Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 847 a.F.; ; StGB § 13; ; StGB § 229
- ratgeber-arzthaftung.de
, S. 137
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schmerzensgeldanspruch gegen den behandelnden Arzt wegen Nichterkennens der Symptome für einen Herzinfarkt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher Heilbehandlung; Verkennung der Schwere der Gefahr eines unmittelbar bevorstehenden Herzinfarktes; Unterlassen eines Rates zu einer sofortigen notfallmäßigen Einweisung in die nächste Klinik für eine Herzkatheteruntersuchung; ...
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Arzt muss Patienten mit akuter Herzerkrankung sofort ins Krankenhaus einweisen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zur ärztlichen Dokumentationspflicht - Ließ sich der Patient trotz Information über akute Gefahr nicht untersuchen?
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 27.05.2003 - 1 O 499/00
- OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1266
- MDR 2006, 206
- VersR 2005, 1292
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93
Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen …
Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03
Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH kann der Tatrichter aus der Tatsache der Nichtdokumentation einer aufzeichnungspflichtigen Maßnahme bis zum Beweis des Gegenteils durch die Behandlungsseite darauf schließen, dass die Maßnahme unterblieben ist (BGH, NJW 1995, 1611; NJW 1989, 2330). - BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87
grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für …
Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03
Die Beweiserleichterung begründet insoweit eine Vermutung, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme vom Arzt auch nicht getroffen worden ist (BGH, NJW 1988, 2949). - BGH, 24.01.1989 - VI ZR 170/88
Beweiserleichterung aufgrund Mängeln der ärztlichen Dokumentation
Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03
Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH kann der Tatrichter aus der Tatsache der Nichtdokumentation einer aufzeichnungspflichtigen Maßnahme bis zum Beweis des Gegenteils durch die Behandlungsseite darauf schließen, dass die Maßnahme unterblieben ist (BGH, NJW 1995, 1611; NJW 1989, 2330).
- BGH, 24.06.1997 - VI ZR 94/96
Beachtlichkeit der Weigerung eines Patienten zur Vornahme diagnostischer …
Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03
Für den Fall, dass dies streitig bleiben sollte, wies der Senat darauf hin, dass dem Patienten eine mangelnde Dokumentation des Arztes - soweit sie aus medizinischer Sicht erforderlich war - zur Hilfe kommen könne (BGH NJW 1997, 3090, 3091 m.w.N.). - BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86
Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im …
Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03
So ist eine Dokumentationspflicht anerkannt für den Fall, dass ein Patient die Klinik gegen ärztlichen Rat verlässt (BGH NJW 1987, 2300, 1987, 1482). - OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
Arzthaftung - Diagnosefehler - Verschulden - Unterlassung der Befunderhebung - …
Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03
Dieser Wertung ist zuzustimmen (vgl. OLG München, NJW-RR 2003, 1179, OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 312). - LG München I, 28.05.2003 - 9 O 14993/99
Grob fehlerhaftes Nichterkennen eines Herzinfarkts bei Notfallpatient
Auszug aus OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03
Dieser Wertung ist zuzustimmen (vgl. OLG München, NJW-RR 2003, 1179, OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 312).
- OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Behandlungsvertrag im Rahmen einer …
Nach den Angaben des Sachverständigen Prof. Dr. W, wonach es sich bei der Verweigerung einer Verlegung um einen medizinisch relevanten Vorgang handelt, den er auch bereits im Jahre 1997 zumindest in einem Arztbrief festgestellt hätte, hält der Senat eine Dokumentationspflicht des Betreibers eines Geburtshauses für gegeben, wenn die Patientin oder auch deren Ehemann den ernsthaften Rat zur Verlegung in ein Krankenhaus ablehnen, da es sich insofern um ein wesentliches und wichtiges Element der Behandlung handelt (vgl. auch OLG Bamberg VersR 2005, 1292, 1293;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rdn. 458). - OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08
Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung; …
Rn. 18 3.) Hat der Arzt eine nach dem ärztlichen Standard notwendig Befunderhebung versäumt, und behauptet dieser wie hier der Beklagte, er habe die Untersuchungsmaßnahme vorgeschlagen, der Patient habe sie aber verweigert, hat die Behandlungsseite diese Behauptung jedenfalls dann zu beweisen, wenn die Weigerung des Patienten in den Krankenunterlagen nicht dokumentiert ist (…Bundesgerichtshof VersR 1987, S. 1089, 1090; Oberlandesgericht Bamberg, VersR 2005, S. 1292, 1293;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5.A., Kap. B Rdnr. 220;… nach Oberlandesgericht Hamm, NJW-RR 2002, S. 814, 815 und Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3.A., Rdnr. 129 muss die Behandlungsseite stets beweisen, dass eine bestimmte Maßnahme angeraten, aber vom Patienten abgelehnt wurde). - OLG Hamm, 01.09.2008 - 3 U 245/07
Bemessung des Schmerzensgeldes für die Folgen eines groben Behandlungsfehlers mit …
Der Sachverständige war ohne Zweifel, dass bei einem solchen Vorgehen der Herzinfarkt und die gesamten weiteren Folgen für den Patienten T2 vermieden worden wären (vgl. dazu auch OLG Bamberg VersR 2005, 1292, 1293). - OLG Naumburg, 20.03.2017 - 1 U 26/16
Arzt- und Krankenhaushaftung: Umfang der Befunderhebungspflichten bei einem …
Die therapeutische Aufklärung setzt konkrete Anhaltspunkte auf eine konkrete Symptomatik voraus (OLG Bamberg, Urteil vom 4.7.2005 - 4 U 126/03 - [VersR 2005, 1292, 1293]; speziell zu einer Herzkatheteruntersuchung). - OLG Rostock, 10.07.2009 - 5 U 48/08
Arzthaftung: Hinweispflichten bei Tumorverdacht
Nach der Rechtsprechung kann dem Patienten, soweit streitig sein sollte, ob der Arzt ihn auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Untersuchung hingewiesen hat, eine mangelnde Dokumentation des Arztes - soweit sie aus medizinischer Sicht erforderlich war - zur Hilfe kommen (BGH, ebenda, m. w. N.; OLG Bamberg, VersR 2005, 1292).
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