Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.07.2005 - 7 U 193/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 3 AUB, § 2 Abs 3 UAbs 2 AUB
Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Beweisfälligkeit des Versicherungsnehmers für die Kausalität eines Unfalls für eine Bandscheibenschädigung bei Vorlage eines Arztattestes über eine Röntgenuntersuchung vor dem Unfall - Judicialis
AUB 88 § 7
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB 88 § 7
Beweispflicht des Versicherungsnehmers für die Ursächlichkeit; eines Unfallereignisses für eine Bandscheibenbeeinträchtigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Auf Bandscheibenschädigung beruhenden Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit ; Beweispflicht des Versicherungsnehmers über Kausalität zwischen Unfallereignis und Bandscheibenschädigung; Anspruch gegen Unfallversicherung auf Erbringung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallversicherung - Checklisten zu Bandscheibenschäden
Verfahrensgang
- LG Darmstadt - 23 O 222/02
- OLG Frankfurt, 20.07.2005 - 7 U 193/04
Papierfundstellen
- VersR 2006, 1118
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 24.01.2003 - 20 U 173/02
Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen aus einer Unfallversicherung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2005 - 7 U 193/04
Dieser Deckungsausschluss, der nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verstößt (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 323) führt dazu, dass bei Vorliegen einer behaupteten Schädigung an den Bandscheiben der Versicherungsnehmer dafür beweispflichtig ist, dass ein Unfallereignis die überwiegende Ursache für die Bandscheibenschädigung gewesen ist (vgl. OLG Hamm OLGR 2003, 154 (155); OLG Hamm, Recht und Schaden 2001, 439 m.w.N.; OLG Nürnberg, Recht und Schaden 2001, 217; Knappmann, Neue Versicherungszeitschrift 2002, 1(3);… Grimm "Unfallversicherung" § 3. Aufl. § 2 Rdn. 101).Im Rahmen des § 2 III Abs. 2 AUB 88 kommt es auch nicht darauf an, ob ein bestimmtes Ereignis erstmals Bandscheibenschmerzen ausgelöst hatten, sondern wie die Verursachungsanteile von Vorschäden und Verletzungshandlungen zu bewerten sind, die zu diesem Erfolg geführt haben (vgl. OLG Hamm, OLGR 2003, 154 (155); OLG Oldenburg, VersR 1996, 821; OLG Schleswig, VersR 1995, 825).
- BGH, 27.09.1995 - IV ZR 283/94
Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Geltendmachung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2005 - 7 U 193/04
Das ergibt sich aus der Formulierung des Satzes 2 der erwähnten Bestimmung der AUB als Gegenausnahme (vgl. BGH VersR 1995, 1433). - OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04
Unfallversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für überwiegende …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2005 - 7 U 193/04
Dieser Deckungsausschluss, der nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verstößt (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 323) führt dazu, dass bei Vorliegen einer behaupteten Schädigung an den Bandscheiben der Versicherungsnehmer dafür beweispflichtig ist, dass ein Unfallereignis die überwiegende Ursache für die Bandscheibenschädigung gewesen ist (vgl. OLG Hamm OLGR 2003, 154 (155); OLG Hamm, Recht und Schaden 2001, 439 m.w.N.; OLG Nürnberg, Recht und Schaden 2001, 217; Knappmann, Neue Versicherungszeitschrift 2002, 1(3);… Grimm "Unfallversicherung" § 3. Aufl. § 2 Rdn. 101). - OLG Schleswig, 12.01.1995 - 16 U 96/93
Krankheit; Regelwidriger Zustand ; Ärztliche Behandlung; Regelwidrigkeit; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2005 - 7 U 193/04
Im Rahmen des § 2 III Abs. 2 AUB 88 kommt es auch nicht darauf an, ob ein bestimmtes Ereignis erstmals Bandscheibenschmerzen ausgelöst hatten, sondern wie die Verursachungsanteile von Vorschäden und Verletzungshandlungen zu bewerten sind, die zu diesem Erfolg geführt haben (vgl. OLG Hamm, OLGR 2003, 154 (155); OLG Oldenburg, VersR 1996, 821; OLG Schleswig, VersR 1995, 825).
- OLG Köln, 18.10.2013 - 20 U 136/12
Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei einer Hirnblutung des …
Die Klausel ist verständlich abgefasst und verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2005, 969; OLG Frankfurt, VersR 2006, 1118).
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