Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.10.2004 - 20 U 94/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Vorliegens eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Wohngebäudeversicherung nach einem Brandschaden; Ausgestaltung der Zurechenbarkeit der Unterversicherung einer Immobilie; Anforderungen an die Substantiierung einer auf schuldhafter Verletzung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 56; BGB § 276 § 278; VGB 88 § 16 Nr. 5
Anforderungen an die Beratung durch einen Versicherungsagenten bei Abschluss eines Gebäudeversicherungsvertrages; Pflicht zum Hinweis auf eine Unterversicherung
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 25.03.2004 - 4 O 292/03
- OLG Hamm, 15.10.2004 - 20 U 94/04
Papierfundstellen
- VersR 2005, 685
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96
"Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 20 U 94/04
Es reicht nicht aus, dass sich die die eigene Vernehmung beantragende Partei in Beweisnot befindet, sondern es bedarf weiter einer gewissen Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit ihres Vortrages (BGH in NJW 1999, 363). - BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92
Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher …
- BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 193/87
Hinweis- und Beratungspflichten des Versicherers bei Festsetzung des …
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 20 U 94/04
Rn. 27 Dass die Beklagten zu 2) und 3) die dem Versicherer obliegenden Hinweis- und Beratungspflichten nicht erfüllt haben, ist indessen von dem für die Pflichtverletzung darlegungs- und beweisbelasteten Kläger (vgl hierzu BGH, Urteil vom 7.12.1988, in VersR 1989, 472) nicht bewiesen worden.
- OLG Frankfurt, 11.11.2005 - 24 U 55/05
Unterversicherung in der Hausratversicherung: Verantwortlichkeit des Versicherers …
In solchen Konstellationen ist es in erster Linie Sache des Versicherungsnehmers selbst, den Wert der zu versichernden Sache anzugeben und so für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (allg. OLG Frankfurt am Main NVersZ 2002, 272; OLG Düsseldorf VersR 1998, 845; OLG Hamm VersR 2005, 685; NJW-RR 2001, 239). - LG Mainz, 13.10.2005 - 4 O 49/05
Versicherungsvertragsrecht: Hinweis- und Beratungspflicht der Versicherung oder …
24 Einem ausdrücklichen Beratungswunsch steht es gleich, wenn eine positive Kenntnis der Tatsachen, aus denen die Unterversicherung sich ergibt oder ergeben kann bei dem Agenten oder der Versicherung vorhanden ist (OLG Hamm, VersR 2005, 685).
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