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Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Charlottenburg, 25.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.05.2004 - 3 U 136/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3657
OLG Köln, 18.05.2004 - 3 U 136/03 (https://dejure.org/2004,3657)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.05.2004 - 3 U 136/03 (https://dejure.org/2004,3657)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 3 U 136/03 (https://dejure.org/2004,3657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • tis-gdv.de

    Transportversicherung, Rechtsberatungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBerG Art. 1 § 5 Nr. 1; VVG § 67
    Erlaubnisfreier Forderungseinzug durch Versicherer bei Forderungsübergang nach Entschäigungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    § 67 VVG, Art. 1 § 1 RBerG, Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG, § 134 BGB, § 398 BGB
    Regressnahme durch VU in der Transportversicherung, Aktivlegitimation des VU zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des VN

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen; Aktivlegitimation des Transportversicherers; Untergeordnetes Hilfsgeschäft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1456
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2004 - 3 U 136/03
    Auch in der Kommentarliteratur wird teilweise die Auffassung vertreten, Versicherungsmakler seien nicht berechtigt, für ihre Kunden deren Schadensersatzansprüche gegen Dritte geltend zu machen (…s. Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 3. Aufl., Art. 1 § 5 Rdnr. 38 f., 41 f.;… Chemnitz/Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Aufl., Art. 1 § 5 Rdnr. 546 ff.; - vgl. auch BGH NJW 01, 70 ff., der im Rahmen eines Bauträgermodells nur die ausschliessliche oder hauptsächliche rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs für erlaubnispflichtig hält).
  • LG Bonn, 17.10.2013 - 14 O 44/13

    Versicherungsmakler; Schadensabwicklung; Rechtsdienstleistung

    Die Haupttätigkeit, nämlich die Dienstleistung der Beklagten für den Versicherer, war am 18.11.2011 nicht - wie die Klägerin meint - abgewickelt, da das insoweit bestehende Dauerschuldverhältnis und die aus ihm entspringenden Haupt- und Nebenpflichten fortbestehen (…vergleiche auch: Chemnitz-Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Auflage 2003, Randnote 557.1 zu Artikel 1 § 5 m.w.N; OLG Köln, BeckRS 2010, 04479;… zur Regulierung durch Assekuradeure: Landgericht Hamburg a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 3 U 66/06

    Gewerbepachtvertrag: Anspruch auf Pachtzins, Nutzungsentschädigung, …

    Ein Teil der sich aus dem Pachtvertrag für die Klägerin betreffend die Monate März 2002 bis einschließlich August 2003 ergebenden Zahlungsansprüche ist bereits Gegenstand des - mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Senats vom 13. April 2005 (Kopie Anlage K7/AnlH) abgeschlossenen - Vorprozess 3 U 136/03 (1 O 96/03 LG Neuruppin) gewesen.

    20 a) Auf der Grundlage des Sachverhalts, welcher der Klägerin bis zu der von ihr erklärten außerordentlichen fristlosen Kündigung des Pachtverhältnisses bekannt geworden ist, erweist sich eine weitergehende Minderung als sie der Senat bereits im Urteil vom 13. April 2004 - 3 U 136/03 (Kopie Anlage K7/AnlH) für begründet erachtet hat und im Streitfall vom Landgericht berücksichtigt wurde, als nicht gerechtfertigt.

  • AG Hannover, 24.10.2017 - 410 C 13497/16

    BGB, RDG

    Nach dieser Rechtsprechung sollte die Zulässigkeit der insoweit reinen Inkassotätigkeit nach Art. 18 5 Nr. 1 RBerG der Geltendmachung der weiteren Beträge der einheitlichen Inanspruchnahme des Schadensverursachers dienen und nur die Bedeutung einer untergeordneten Hilfstätigkeit haben, um eine sachgerechte und beschleunigte Abwicklung des Versicherungsgeschäfts und die Regulierung eingetretener Schäden zu ermöglichen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 18.05.2004, 3 U 136/03;… OLG Stuttgart, Urt. v. 14.01.2004, 3 U 148/03;… OLG Oldenburg, Urt. v. 11.10.2001, 8 U 112/01 - juris; siehe dazu auch Sabel, NZV 2006, 6, 9 m.w.N.).
  • OLG München, 03.04.2006 - 17 W 1187/06

    Streitwert des Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage

    Es wird die Ansicht vertreten, es seien ausschließlich die Erwartungen des Klägers bei Erhebung der Klage maßgebend (OLG Celle, MDR 2003, 55 ; OLG Köln, OLGR 2004, 282).
  • LG Hamburg, 06.12.2005 - 312 O 592/05

    Erlaubnisfreie Rechtsbesorgung: Zulässigkeit der außergerichtlichen Durchsetzung …

    Für den Versicherungsagenten ist es aber zu Recht in der Rechtsprechung anerkannt, dass dieser als Vertreter des Versicherers in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei Feststellung und Regulierung des Schadens auch Regressansprüche geltend machen darf (vgl. BGH VersR 1979 S. 714; Hans.OLG VersR 1982 S. 1172 sowie OLG Köln VersR 2004 S. 1456 zum Regress für Versicherer und Versicherungsnehmer).
  • OLG Karlsruhe, 21.04.2005 - 9 U 124/04

    Klage der Transportversicherung wegen Sendungsverlusts durch ein …

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des OLG Köln an, dass in einem solchen Fall das Versicherungsunternehmen gemäß Artikel 1 § 5 Rechtsberatungsgesetz in diesem Umfang erlaubnisfrei tätig werden kann (OLG Köln VersR 2004, 1456; OLG Stuttgart OLGR 2004, 401; anders OLG Düsseldorf Urteil vom 12.12.2003 - 18 U 265/00 -).
  • LG Berlin, 30.01.2019 - 101 O 82/17

    Lagergeschäft: Erlaubnisfreiheit der gerichtlichen Geltendmachung abgetretener …

    Die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche von Versicherungsnehmern durch den Transportversicherer stellte nach Art. 1 § 5 RBerG eine erlaubnisfreie Hilfs- bzw. Nebentätigkeit i.S.v. Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG dar, weil die Rechtsbesorgung mit dem Versicherungsgeschäft in unmittelbarem Zusammenhang steht und eine untergeordnete Hilfstätigkeit zwecks sachgerechter und beschleunigter Abwicklung des Versicherungsgeschäftes und Regulierung des Schadens darstellt (vgl. OLG Köln OLGR Köln 2004, 282; OLG Oldenburg TranspR 2003, 76).
  • OLG Schleswig, 03.05.2005 - 3 U 116/03

    Originäre Vertretungsmacht des Architekten?

    Mithin müssen die konkreten Anhaltspunkte geeignet sein, vernünftige Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen im Sinne der Formulierung des Rechtsausschusses zu wecken (Senat, Urteil vom 23.11.2004, 3 U 136/03 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 25.05.2004 - 214 C 244/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26235
AG Berlin-Charlottenburg, 25.05.2004 - 214 C 244/03 (https://dejure.org/2004,26235)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 25.05.2004 - 214 C 244/03 (https://dejure.org/2004,26235)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 214 C 244/03 (https://dejure.org/2004,26235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    VVG § 12 Abs. 3
    Anspruch aus einem Sachversicherungsvertrag wegen eines Wasserschadens

  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus einem Sachversicherungsvertrag wegen eines Wasserschadens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1456
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 05.07.2001 - 19 U 19/01

    Leistungsanspruch gegenüber einer dynamischen Sachversicherung bzgl. eines …

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 25.05.2004 - 214 C 244/03
    Kennzeichnend für eine Überschwemmung ist dass Wasser über die Oberfläche hinaus tritt und nicht mehr "erdgebunden" ist, eine Anreicherung des Erdbodens mit Wasser (Grundwasser oder Niederschlagswasser) bis zur "Sättigungsgrenze" reicht nicht aus (OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.07.2002, AZ: 19 U 19/01).
  • LG Aachen, 22.08.2014 - 9 O 129/14

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem …

    Eine Anreicherung des Erdbodens bis zur Sättigungsgrenze reicht demgegenüber nicht aus (vgl. AG Charlottenburg, Urteil vom 25.05.2004, 214 C 244/03 - zitiert nach juris).
  • LG Offenburg, 27.05.2015 - 2 O 350/14

    Wohngebäudeversicherung: Überschwemmung durch Eindringen von im Boden …

    (…Vgl. m.w.N.: OLG Karlsruhe, NVersZ 2001, S. 570 ff.; AG Berlin-Charlottenburg, NJOZ 2004, S. 3016 ff.).
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