Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 20.03.2003 - 10 U 928/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
VVG § 1; ; AERB 87 § 7 Nr. 1 b); ; AERB 87 § 7 Nr. 1 aa); ; AERB 87 § 7 Nr. 1 bb)
- RA Kotz
Geschäftsräume müssen beim Verschließen nur einmal "abgeschlossen" werden!
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Versicherungsleistungen: Glaubhaftmachung eines Einbruchsdiebstahls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 6 (Kurzinformation)
Beweisanforderungen und Voraussetzungen für das ordnungsgemäße Verschließen der Türen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beweislast des Versicherungsnehmers bei behauptetem Einbruchdiebstahl; Feststellung von Einbruchspuren
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 9 O 290/98
- OLG Koblenz, 20.03.2003 - 10 U 928/02
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1726 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls
Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2003 - 10 U 928/02
Es müssen sich zusätzlich auch Einbruchsspuren feststellen lassen (BGH VersR 96, 187; 95, 956;… Prölss/Kollhosser, VVG Kommentar, 26. Aufl. § 49 Rn. 29). - OLG Karlsruhe, 06.10.1995 - 12 U 101/94
Ausschlußklausel; Sturmbedingter Gebäudeschaden; Fenster; Öffnung durch …
- LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
Leistungsausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung: …
Soweit bei einem gerichtlichen Vergleich außer den rechtshängigen Ansprüchen noch andere Streitgegenstände geregelt werden, können diese zwar berücksichtigungsfähig sein, soweit diese mit dem eigentlichen Gegenstand des Streits in rechtlichem Zusammenhang stehen und der Versicherer auch für diese grundsätzlich Rechtsschutz gewährt (BGH VersR 2005, 1726, 1727; 1977, 809, 810).Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht bisher soweit ersichtlich ohne nähere Erläuterung von der Wirksamkeit der streitgegenständlichen Klausel aus, und zwar sowohl hinsichtlich der Vorgängerklausel in § 2 Abs. 3 a Alt. 1 ARB 75 (vgl. BGH NJW 2006, 1281) als auch hinsichtlich § 5 Abs. 3 b ARB 94 (vgl. BGH VersR 2005, 1726).
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