Vereinbarkeit der Vergütung einer Vielzahl von ärztlichen Leistungen nach der …
- LG Wiesbaden, 06.02.2006 - 2 S 78/05
- VG Bayreuth, 09.12.2025 - B 5 K 23.881
Beihilfe für kieferorthopädische Leistungen, Zielleistungsprinzip / …
- OLG Hamm, 04.02.2025 - 26 U 116/24
Anerkennung einer höheren Abrechnungsfähigkeit der ärztlichen Behandlung (hier: …
- VGH Bayern, 01.02.2010 - 14 B 08.219
Zum Verhältnis der Nr. 2730 der Anlage zur GOÄ zu Nr. 901 GOZ
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - 6 A 3029/04
Selbstständige Abrechenbarkeit eines operativen Einzelschrittes; …
- VGH Hessen, 25.05.2021 - 1 A 1145/18
Beihilferechtliche Angemessenheit von Aufwendungen für eine Behandlung eines …
- VG Stuttgart, 10.12.2015 - 1 K 5043/13
Zum Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für eine zahnärztliche Behandlung - …
- LG München I, 28.06.2011 - 13 S 6738/10
Arztvertrag: Wirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung bei unwirksamer …
- VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 08.02057
Analog-Ziffer für die IVOM
- LG Köln, 15.01.2020 - 23 O 215/17
Medizinische Notwendigkeit Femtosekundenlaser
- VG München, 18.01.2023 - M 17 K 22.2071
Beihilferecht, Kieferorthopädische Behandlung, I* Hellip-System, Heil- und …
- OLG Hamm, 08.09.2004 - 3 U 90/04
- VG Bayreuth, 27.05.2025 - B 5 K 24.397
Beihilfe, Angemessenheit von Aufwendungen, Zielleistungsprinzip, …
- VG Köln, 01.07.2021 - 19 K 670/19
- LG Hagen, 23.03.2012 - 1 S 239/11
Gesonderte Abrechnung des Einsatzes einer Navigationstechnik bei der Exstirpation …
- VG Gelsenkirchen, 23.01.2026 - 3 K 1610/24
Beihilfe; Analogie; Schwellenwertüberschreitung; Adhäsivtechnik
- AG Cochem, 13.11.2009 - 2 C 679/07
- AG Brühl, 10.06.2006 - 21 C 532/03
Anspruch auf Erstattung von Arztkosten aus einem Krankenversicherungsvertrag
- VG München, 09.11.2023 - M 17 K 22.3863
Beihilfe für zahnmedizinische Behandlungen, Dentinadhäsiv befestigter Aufbau, …
- LG Düsseldorf, 07.10.2021 - 3 S 11/18
- VG Karlsruhe, 27.09.2017 - 9 K 3208/16
Beihilfeanspruch; Analoganwendung von GOÄ-Nr 865 für Teambesprechungen
- AG Bonn, 14.02.2006 - 2 C 2/05
Berechtigung zur Abrechnung mit dem 3,5-fachen Satz nach § 5 Abs. 2 GOÄ.
- LG Wuppertal, 17.02.2006 - 10 S 126/05
Anforderungen an die Durchsetzung des Anspruchs auf Zahlung eines restlichen …
- VG Köln, 20.11.2019 - 1 K 12306/17
- AG Koblenz, 16.11.2018 - 151 C 524/17
- AG Düsseldorf, 10.04.2006 - 43 C 4169/03
Honoraranspruch eines Arztes gegen eine private Krankenversicherung aufgrund …
- AG Kassel, 27.06.2005 - 421 C 2626/04
Stellvertretervereinbarung - Vereinbarung trotz vorhersehbarer Abwesenheit des …
- LG Bochum, 21.08.2024 - 6 O 101/23
- LG Freiburg, 08.09.2020 - 3 S 37/19
Anspruch auf Erstattung der Kosten der Behandlung mit einem Femtosekundenlaser …
- VG Arnsberg, 02.06.2010 - 13 K 1612/09
Anspruch auf Gewährung einer weiteren Beihilfe für Aufwendungen zur …
- VG Arnsberg, 17.02.2006 - 13 K 1115/05
Geltendmachung eines Anspruchs auf eine Beihilfe zu den Aufwendungen für eine …
- VG Kassel, 08.03.2021 - 1 K 867/20
Berücksichtigung einer analogen Abrechnung nach § 6 Abs 2 GOĠim Rahmen der …
- AG Reutlingen, 14.07.2020 - 11 C 329/19
Katarakt-Augenerkrankung - Femtosekundenlasereinsatz
- LG Landshut, 04.10.2018 - 72 O 291/16
Ausgleich des Arzthonorars - Abrechnungsgrundlage
- AG Bückeburg, 14.11.2008 - 31 C 171/07
- AG Hagen, 29.11.2005 - 11 C 113/04
Urologie - Berechnung der radikalen Prostatektomie
- VG Köln, 09.02.2007 - 25 K 7213/05
Berechnung einer vollen Grundgebühr für die Prüfung von Arzneimitteln bei …
- AG Wuppertal, 31.10.2006 - 92 C 208/05
Höhe einer zu begleichenden Arztrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) …
- AG Stuttgart, 21.06.2006 - 50 C 6856/05
- AG Neuss, 15.07.2005 - 75 C 7070/03
- AG Aachen, 13.06.2005 - 4 C 164/04
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Rechtsprechung
| BGH, 25.09.2003 - III ZR 362/02 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB § 839
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ; Fortbildung des Rechts; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 839
Drittbezogenheit von Amtspflichten des Finanzamts bei Festsetzung der Gewerbesteuer - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Drittgerichtetheit von Amtspflichten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 26.09.2002 - 1 U 2430/02
- BGH, 25.09.2003 - III ZR 362/02
Papierfundstellen
- NVwZ 2004, 127
- VersR 2004, 1135
- DVBl 2004, 191
- DÖV 2004, 126
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.12.2002 - III ZR 201/01
Amtshaftung der Kommunalaufsicht gegenüber Gemeinde wegen begünstigender Maßnahme
Auszug aus BGH, 25.09.2003 - III ZR 362/02
Wirken hingegen der Dienstherr des Beamten und eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts bei der Erfüllung einer ihnen gemeinsam übertragenen Aufgabe gleichsinnig und nicht in Vertretung einander widerstreitender Interessen derart zusammen, daß sie im Rahmen dieser Aufgabe als Teil eines einheitlichen Ganzen erscheinen, dann können jene Pflichten, die dem Beklagten im Interesse der Förderung des gemeinsam angestrebten Ziels obliegen, nicht als drittgerichtete Amtspflichten angesehen werden, deren Verletzung außenrechtliche Amtshaftungsansprüche der geschädigten Körperschaft auslöst (st. Rspr.; zuletzt Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - III ZR 201/01 = NJW 2003, 1318, 1319 [für BGHZ vorgesehen] m.zahlr.w.N.). - BGH, 31.03.1960 - III ZR 43/59
Amtspflichten des Abgabelandes bei Umsiedlung
Auszug aus BGH, 25.09.2003 - III ZR 362/02
Die Klägerin und das Finanzamt standen sich gerade nicht im Hinblick auf entgegengesetzte Interessen gewissermaßen als "Gegner" gegenüber (vgl. Senatsurteil BGHZ 32, 145, 147;… Staudinger/Wurm BGB 13. Bearb. 2002 § 839 Rn. 191 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08
Zum Anspruch einer Gemeinde auf Ersatz von Gewerbesteuerausfall nach Feststellung …
Finanzämter und Gemeinden stehen daher im Gewerbesteuerverfahren nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis, sondern haben als gleichgeordnete Rechtsträger - nacheinander tätig werdend - nach Maßgabe des Grundgesetzes und des Landesrechts das Grundsteuergesetz zu vollziehen (…vgl. BFH, Urt. v. 30.1.1976 - III R 60/74 - BFHE 118, 285; BGH, Beschl. v. 25.9.2003 - III ZR 362/02 - NVwZ 2004, 127).Rn. 34 Aus diesem Verhältnis zwischen Finanzämtern und Gemeinden im Gewerbesteuerverfahren hat der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 25.9.2003, aaO) geschlossen, dass eine Gemeinde, die wegen des Verhaltens des Finanzamts einen Gewerbesteuerausfall erlitten habe, nicht gemäß § 839 Abs. 1 S. 1 BGB Schadensersatz verlangen könne, da Pflichten, die den Beteiligten im Interesse der Förderung des gemeinsam angestrebten Ziels oblägen, nicht als drittgerichtete Amtspflichten angesehen werden könnten, deren Verletzung außenrechtliche Amtshaftungsansprüche der geschädigten Körperschaft auslöse.
- BGH, 11.10.2007 - III ZR 301/06
Drittwirkung von Amtspflichten des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen
Wirken hingegen der Dienstherr des Beamten und eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts bei der Erfüllung einer ihnen gemeinsam übertragenen Aufgabe gleichsinnig und nicht in Vertretung widerstreitender Interessen derart zusammen, dass sie im Rahmen dieser Aufgabe als Teil eines einheitlichen Ganzen erscheinen, dann können jene Pflichten, die dem Beamten im Interesse der Förderung des gemeinsam angestrebten Ziels obliegen, nicht als drittgerichtete Amtspflichten angesehen werden, deren Verletzung außenrechtliche Amtshaftungsansprüche der geschädigten Körperschaft auslöst (Senatsurteile BGHZ 148, 139, 147; 153, 198, 201 f.; Senatsbeschluss vom 25. September 2003 - III ZR 362/02 - VersR 2004, 1135). - VGH Bayern, 20.09.2018 - 3 ZB 15.763
Verstoß gegen die Pflicht zur Beachtung und Wahrung einer Ausschlussfrist für …
Wirken hingegen der Dienstherr des Beamten und die andere Körperschaft bei der Erfüllung einer ihnen gemeinsam übertragenen Aufgabe gleichsinnig und nicht in Vertretung einander widerstreitender Interessen derart zusammen, dass sie als Teil eines einheitlichen Ganzen erscheinen, dann können die Pflichten, die dem Beamten im Interesse der Förderung des gemeinsamen Zwecks obliegen, nicht als drittgerichtete Amtspflichten angesehen werden (vgl. BGH, B.v. 25.9.2003 - III ZR 362/02 - juris Rn. 3).
- VG Karlsruhe, 21.02.2008 - 6 K 2136/07
Versäumnis der Landesfinanzverwaltung innerhalb der steuerlichen …
Rn. 36 Dieselbe Auffassung vertritt auch der Bundesgerichtshof, der in seinem Beschluss vom 25.09.2003 (NVwZ 2004, 127) ausführt, es möge zwar zutreffen, dass die Amtspflichten der Finanzbeamten auch den Zweck hätten, den Gewerbesteueranspruch der Gemeinde gegen den Steuerschuldner durchzusetzen.Wirken wie hier das Finanzamt und die Gemeinde bei der Erfüllung einer ihnen gemeinsam übertragenen Aufgabe gleichsinnig und nicht in Vertretung einander widerstreitender Interessen derart zusammen, dass sie im Rahmen dieser Aufgabe als Teil eines einheitlichen Ganzen erscheinen, können jene Pflichten, die dem Finanzamt im Interesse der Förderung des gemeinsam angestrebten Ziels obliegen, nicht als Pflichten angesehen werden, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen kann (vgl. BGH, Beschl. v. 25.09.2003, a.a.O., im Hinblick auf einen Amtshaftungsanspruch der Gemeinde gegen die staatliche Finanzverwaltung im Gewerbesteuerverfahren).
- FG Köln, 14.01.2016 - 13 K 1398/13
Ausschluss einer Gemeinde von der Erhebung einer Klage gegen …
Letztlich geht auch die Ziviljustiz davon aus, dass die Festsetzung der Steuermessbeträge und die nachfolgende Steuerfestsetzung das gleichsinnige Zusammenwirken der Landesverwaltung und der Gemeinden bei der Erfüllung einer ihnen gemeinsam übertragenen öffentlichen Aufgabe darstelle (vgl. BGH-Beschluss vom 25. September 2003 III ZR 362/02, NVwZ 2004, 127). - OLG München, 18.06.2009 - 1 U 1602/09
Gewerbesteuerverfahren: Öffentlich-rechtliche Sonderbeziehung zwischen Gemeinde …
Auch der Entscheidung des BGH vom 25. September 2003, III ZR 362/02, VersR 2004, 1135 lässt sich entnehmen, dass die Gemeinde gerade nicht zum Kreis der Personen zählt, deren Belange das Finanzamt gesondert zu wahren und zu schützen hat.Dass die hebeberechtigte Gemeinde, der aufgrund von Fehlern des staatlichen Finanzamtes im Rahmen des Gewerbesteuerverfahrens finanzielle Nachteile erwachsen, mangels Drittgerichtetheit der Amtspflicht keine Amtshaftungsansprüche gegen den Träger des Finanzamtes geltend machen kann, ist höchstrichterlich entschieden (BGH vom 25.September 2003, Az. III ZR 362/02, VersR 2004, 1135).
- OLG Köln, 06.07.2017 - 7 U 185/16
Amtshaftungsansprüche einer Gemeinde wegen fehlerhafter Festsetzung des …
Wirken Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinde/Land NRW) wie hier bei der Erfüllung einer ihnen gemeinsam übertragenen Aufgabe gleichsinnig und nicht in Vertretung einander widerstreitender Interessen in der Weise zusammen, dass sie im Rahmen dieser Aufgabe als Teil eines einheitlichen Ganzen erscheinen, dann können jene Pflichten, die ihnen im Interesse der Förderung des gemeinsam angestrebten Ziels obliegen, nicht als drittgerichtete Amtspflichten angesehen werden, deren Verletzung außenrechtliche Amtshaftungsansprüche der geschädigten Körperschaft auslösen kann ( vgl. so BGH III ZR 362/02).
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