Rechtsprechung
| BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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VVG § 6 Abs. 3; VGB 88 § 20 Nr. 1d
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VVG § 6 Abs. 3; ; VGB 88 § 20 Nr. 1d
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Angaben zur Feststellung des Versicherungsfalles und zur Leistungspflicht des Versicherers ; Unteilbarer Versicherungsanspruch zur gesamten Hand; Übernahme von einheitlichem Risiko durch mehrere Versicherungsnehmer; Gegenseitige Zurechnung von ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 6 Abs. 3; VGB 88 § 20 Nr. 1 d
Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 6 Abs. 3; VGB 88 § 20 Nr. 1d
Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung; Zurechnung von Obliegenheitsverletzungen eines von mehreren Eigentümern - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Auskunftsanspruch des Versicherers und Versicherungsanspruch mehrerer Versicherungsnehmer
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Versicherungsvertragsrecht - Was bei der Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Auskunftsobliegenheit zu beachten ist
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 23.03.2004 - 8 O 87/03
- OLG Frankfurt, 17.11.2004 - 7 U 82/04
- BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
- OLG Frankfurt, 23.05.2007 - 7 U 82/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 460
- MDR 2006, 811
- VersR 2006, 258
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (9)
- BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99
Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger …
Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
Der Inhalt einer Obliegenheit im Sinne von § 6 Abs. 3 VVG, deren schuldhafte Verletzung durch Leistungsfreiheit sanktioniert ist, ergibt sich aus den zwischen den Parteien des Versicherungsverhältnisses getroffenen Vereinbarungen, also aus dem Versicherungsvertrag und den diesem zugrunde liegenden Bedingungen (Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222 unter II 1).Der Versicherungsnehmer hat daher auf entsprechendes Verlangen auch solche Tatsachen wahrheitsgemäß und vollständig zu offenbaren, selbst wenn die Erfüllung der Auskunftsobliegenheit eigenen Interessen widerstreitet, weil sie dem Versicherer erst ermöglicht, sich auf Leistungsfreiheit zu berufen (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 aaO unter II 3).
In diesem Zusammenhang genügt es nach dem Inhalt der in § 20 Nr. 1d VGB 88 vereinbarten Obliegenheit, dass die vom Versicherungsnehmer geforderten Angaben zur Einschätzung des subjektiven Risikos überhaupt dienlich sein können, nicht hingegen kommt es darauf an, ob sich die Angaben nach dem Ergebnis der Prüfung als für die Frage der Leistungspflicht tatsächlich wesentlich erweisen (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 aaO unter II 2).
- BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92
Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht
Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
Er darf vielmehr abwarten, bis der Versicherer an ihn herantritt und die Informationen anfordert, die er aus seiner Sicht zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungspflicht benötigt (Senatsurteile vom 7. Juli 2004 - IV ZR 265/03 - VersR 2004, 1117 unter 1; vom 21. April 1993 - IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828 unter 2 b, in BGHZ 122, 250 ff. insoweit nicht abgedruckt).Mithin bestimmt sich erst nach Art, Reichweite und Sinn der gestellten Fragen, in welchem Umfang der Versicherungsnehmer Angaben zu machen hat (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1993 aaO).
Erst wenn der objektive Tatbestand der Obliegenheitsverletzung gegeben ist, muss der Versicherungsnehmer das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entkräften (Senatsurteil vom 21. April 1993 aaO unter 2 c).
- BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der …
Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
Er darf vielmehr abwarten, bis der Versicherer an ihn herantritt und die Informationen anfordert, die er aus seiner Sicht zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungspflicht benötigt (Senatsurteile vom 7. Juli 2004 - IV ZR 265/03 - VersR 2004, 1117 unter 1; vom 21. April 1993 - IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828 unter 2 b, in BGHZ 122, 250 ff. insoweit nicht abgedruckt).
- BGH, 14.02.1996 - IV ZR 334/94
Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer gebündelten Geschäftsversicherung, …
Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
c) Zum genauen Hergang und Inhalt der Schadensverhandlung am 23. März 2000 vorzutragen, ist zunächst Sache der Beklagten, denn für die objektive Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer darlegungs- und beweisbelastet (Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - IV ZR 334/94 - NJW-RR 1996, 981 unter 2 a); die Zurückverweisung gibt ihr hierzu Gelegenheit. - BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96
Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen
Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
Das schließt die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängenden Tatsachen ein, aus denen sich - etwa nach § 61 VVG - seine Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer ergeben kann (vgl. Senatsurteile vom 12. November 1997 - IV ZR 338/96 - VersR 1998, 228 unter II 1 b; vom 12. November 1975 - IV ZR 5/74 - VersR 1976, 84 unter 1 a a.E.). - BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 267/80
Relevanzrechtsprechung - Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers
Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
Es wird dabei zu beachten haben, dass der Versicherer auch bei vorsätzlich begangener Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers leistungspflichtig bleibt, wenn den Versicherungsnehmer kein erhebliches Verschulden trifft (BGHZ 84, 84, 87). - BGH, 12.11.1975 - IV ZR 5/74
Pflichten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung; Verletzung der …
Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
Das schließt die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängenden Tatsachen ein, aus denen sich - etwa nach § 61 VVG - seine Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer ergeben kann (vgl. Senatsurteile vom 12. November 1997 - IV ZR 338/96 - VersR 1998, 228 unter II 1 b; vom 12. November 1975 - IV ZR 5/74 - VersR 1976, 84 unter 1 a a.E.). - BGH, 24.01.1996 - IV ZR 270/94
Freiwerden von Versicherungsleistungspflicht bei vorsätzlicher …
Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
Zwischen den Klägern und der Beklagten besteht ein Versicherungsverhältnis, das sich auf die Versicherung eines einheitlichen Risikos bezieht; dieses gemeinschaftliche, gleichgerichtete und ungeteilte Interesse am Erhalt der versicherten Sache ist kennzeichnend für die Sachversicherung (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - IV ZR 270/94 - RuS 1996, 146 unter II 5; Senatsbeschluss vom 30. April 1991 - IV ZR 255/90 - RuS 1992, 240). - BGH, 30.04.1991 - IV ZR 255/90
Leistungsfreiheit - Feuerversicherung - Grobfahrlässige Schadensherbeiführung - …
Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
Zwischen den Klägern und der Beklagten besteht ein Versicherungsverhältnis, das sich auf die Versicherung eines einheitlichen Risikos bezieht; dieses gemeinschaftliche, gleichgerichtete und ungeteilte Interesse am Erhalt der versicherten Sache ist kennzeichnend für die Sachversicherung (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - IV ZR 270/94 - RuS 1996, 146 unter II 5; Senatsbeschluss vom 30. April 1991 - IV ZR 255/90 - RuS 1992, 240).
- BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14
Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher …
Die nach dem Gesetz zwar sanktionslose, für den Versicherungsnehmer dennoch verbindliche Obliegenheit nach § 31 Abs. 1 VVG setzt ein Verlangen des Versicherers voraus (vgl. zur Erforderlichkeit einer Aufforderung des Versicherers im Fall der Auskunftsobliegenheit des Versicherungsnehmers: Senatsurteil vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 16 m.w.N.).Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob sich die geforderten Angaben nach dem Ergebnis der Prüfung tatsächlich als wesentlich erweisen, da die Frage der Erforderlichkeit ex ante zu beurteilen ist (…zum Vorstehenden: Senatsurteile vom 13. Juli 2016 - IV ZR 292/14, VersR 2016, 1173 Rn. 34;… vom 22. Oktober 2014 - IV ZR 242/13, VersR 2015, 45 Rn. 18; vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 14; jeweils m.w.N.).
Der Versicherungsnehmer hat auf entsprechendes Verlangen des Versicherers ihm bekannte Tatsachen selbst dann wahrheitsgemäß und vollständig zu offenbaren, wenn das seinen eigenen Interessen widerstreitet, weil diese Tatsachen es dem Versicherer erst ermöglichen, seine Leistungspflicht sachgerecht zu prüfen und sich gegebenenfalls auf Leistungsfreiheit zu berufen (…Senatsurteile vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 252/05, VersR 2007, 389 Rn. 14; vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 13 m.w.N.).
- BGH, 13.07.2016 - IV ZR 292/14
Krankheitskostenversicherung: Physiotherapeutische Leistungen als Behandlungen im …
Rn. 34 Zudem ist dem Versicherer ein erheblicher Beurteilungsspielraum zuzugestehen, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält, um seine Entscheidung über die Leistungspflicht auf ausreichender und gesicherter Tatsachengrundlage treffen zu können (…Senatsurteile vom 22. Oktober 2014 - IV ZR 242/13, VersR 2015, 45 Rn. 18; vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 14; jeweils m.w.N.). - BGH, 13.04.2016 - IV ZR 152/14
Verletzung der Auskunftsobliegenheit in der Wohngebäudeversicherung: …
Das schließt die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängenden Tatsachen ein, aus denen sich - etwa nach § 81 VVG - seine Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer ergeben kann (vgl. Senatsurteile vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, r+s 2006, 185 unter II 1 a zu § 20 Nr. 1 d VGB 88; vom 12. November 1997 - IV ZR 338/96 - VersR 1998, 228 unter II 1 b; vom 12. November 1975 - IV ZR 5/74 - VersR 1976, 84 unter 1 a a.E.).Rn. 15 Nach der Senatsrechtsprechung (…vgl. Senatsurteile vom 22. Oktober 2014 - IV ZR 242/13, VersR 2015, 45 Rn. 18; vom 16. November 2005 aaO unter II 1 b m.w.N.) ist es grundsätzlich Sache des Versicherers, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält, um seine Entscheidung über die Leistungspflicht auf ausreichender und gesicherter Tatsachengrundlage treffen zu können.
- BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19
Sofort-Bonus II - Arzneimittelbewerbung mit Sofort-Bonus: Wettbewerbswidrigkeit …
Der Versicherungsnehmer braucht Erklärungen grundsätzlich nicht unaufgefordert abzugeben, sondern darf abwarten, bis der Versicherer an ihn herantritt und die erforderlichen Informationen anfordert, die er aus seiner Sicht zur Feststellung des Umfangs der Leistungspflicht benötigt (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 16;… Sauer in Bach/Moser aaO §§ 9, 10 MB/KK Rn. 10). - BGH, 22.10.2014 - IV ZR 242/13
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse: …
Dagegen kommt es nicht darauf an, ob sich die vom Versicherungsnehmer geforderten Angaben am Ende nach dem Ergebnis der Prüfung als für die Frage der Leistungspflicht tatsächlich wesentlich erweisen (Senatsurteil vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04; VersR 2006, 258 unter II 1 b;… vgl. zum inhaltlich unveränderten neuen Recht auch Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 31 Rn. 7). - BGH, 19.05.2011 - IV ZR 254/10
Versicherungsvertragsrecht: Spontane Offenbarungsobliegenheit des …
In Rechtsprechung und Lehre ist allgemein anerkannt, dass ein Versicherungsnehmer Erklärungen, die die Leistungspflicht des Versicherers betreffen - wozu auch Angaben zu den Vermögensverhältnissen des Versicherungsnehmers gehören -, an sich nicht unaufgefordert abzugeben braucht, er vielmehr abwarten darf, bis der Versicherer an ihn herantritt und Informationen anfordert (zuletzt Senatsurteil vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 = juris Rn. 16 m.w.N.). - OLG Hamm, 13.07.2023 - 20 U 64/22
Versicherungsschutz Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer GmbH …
Rn. 99 Die zur Kfz-Haftpflichtversicherung (BGH, Urteil vom 25.10.1952 - II ZR 24/25 -, BeckRS 2008, 17859; BGH…, Urteil vom 16.02.1967 - II ZR 73/65 -, juris Rn. 18; BGH…, Urteil vom 12.03.1976 - IV ZR 79/73 -, BeckRS 2008, 19751 Rn. 24; BGH…, Urteil vom 01.12.1999 - IV ZR 71/99 -, juris Rn. 14; siehe ferner die weiter von der Beklagten angeführte Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts…, Urteil vom 30.04.2008 - 5 U 614/07 - juris Rn. 24), zur Gebäudeversicherung (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2005 - IV ZR 307/04 -, juris Rn. 13) oder zur Valorenversicherung (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 38/09 -, juris Rn. 39) ergangene Rechtsprechung, nach der der strafprozessuale Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit die Offenbarungsobliegenheiten gegenüber dem Versicherer nicht suspendiert und auch solche Umstände anzugeben sind, die dem Versicherer den Einwand der Leistungsfreiheit ermöglichen, ist auf die vorliegende A.-Versicherung, soweit den Strafrechtsschutz betreffend, nicht übertragbar. - OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18
Kein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung für ein Kind, das …
Dies entspricht der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Versicherungsnehmer im Regelfall Erklärungen, die die Leistungspflicht des Versicherers betreffen, nicht unaufgefordert von sich aus abzugeben hat, sondern abwarten darf, bis der Versicherer an ihn herantritt und Informationen anfordert (Festhaltung BGH, 6. November 2005, IV ZR 307/04, VersR 2006, 258). - OLG Stuttgart, 06.08.2026 - 7 U 117/25
AKB ; Aufklärungsobliegenheit; Arglist; Vorschaden; Nichtbeantwortung von Fragen; …
Dazu gehören auch solche Tatsachen, deren Angabe eigenen Interessen des Versicherungsnehmers widerstreitet, weil sie dem Versicherer erst ermöglicht, sich auf Leistungsfreiheit zu berufen (BGH, Urteil vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04 -, Rn. 13, juris). - OLG Köln, 21.07.2016 - 9 U 41/16
Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers bei unrichtiger Angaben des …
Das schließt die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängenden Tatsachen ein, aus denen sich - etwa nach § 81 I VVG - die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer ergeben kann (BGH, Urt. v. 16.11.2005, - IV ZR 307/04 -, VersR 2006, 258 ff. in juris Rn. 13 m.w.N.;… Schwintowski in Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum VVG, 2. Aufl. 2010, § 31 VVG Rn. 21 m.w.N.).Der Versicherungsnehmer hat daher auf entsprechendes Verlangen auch solche Tatsachen wahrheitsgemäß und vollständig zu offenbaren, selbst wenn die Erfüllung der Auskunftsobliegenheit eigenen Interessen widerstreitet, weil sie dem Versicherer erst ermöglicht, sich auf Leistungsfreiheit zu berufen (BGH, Urt. v. 16.11.2005, - IV ZR 307/04 -, VersR 2006, 258 ff. in juris Rn. 14).
Es ist grundsätzlich Sache des Versicherers, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält, um seine Entscheidung über die Leistungspflicht auf ausreichender und gesicherter Tatsachengrundlage treffen zu können BGH, Urt. v. 16.11.2005, - IV ZR 307/04 -, VersR 2006, 258 ff. in juris Rn. 14).
Dazu können auch Fragen nach den Vermögensverhältnissen des Versicherungsnehmers, insbesondere nach der Abgabe eidesstattlicher Versicherungen, nach dem Vorliegen rechtskräftiger Schuldtitel und der Höhe der Verbindlichkeiten gehören, weil sich daraus für den Versicherer Anhaltspunkte ergeben können, der Eintritt des Versicherungsfalles und die damit verbundene Entschädigungsleistung entspreche der finanziellen Interessenlage des Versicherungsnehmers (BGH, Urt. v. 16.11.2005, - IV ZR 307/04 -, VersR 2006, 258 ff. in juris Rn. 14;… Römer/Langheit/Rixecker, VVG, 3. Aufl. 2012, § 31 Rn. 8).
- OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12
Kfz-Vollkaskoversicherung: Zusammenfassung mehrerer selbständiger …
- OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - 18 U 83/13
Geltendmachung von Regressansprüchen bei Verlust von Transportgut
- LG Stade, 08.06.2021 - 3 O 260/18
Versicherungsfall - Anzeigepflicht Ermittlungsverfahren gegenüber Versicherung
- OLG Dresden, 20.06.2022 - 4 U 87/22
Ansprüche aus einer Kaskoversicherung nach behauptetem Fahrzeugdiebstahl …
- OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 W 991/17
Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger Angaben des …
- BGH, 13.12.2023 - IV ZR 12/23
Deckungsprozess gegen die Wohngebäudeversicherung: Gehörsverstoß bei …
- OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 1399/18
Zahlungsanspruch aus einer Diebstahlversicherung für einen entwendeten PKW
- OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17
Berufsunfähigkeitsversicherung - ärztliche Nachuntersuchung - …
- OLG Frankfurt, 09.11.2010 - 3 U 68/09
Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalls in der …
- OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/19
Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers bei arglistiger Verletzung der …
- BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Verletzung der …
- OLG Köln, 02.05.2022 - 9 U 204/21
Abweisung der Klage auf Leistungen aus der Hausratversicherung wegen eines …
- OLG Frankfurt, 23.05.2007 - 7 U 82/04
Feuerversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 20 Nr. 1 d, 2 VGB 88
- AG Bremen, 04.11.2022 - 3 C 184/20
- OLG Hamm, 29.11.2017 - 20 U 18/17
Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen arglistiger Täuschung über den …
- OLG Bremen, 10.10.2011 - 3 U 13/11
Anforderungen an den Abschluss eines vorgerichtlichen Vergleichs über die …
- BGH, 22.10.2014 - IV ZR 243/13
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Verletzung der …
- OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21
Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige
- OLG Köln, 28.12.2021 - 9 U 24/21
Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung; Nicht angezeigte Gefahrerhöhung; …
- OLG Hamm, 08.08.2014 - 15 VA 8/14
Voraussetzungen des Rechts eines Dritten auf Einsicht in die Gerichtsakten eines …
- OLG Hamm, 13.02.2020 - 20 U 270/19
Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Gebäudeversicherung: Vorsätzliche …
- LG Bremen, 31.03.2011 - 6 O 2019/09
Einbruchdiebstahlversicherung - Leistungsfreiheit des Versicherers
- OLG Celle, 13.11.2025 - 8 U 5/25
Anspruch der Berufungsklägerin als Erbin auf Zahlung von Pflegetagegeld aus …
- OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/20
1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer im …
- OLG Celle, 18.01.2024 - 11 U 53/23
Feststellungsklage auf Versicherungsschutz wegen eines Brandschadens
- KG, 13.05.2014 - 6 U 190/13
Hausratversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei …
- KG, 28.05.2019 - 6 U 116/17
Mangelnde Fälligkeit der Berufsunfähigkeitsleistungen
- LG Saarbrücken, 24.09.2013 - 14 O 122/13
Hausratversicherung: Leistungsausschluss bei Verschweigen der Abgabe einer …
- LG Dortmund, 17.03.2016 - 2 O 223/15
Kraftfahrtversicherung - Obliegenheitsverletzung wegen …
- LG Dortmund, 31.10.2006 - 2 O 76/06
- AG Lüneburg, 04.06.2026 - 50 C 313/25
Anforderungen an die Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers
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