Rechtsprechung
| BGH, 11.07.2006 - VI ZB 13/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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RVG § 5; RVG VV Nr. 3202, 3402
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
RVG § 5; ; RVG VV Nr. 3202; ; RVG VV Nr. 3402
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entstehung einer Terminsgebühr bei Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung durch Rechtsanwälte von Streithelfern; Abgrenzung von einer weitergehenden Beauftragung mit einer Einzeltätigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 5; RVG -VV Nr. 3202, Nr. 3402
Gebührenrechtliche Auswirkung der Vertretung des Streithelfers durch den Prozessbevollmächtigten der unterstützten Prozesspartei - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Terminsgebühr für Streithelfer-RA bei Vertretung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Zur gebührenrechtlichen Auswirkung einer Vertretung des Streithelfers bei der Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits durch einen Rechtsanwalt der unterstützten Prozesspartei auf die Terminsgebühr und zur Abgrenzung von einer weitergehenden ...
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Terminsgebühr - Vertretung des Streithelfers im Termin
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Terminsgebühr bei Vertretung des Streithelfers durch den Rechtsanwalt der unterstützten Partei? (IBR 2006, 1539)
Verfahrensgang
- AG Zwickau, 14.11.2005 - 17 C 3230/03
- LG Zwickau, 14.02.2006 - 8 T 498/05
- BGH, 11.07.2006 - VI ZB 13/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3571
- MDR 2007, 243
- NJ 2006, 505
- FamRZ 2006, 1373
- VersR 2006, 1660
- Rpfleger 2006, 675
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.06.2000 - I ZR 122/98
Gebührenvereinbarung; Terminsvertretung
Auszug aus BGH, 11.07.2006 - VI ZB 13/06
Mit dem Auftreten eines Terminsvertreters für den Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 122/98 - NJW 2001, 753, 754 unter II. 2. b) bb)) der Streithelferin in der mündlichen Verhandlung ist für diesen die Terminsgebühr nach VV-RVG 3202 i.V.m. Vorb.d) Anderes gilt lediglich, wenn der Termin durch einen (unterbevollmächtigten) Anwalt in Einzeltätigkeit gemäß VV-RVG Abschnitt 4 wahrgenommen wird, dem die Partei oder mit deren Einverständnis der Prozessbevollmächtigte nur für die mündliche Verhandlung die Vertretung oder die Ausführung der Parteirechte übertragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 122/98 - aaO 753, 754 unter II. 2. b) aa)).
- OLG Brandenburg, 18.05.2007 - 6 W 151/06
Gebührenanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landeskasse: …
11 § 5 RVG sieht eine Vergütung auch für den Fall vor, dass der Rechtsanwalt, der eine Tätigkeit nicht persönlich erbringt, sich durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lässt (BGH, Beschluss vom 11.7.2006, VI ZB 13/06, Rn. 8 - zitiert nach Juris). - OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 28/07
Gebühren und Auslagen eines beigeordneten Rechtsanwalts: Bindungswirkung einer …
Unter diesen Umständen bedarf es keiner Entscheidung zu der in der Rechtssprechung unterschiedlich beantworteten Frage, ob hier die amtliche Anmerkung zu RVG VV-Nr. 1000 I Satz 1 2. Halbsatz eingreift, wonach keine Einigungsgebühr entsteht, wenn sich der Vertrag "ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht" beschränkt (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 409f; OLG Nürnberg JurBüro 2007, 27). - OLG Brandenburg, 16.02.2007 - 6 W 15/07
Rechtsanwaltsgebühren: Vertretung mehrerer Auftraggeber in "derselben" …
Aus dem Beschluss des BGH vom 11.7.2006 (VI ZB 13/06) ergibt sich nichts anderes.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.01.2005 - 9 U 116/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Haltestelle, Linienbus, Glatteis, Glattstelle
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 839 BGB, 1 Abs. 2 StrReinG NW
Haltestelle, Linienbus, Glatteis, Glattstelle - Judicialis
BGB § 839; ; StrReinG NW § 1 Abs. 2
- rechtsportal.de
Verletzung der kommunalen Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) bei infolge Sprühregens auftretender Glatteisbildung an Bushaltestelle
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Gestreute Haltestelle immer noch glatt - Gemeinde soll für Sturz eines Busfahrers einstehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen von Verkehrssicherungspflichten einer Gemeinde bei Glatteisbildung; Streupflicht einer Gemeinde bei Haltestellen zum Einsteigen und Aussteigen für Linienbusse; Neutralisierung des Vorwurfs einer Streupflichtverletzung mit dem Einwand einer lediglich vereinzelten ...
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 30.04.2003 - 2 O 25/03
- OLG Hamm, 14.01.2005 - 9 U 116/03
Papierfundstellen
- NZV 2005, 526
- VersR 2006, 1660
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 19.02.2020 - 14 U 69/19
Schadensersatzanspruch nach einem Zusammenstoß mit einer minderjährigen …
Der Senat hat sich insoweit vergleichend an der Rechtsprechung orientiert (…vgl. Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 38. Auflage 2020, lfd. Nr. 34.616, 35.572, 36.543, 37.538; 38.548; OLG Hamm, Urteil vom 14. Januar 2005 - 9 U 116/03 -, juris).Rn. 56 Hingegen hat das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 14.1.2005 - 9 U 116/03 - juris, lediglich 5.000 EUR, indexangepasst 5.804,00 EUR, ausgeurteilt, dem ein Sachverhalt zugrunde lag, in dem der Kläger eine trimelläre Sprunggelenksfraktur erlitten hatte.
- OLG Brandenburg, 28.08.2023 - 2 U 1/23
Schadensersatz aus Glatteisunfall Haftung der Stadt für Glatteisunfall an …
Es genügt insoweit, dass das Streugut die Gefahr des Ausgleitens wenigstens vermindert, mag seine abstumpfende Wirkung auch durch weitere Eisbildung abgeschwächt werden (BGH…, Urteil vom 1. Juli 1993 - III ZR 88/92 -, NJW 1993, 2802 = MDR 1994, 673, Rdnr. 13 bei juris;… Beschluss vom 8. März 1990 - III ZR 27/89 -, BeckRS 1990, 31062991, Rdnr. 2 bei juris; Senat…, Urteil vom 26. Februar 2008 - 2 U 48/06 -, Rdnr. 29 bei juris; Urteil vom 28. September 1999 - 2 U 11/99 -, OLGR Brandenburg 1999, 419 = MDR 2000, 159; OLG Hamm, Urteil vom 14. Januar 2005 - 9 U 116/03 -, OLGR Hamm 2005, 437 = NZV 2005, 526; OLG Hamburg, Urteil vom 24. März 2000 - 11 U 45/98 -, OLGR Hamburg 2000, 422 m. u. N.; OLG Hamm, Urteil vom 15. Oktober 1981 - 27 U 73/81 -, VersR 1982, 1081; Urteil vom 2. Juli 1996 - 27 U 80/96 -, r + s 1997, 285 = ZfS 1998, 6; Tassarek-Schröder/Rönsberg ebd.Diese Ausnahmesituation darzulegen und zu beweisen obliegt dem Sicherungspflichtigen (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2005 - VI ZR 219/04 -, NJW-RR 2005, 1185;… Urteil vom 27. November 1984 - VI ZR 49/83 -, NJW 1985, 484 = MDR 1985, 311, Rdnr. 22 bei juris; OLG Hamm, Urteil vom 14. Januar 2005 - 9 U 116/03 -, OLGR Hamm 2005, 437 = NZV 2005, 526).
- OLG Hamm, 25.07.2018 - 11 U 63/18
Umfang der Pflicht des Straßenbaulastträgers zur Reinigung des Gehwegs einer …
Eine Gefahrenlage kann sich - auch unabhängig von der Frage, ob eine allgemeine Glättebildung vorlag - aufgrund der herrschenden oder angekündigten Witterungsverhältnisse ergeben (vgl. OLG Hamm NZV 2005, 526). - OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 3 U 120/08
Verkehrssicherungspflichten des Mieters eines Ladenlokals bei winterlichen …
Steht damit eine schuldhafte Verletzung der Streupflicht fest, so begründet dies den Anscheinsbeweis dafür, dass die Pflichtwidrigkeit für einen an der betreffenden Stelle infolge der Glätte eingetretenen Unfall ursächlich geworden ist (vgl. OLG Hamm, NZV 2005, 526 m.w.N.). - LG Kaiserslautern, 22.12.2006 - 2 O 1034/04
Schadenersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls: Kollision …
Die Kammer hält mithin ein Schmerzensgeld von 5.000 EUR für angemessen (zur Größenordnung des Schmerzensgeldes vgl. auch OLG Hamm NZV 2005, 526 f).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 23.03.2005 - 9 U 199/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 839; GG Art. 34
Verkehrssicherheit eines unbefestigten Radweges - rechtsportal.de
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für unbefestigte Radwege
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bückeburg, 30.00.2004 - 2 O 23/04
- LG Bückeburg, 30.09.2004 - 2 O 23/04
- OLG Celle, 23.03.2005 - 9 U 199/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 754
- MDR 2005, 1110
- NZV 2005, 472
- NZV 2005, 472 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 2006, 1660
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus OLG Celle, 23.03.2005 - 9 U 199/04
Rn. 7 Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH VersR 1979, 1055).
- OLG Karlsruhe, 05.10.2021 - 9 U 59/19
Verkehrssicherungspflicht bei Erneuerung des Fahrbahnbelags: Anforderungen an die …
Die Situation im vorliegenden Fall ist nicht vergleichbar mit dem Befahren eines Waldweges oder eines unebenen Radweges, auf welchem ein Radfahrer von vornherein dem Boden des Weges mehr Aufmerksamkeit schenken muss (vgl. zu einem solchen Fall OLG Celle, NJW-RR 2005, 754). - OLG Hamm, 11.12.2019 - 11 U 104/19
Fahrradunfall, Verkehrssicherungspflicht, Ruhrtalradweg, Dolomitsand
Die mit solchen Maßnahmen verbundene Kosten- und Unterhaltungslast würde das den Straßenbaulastträgern Zumutbare übersteigen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 23.03.2005, Az.: 9 U 199/04, Tz.8); vielmehr hat der Benutzer den Weg in dem Zustand hinzunehmen, in dem er ihn vorfindet (…vgl. Geigel/Wellner, Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap.14 Rn.44).Der Verkehrssicherungspflichtige kann deshalb erwarten, dass die Benutzer des Radwegs mit den von dieser Art der Radwegegestaltung verbundenen Auswirkungen auf Stabilität und Bremsverhalten vertraut sind und aus Eigenvorsorge diese Wirkungen bei Fahrmanövern beachten (vgl. OLG Celle, Urt. v. 23.03.2005, Az.: 9 U 199/04, Tz.7).b) Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Beklagte gehalten war, die streitgegenständliche Linkskurve mit einem Asphaltbelag zu versehen.
- LG Siegen, 10.11.2021 - 1 O 369/20
Amtshaftung, Verkehrssicherungspflicht bei Feld- und Waldweg
Keine solche atypische Gefahr stellt etwa von anderen Radfahrern ausgefahrenen Spurrillen auf einer städtischen Wallanlage dar, sogar wenn diese scharfkantig festfrieren und dadurch das Lenken erschweren (OLG Celle, Urteil vom 23.03.2005, Az. 9 U 199/04, juris, Rn.7).
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