Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 02.08.2005 - 10 U 88/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rückforderungsklage der privaten Haftpflichtversicherung: Prüfungsmaßstab bei behauptet unrichtiger Sachverhaltsschilderung durch eine mitversicherte Person; Aktivlegitimation des Mitversicherten für eine Widerklage; Belehrungspflichten des Versicherers gegenüber dem ...
- Judicialis
VVG § 12 Abs. 3; ; AHB § 5 Nr. 3; ; AHB § 6; ; AHB § 7 Nr. 3
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AHB § 5 Nr. 3 § 7 Nr. 3
Versicherungsvertragsrecht: Prüfungsmaßstab bei behauptet unrichtiger Sachverhaltsschilderung durch eine mitversicherte Person im Rahmen einer Rückforderungsklage der privaten Haftpflichtversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsstreit über wechselseitige Ersatzansprüche aus einer privaten Haftpflichtversicherung wegen eines Schadensereignisses; Gesundheitsschaden in Folge des Hantierens eines Minderjährigen mit einer Schreckschusspistole und Entstehen von Behandlungskosten; Vorwurf eines ...
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 24.02.2005 - 1 O 288/04
- OLG Stuttgart, 02.08.2005 - 10 U 88/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1480
- NZV 2005, 646 (Ls.)
- VersR 2006, 1489
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.08.2005 - 10 U 88/05
Diese für die Klägerin günstige Tatsache war, obwohl insoweit ein Vortrag erstinstanzlich nicht erfolgt war, für die Entscheidung zu berücksichtigen, weil der Sachverhalt insoweit unstreitig ist (BGH, NJW 2005, 291). - BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61
Betriebshaftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.08.2005 - 10 U 88/05
Auch soll verhindert werden, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Deckungsprozesses die Stellung eines Zeugen erlangt und der Versicherer dadurch in der Beweisführung benachteiligt wird (vgl. BGHZ 41, 327, 330; BGH VersR 1983, 945;… zusammenfassend: Späte, AHB, § 7 Rn. 4;… Littbarski, AHB, § 7 Rn. 16). - BGH, 13.07.1983 - IVa ZR 226/81
Klage auf Versicherungsleistung aus einer Betriebshaftpflichtversicherung bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.08.2005 - 10 U 88/05
Auch soll verhindert werden, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Deckungsprozesses die Stellung eines Zeugen erlangt und der Versicherer dadurch in der Beweisführung benachteiligt wird (vgl. BGHZ 41, 327, 330; BGH VersR 1983, 945;… zusammenfassend: Späte, AHB, § 7 Rn. 4;… Littbarski, AHB, § 7 Rn. 16). - BGH, 07.01.1965 - II ZR 115/62
Haftpflichtversicherter Unternehmer
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.08.2005 - 10 U 88/05
Unbeschadet dieses Zwecks der Regelung ist es dem Versicherer allerdings unbenommen, auf diesen Schutz zu verzichten und sich damit einverstanden zu erklären, dass das Deckungsverhaltnis im Rechtsstreit zwischen ihm und der mitversicherten Person geklärt wird (vgl. BGHZ 43, 42).
- BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
Forderungsausfallversicherung in der Privathaftpflichtversicherung: Intransparenz …
Hierbei wird insbesondere in Rechnung zu stellen sein, dass es in Ausnahmefällen treuwidrig sein kann, wenn sich der Versicherer gegenüber dem Mitversicherten auf dessen fehlende Aktivlegitimation beruft (vgl. OLG Frankfurt VersR 2013, 617 f.; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489, 1490;… HK-VVG/Schimikowski, 3. Aufl. Ziff. 27 AHB Rn. 4). - OLG Karlsruhe, 23.02.2018 - 12 U 111/17
Unfallversicherung für fremde Rechnung: Hinweispflicht des Versicherers gegenüber …
Die Beklagte hat die fehlende Aktivlegitimation nicht eingewandt und damit konkludent auf diesen Einwand verzichtet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2.8.2005 - 10 U 88/05, juris Rn. 28; vgl. auch OLG Hamm…, Urteil vom 19. Februar 1997 - 20 U 151/96, juris Rn. 11 ff.). - OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17
Keine Aktivlegitimation des Versicherten im Anwendungsbereich von § 35 Nr. 1 VGB …
Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ).
- OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 3 U 59/17
Versicherter kann Ansprüche nur über Versicherungsnehmer geltend machen!
Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05]). - LG Frankfurt/Main, 10.02.2017 - 8 O 153/16
Aktivlegitimation bei einer Fremdversicherung
Derartige Klauseln sind daher nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (vgl. nur BGHZ 41, 327 ; BGH VersR 1983, 82; Köln VersR 1995, 525; Hamm VersR 2005, 934; Stuttgart VersR 2006, 1489) und er dann nur in Bezug auf diesen das Prozesskostenrisiko tragen muss (vgl. BGHZ 41, 327 (330f.)).Die Beklagte hat den Einwand mangelnder Verfügungsbefugnis durch die Versicherte wegen § 35 Abs. 1 VGB 2005 auch unmittelbar mit der Klageerwiderung erhoben und sich damit nicht widersprüchlich i.S.v. venire contra factum proprium verhalten, was bei einer erst späteren Berufung auf die Klausel im Prozess angenommen wird (OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ;… Prölss/Martin/Klimke, 29.Auflage, § 44 VVG Rn. 26).
- LG Berlin II, 10.01.2024 - 4 O 81/23
Wohngebäudeversicherung einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Wirksamkeit der …
Eine Treuwidrigkeit wäre demnach erst dann anzunehmen, wenn sich die Beklagte im Prozess - was nicht der Fall ist - zu spät hierauf berufen hätte (OLG Stuttgart, Urteil vom 2. August 2005 - 10 U 88/05 -, Rn. 28: erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung; OLG Köln…, Urteil vom 18. Februar 2003 - 9 U 94/02 -, Rn. 9: erst in der zweiten Instanz). - OLG Dresden, 04.04.2023 - 4 U 2595/22
Keine Inanspruchnahme der Familienhaftpflichtversicherung durch den nicht in …
Da die Beklagte sich hierauf erstinstanzlich nicht darauf berufen hat, ist dies als Einverständnis mit ihrer unmittelbaren Inanspruchnahme zu werten und für das Berufungsverfahren bindend (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1966, 481; OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 1480;… HK-VVG/Schimikowski Ziff. 27 AHB Rn. 4;… Späte/Schimikowski/Harsdorf-Gebhardt, 2. Aufl. 2015, AHB § 27 Rn. 6-8 m.w.N.). - OLG München, 01.10.2025 - 25 U 912/25
Reparaturkosten, Versicherungsnehmer, Versicherungsvertrag, …
Dieses Einverständnis kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch Schweigen erklärt werden; dies soll der Fall sein, wenn der Versicherer jedenfalls bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug keine Einwendungen gegen die Aktivlegitimation (richtig: Verfügungsbefugnis) der mitversicherten Person erhebt (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2006, 1489 unter 2 a mwN). - OLG Dresden, 04.05.2023 - 4 U 2595/22
Voraussetzungen der Einbeziehung von Angehörigen mit abgeschlossener …
Da die Beklagte sich hierauf erstinstanzlich nicht darauf berufen hat, ist dies als Einverständnis mit ihrer unmittelbaren Inanspruchnahme zu werten und für das Berufungsverfahren bindend (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1966, 481 ; OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 1480 ;… HK-VVG/Schimikowski Ziff. 27 AHB Rn. 4;… Späte/Schimikowski/Harsdorf-Gebhardt, 2. Aufl. 2015, AHB § 27 Rn. 6-8 m.w.N.). - LG München I, 18.02.2025 - 12 O 16537/22
Aktivlegitimation, Versicherungsnehmer, Schadensregulierung, Treuwidrigkeit, …
Der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse daran, allein mit dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Versicherung auf fremde Rechnung zu korrespondieren (vgl u.a. OLG Stuttgart VersR 2006, 1489, OLG Hamm VersR 2005, 934).
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