Rechtsprechung
| KG, 10.03.2003 - 12 U 184/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Einstandspflicht eines Haftpflichtversicherers im Falle eines Verkehrsunfalls; Geltendmachung eines Ausschlusses der Einstandspflicht wegen vorsätzlichen Verhaltens des Versicherten; Annahme einer Vorsatztat bei übermäßigem Genuss berauschender Getränke; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Volltrunken geparktes Auto angefahren - Kfz-Haftpflichtversicherung vermutet Selbstmord
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 152
Zur Annnahme einer Selbsttötungsabsicht eines Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.03.2001 - 17 O 397/00
- KG, 17.02.2003 - 12 U 184/01
- KG, 10.03.2003 - 12 U 184/01
Papierfundstellen
- VersR 2004, 325
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Oldenburg, 29.04.1998 - 2 U 264/97
Vorsatz, Schadensersatz, Halter, Risikoausschluß, Obhutspflicht, …
Auszug aus KG, 10.03.2003 - 12 U 184/01
Rn. 2 A. I. Nach § 152 VVG haftet der Versicherer nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, vorsätzlich widerrechtlich herbeigeführt hat: In einem solchen Fall ist der Versicherungsschutz auch im Außenverhältnis zum Geschädigten nach dem PflVersG von vornherein ausgeschlossen (vgl. Senat, Urt. vom 12. März 1987 - 12 U 6260/86 - OLG Oldenburg, VersR 1999, 482;… Feyock/Jacobsen, Kraftfahrversicherung, 2. Aufl. 2002, § 3 PflVG, Rn. 30 m. w. N.). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.12.1976 - IV A 156/75
Fahrtauglichkeit; Eignung; Führen eines Fahrzeugs; Versicherungsbeitrag; Verzug; …
Auszug aus KG, 10.03.2003 - 12 U 184/01
Nach der Rechtsprechung schließt allerdings selbst ein hoher Alkoholisierungsgrad den Vorsatz nicht von vornherein aus (vgl. BGH, VersR 1978, 266 - BAK von 2, 4 Promille zur Tatzeit; HansOLG Hamburg, NJW-RR 1992, 1188 - BAK von 2, 0 Promille zur Tatzeit;… vgl. auch Honsell/Baumann, Berliner Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, 1999, § 152 VVG, Rn. 26 m. w. N.). - OLG Hamburg, 23.10.1991 - 4 U 95/91
Bedingter Vorsatz des VN entfällt nicht wegen einer Blutalkoholkonzentration von …
Auszug aus KG, 10.03.2003 - 12 U 184/01
Nach der Rechtsprechung schließt allerdings selbst ein hoher Alkoholisierungsgrad den Vorsatz nicht von vornherein aus (vgl. BGH, VersR 1978, 266 - BAK von 2, 4 Promille zur Tatzeit; HansOLG Hamburg, NJW-RR 1992, 1188 - BAK von 2, 0 Promille zur Tatzeit;… vgl. auch Honsell/Baumann, Berliner Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, 1999, § 152 VVG, Rn. 26 m. w. N.). - OLG Köln, 14.12.1977 - 2 U 67/77
Auszug aus KG, 10.03.2003 - 12 U 184/01
Vorsatz im Sinne dieser Vorschrift ist derjenige des allgemeinen Zivilrechts (vgl. BGH, VersR 1978, 265), also Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges; es genügt, wenn der Handelnde den als möglich erkannten Erfolg billigend in Kauf nimmt (…Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl. 2003, § 276 BGB, Rn. 10). - KG, 12.03.1987 - 12 U 6260/86
Auszug aus KG, 10.03.2003 - 12 U 184/01
Rn. 2 A. I. Nach § 152 VVG haftet der Versicherer nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, vorsätzlich widerrechtlich herbeigeführt hat: In einem solchen Fall ist der Versicherungsschutz auch im Außenverhältnis zum Geschädigten nach dem PflVersG von vornherein ausgeschlossen (vgl. Senat, Urt. vom 12. März 1987 - 12 U 6260/86 - OLG Oldenburg, VersR 1999, 482;… Feyock/Jacobsen, Kraftfahrversicherung, 2. Aufl. 2002, § 3 PflVG, Rn. 30 m. w. N.).
- OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
Ausschluss der Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherer wegen …
Denn da der Direktanspruch eines im Straßenverkehr durch ein Kraftfahrzeug Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung des Gegners nach § 3 Nr. 1 Pflichtversicherungsgesetz voraussetzt, dass dieser seinerseits einen Anspruch auf Haftpflichtleistungen gegen seine eigene Versicherung hat, entfällt konsequenterweise der Direktanspruch, wenn diese im Verhältnis zum Versicherungsnehmer gemäß § 152 VVG a.F. nicht haftet, weil der Versicherungsnehmer den Verkehrsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1999, 482. KG VersR 2004, 325 jeweils m.w.N.).
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