Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.10.2004 - 9 U 116/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht, Streupflicht, Bushaltestelle, Glätte
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 839 BGB, Art. 34 GG
Verkehrssicherungspflicht, Streupflicht, Bushaltestelle, Glätte - Judicialis
- Kanzlei Prof. Schweizer
Streupflicht an einer Schulbushaltestelle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254; ZPO § 513
Zur Streupflicht an einer Schulbushaltestelle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streupflicht an einer Schulbushaltestelle; Pflicht der Schulleitung, den Hausmeister mit der Glättebeseitigung an der Bushaltestelle zu beauftragen; Kausalität zwischen Glätte und einem Sturz; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht
Verfahrensgang
- LG Bochum, 02.04.2004 - 5 O 66/03
- OLG Hamm, 15.10.2004 - 9 U 116/04
Papierfundstellen
- VersR 2006, 134
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BGH, 13.07.1967 - III ZR 165/66
Schadensersatzansprüche wegen eines Glatteisunfalls - Sturz auf einem Gehweg beim …
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 9 U 116/04
Dort ist die Klägerin nicht gestürzt, jedoch musste die Beklagte den Zugang zu den Bussen gerade zwischen diesen Punkten unmittelbar längs der Gehwegkante der Haltebucht ermöglichen; so auch BGH MDR 1967, 822. - BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03
Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 9 U 116/04
Wenn die Amtspflichtverletzung und der zeitlich nachfolgende Schaden feststehen, kann der Geschädigte der öffentlichen Körperschaft den Nachweis überlassen, dass der Schaden nicht auf die Amtspflichtverletzung zurückzuführen ist; sofern nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung oder eine tatsächliche Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammenhang besteht; BGH NJW 1983, 2241/2 und NJW 2004, 1381/2. - BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97
Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 9 U 116/04
Der Senat verweist dazu auf seine Rechtsprechung zur begrenzten Überprüfbarkeit der erstinstanzlichen Haftungsabwägung nach § 254 BGB ( wie auch des Schmerzensgeldes ) gemäß Urteil vom 13.5.2003, Az 9 U 13/03 veröffentlicht in MDR 2003, 1249 = OLGR Hamm 2003, 356 = NZV 2003, 584 = VersR 2004, 757: Die nach der Neuregelung des Berufungsverfahrens durch § 513 ZPO auch für das Berufungsgericht zunächst auf Rechtsfehler beschränkte Prüfung erlaubt eine Nachprüfung der Haftungsabwägung nur dahin, ob die Vorinstanz alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat ( BGH NJW-RR 1988, 406/407; BGH VersR 1994, 618 ) und bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere, ob sich die Vorinstanz mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat ( BGH NJW 1998, 2741/2743 ).
- OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem …
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 9 U 116/04
Der Senat verweist dazu auf seine Rechtsprechung zur begrenzten Überprüfbarkeit der erstinstanzlichen Haftungsabwägung nach § 254 BGB ( wie auch des Schmerzensgeldes ) gemäß Urteil vom 13.5.2003, Az 9 U 13/03 veröffentlicht in MDR 2003, 1249 = OLGR Hamm 2003, 356 = NZV 2003, 584 = VersR 2004, 757: Die nach der Neuregelung des Berufungsverfahrens durch § 513 ZPO auch für das Berufungsgericht zunächst auf Rechtsfehler beschränkte Prüfung erlaubt eine Nachprüfung der Haftungsabwägung nur dahin, ob die Vorinstanz alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat ( BGH NJW-RR 1988, 406/407; BGH VersR 1994, 618 ) und bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere, ob sich die Vorinstanz mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat ( BGH NJW 1998, 2741/2743 ). - BGH, 01.07.1993 - III ZR 88/92
Streupflichten einer Stadtgemeinde
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 9 U 116/04
Zunächst sind hier an den Umfang der Winterwartungspflicht nicht die für einen Gehweg neben einer Haltebucht ( wie in der von der Beklagten herangezogenen Senatsentscheidung vom 16.1.1998 9 U 159/97 ), sondern die für eine Bushaltestelle gemäß BGH NJW 1993, 2802; OLG Hamm VersR 1983, 377 geltenden Anforderungen zu stellen. - BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 9 U 116/04
Der Senat verweist dazu auf seine Rechtsprechung zur begrenzten Überprüfbarkeit der erstinstanzlichen Haftungsabwägung nach § 254 BGB ( wie auch des Schmerzensgeldes ) gemäß Urteil vom 13.5.2003, Az 9 U 13/03 veröffentlicht in MDR 2003, 1249 = OLGR Hamm 2003, 356 = NZV 2003, 584 = VersR 2004, 757: Die nach der Neuregelung des Berufungsverfahrens durch § 513 ZPO auch für das Berufungsgericht zunächst auf Rechtsfehler beschränkte Prüfung erlaubt eine Nachprüfung der Haftungsabwägung nur dahin, ob die Vorinstanz alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat ( BGH NJW-RR 1988, 406/407; BGH VersR 1994, 618 ) und bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere, ob sich die Vorinstanz mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat ( BGH NJW 1998, 2741/2743 ). - BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87
Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 9 U 116/04
Der Senat verweist dazu auf seine Rechtsprechung zur begrenzten Überprüfbarkeit der erstinstanzlichen Haftungsabwägung nach § 254 BGB ( wie auch des Schmerzensgeldes ) gemäß Urteil vom 13.5.2003, Az 9 U 13/03 veröffentlicht in MDR 2003, 1249 = OLGR Hamm 2003, 356 = NZV 2003, 584 = VersR 2004, 757: Die nach der Neuregelung des Berufungsverfahrens durch § 513 ZPO auch für das Berufungsgericht zunächst auf Rechtsfehler beschränkte Prüfung erlaubt eine Nachprüfung der Haftungsabwägung nur dahin, ob die Vorinstanz alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat ( BGH NJW-RR 1988, 406/407; BGH VersR 1994, 618 ) und bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere, ob sich die Vorinstanz mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat ( BGH NJW 1998, 2741/2743 ). - BGH, 03.03.1983 - III ZR 34/82
Gerichtliche Aufhebung einer Prüfungsentscheidung wegen Voreingenommenheit eines …
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 9 U 116/04
Wenn die Amtspflichtverletzung und der zeitlich nachfolgende Schaden feststehen, kann der Geschädigte der öffentlichen Körperschaft den Nachweis überlassen, dass der Schaden nicht auf die Amtspflichtverletzung zurückzuführen ist; sofern nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung oder eine tatsächliche Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammenhang besteht; BGH NJW 1983, 2241/2 und NJW 2004, 1381/2. - OLG Hamm, 16.01.1998 - 9 U 159/97
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 9 U 116/04
Zunächst sind hier an den Umfang der Winterwartungspflicht nicht die für einen Gehweg neben einer Haltebucht ( wie in der von der Beklagten herangezogenen Senatsentscheidung vom 16.1.1998 9 U 159/97 ), sondern die für eine Bushaltestelle gemäß BGH NJW 1993, 2802; OLG Hamm VersR 1983, 377 geltenden Anforderungen zu stellen.
- BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05
Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene …
Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig, VersR 2004, 924, 925; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 398, 399; OLG Hamm, VersR 2006, 134, 135; vgl. auch OLG Hamm, VersR 2004, 757; OLG München, NJW 2004, 959). - BGH, 20.06.2013 - III ZR 326/12
Amtshaftung bei Verletzung der Räum- und Streupflicht: Überwiegendes …
Demgegenüber besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei feststehender Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht lediglich ein Anscheinsbeweis dafür, dass es ohne die Pflichtverletzung nicht zu einem Unfall gekommen wäre, dass mithin die Pflichtverletzung ursächlich für das Schadensereignis geworden ist (…Senat, Beschlüsse vom 26. Februar 2009 - III ZR 225/08, NJW 2009, 3302 Rn. 5 …und vom 19. Dezember 1991 - III ZR 2/91, BGHR, BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Streupflicht 7; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 271/92, NJW 1994, 945, 946; so auch das von dem Berufungsgericht zitierte Urteil des OLG Hamm vom 15. Oktober 2004, VersR 2006, 134, 135;… vgl. ferner Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 823 Rn. 80 f). - KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08
Berufung im Verkehrsunfallprozess nach Radfahrerunfall: Haftungsverteilung bei …
Eine Abänderung der vom Erstgericht vertretbar gebildeten Haftungsquote durch das Berufungsgericht scheidet aus (st. Rspr., vgl. Senat MDR 2009, 680 = KGR 2009, 489 L; Beschluss vom 30. April 2008 - 12 U 83/08 - ; OLG München DAR 2006, 692; NJW 2004, 959; OLG Braunschweig VersR 2004, 924; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 398; OLG Hamm VersR 2006, 134; VersR 2004, 757).
- OLG Celle, 18.06.2015 - 8 U 288/14
Umfang der Räum- und Streupflicht auf Fußgängerüberwegen bei winterlichen …
Rn. 34 Entsprechend den Erörterungen in der mündlichen Verhandlung geht der Senat von einem Mitverschulden von 1/3 aus (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2000, 63; OLG Hamm, VersR 2006, 134; OLG Saarbücken, 4 U 644/03, Urteil vom 20. Juli 2004; OLG Köln, 19 U 36/13, Urteil vom 16. Mai 2013, je zit. nach juris). - OLG Hamm, 12.09.2012 - 11 U 94/11 Denn dann spricht - ähnlich wie bei einem Verstoß gegen konkret gefasste Unfallverhütungsvorschriften - nach dem ersten Anschein eine Vermutung dafür, dass es bei pflichtgemäßer Wahrnehmung der Streupflicht nicht zu dem Unfall gekommen wäre, sich in dem Unfall mithin gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, deren Eintritt die Streupflicht verhindern soll (…BGH a.a.O., Rz. 5 zitiert nach juris; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 15.10.2004 - 9 U 116/04, VersR 2006, 134 f., Rz. 5 zitiert nach juris).
- KG, 31.10.2008 - 12 U 216/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Auch die vom Landgericht nach § 17 StVG gebildete Haftungsquote von ¾ zu ¼ zu Lasten der Beklagten ist nicht nur vertretbar; schon in diesem Fall scheidet eine Abänderung aus (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2008 - 12 U 83/08 - ;OLG München, Urteil vom 28. Juli 2006 - 10 U 2237/06 - DAR 2006, 692; OLG München NJW 2004, 959; OLG Braunschweig VersR 2004, 924; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 398; OLG Hamm VersR 2004, 757; 2006, 134). - OLG Jena, 26.07.2011 - 4 U 13/11
Berufungsrechtszug: Prüfungskompetenz der erstinstanzlichen …
Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig VersR 2004, 924; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 398; OLG München NJW 2004, 959; OLG Hamm VersR 2006, 134 und 757). - OLG München, 06.10.2016 - 1 U 790/16
Winterdienst- und Streupflicht eines Grundstückseigentümers und Vermieters
Soweit für besonders gefahrenträchtige und stark frequentierte Bereiche wie etwa vor Bahnhöfen und an Bushaltestellen strengere Anforderungen an die Sicherungspflicht gegenüber Fußgängern gestellt werden (…vgl. BGH, Urt. v. 01.07.1993 - III ZR 88/92, juris-Tz. 8; OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2004 - 9 U 116/04, juris-Tz. 3), ist dies auf den vorliegenden Fall ersichtlich nicht übertragbar. - LSG Baden-Württemberg, 29.09.2005 - L 6 U 4639/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft - …
Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig, VersR 2004, 924, 925; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 398, 399; OLG Hamm, VersR 2006, 134, 135; vgl. auch OLG Hamm, VersR 2004, 757; OLG München, NJW 2004, 959).
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