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Rechtsprechung
   AG Nürnberg, 27.07.2005 - 21 C 2563/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23417
AG Nürnberg, 27.07.2005 - 21 C 2563/05 (https://dejure.org/2005,23417)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 27.07.2005 - 21 C 2563/05 (https://dejure.org/2005,23417)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 21 C 2563/05 (https://dejure.org/2005,23417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aus übergegangenem Recht gem. § 116 Sozialgesetzbuch zehntes Buch (SGB X); Familienprivileg des § 116 Abs. 6 SGB X; Haftungsbeschränkung im Gefälligkeitsverhältnis; Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung i.S.v. § 157 BGB; Kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1612
  • FamRZ 2006, 415
  • VersR 2006, 662
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92

    Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"

    Auszug aus AG Nürnberg, 27.07.2005 - 21 C 2563/05
    Auch soweit der BGH in NZV 93, Seite 430, als weitere eigenständige Voraussetzung für eine stillschweigende Haftungsbeschränkung fordert, dass dem Schädiger kein Versicherungsschutz für den streitgegenständlichen Schadensfall zusteht, ist diese Voraussetzung erfüllt! Unbestritten und glaubhaft hat der Beklagte im Termin ausgeführt, dass er keine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzt, die die Regulierung des streitgegenständlichen Falles übernehmen könnte.
  • OLG Saarbrücken, 14.08.1997 - 3 U 718/96
    Auszug aus AG Nürnberg, 27.07.2005 - 21 C 2563/05
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 14.8.1997, Az. 3 U 718/96 (…OLGR Saarbrücken 1998, S. 144 ff) geht das Gericht daher auch vorliegend von einer solchen Auslegung aus.
  • OLG Koblenz, 07.07.2015 - 3 U 1468/14

    Hilfeleistung unter Nachbarn: Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit …

    Umgekehrt wird bei Verursachung eines nicht versicherten Schadens im Rahmen unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe in der Regel von einem stillschweigend vereinbarten Haftungsausschluss für leicht fahrlässiges Handeln des Gefälligen ausgegangen (OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Mai 2008 - 13 U 223/07, NJW-RR 2009, 384: Tötung durch versehentliche Betätigung der Schwenkvorrichtung eines Minibaggers; AG Nürnberg, Urteil vom 27. Juli 2005 - 21 C 2563, NJW-RR 2005, 1612 = VersR 2006, 662: Hilfe eines Bekannten beim Abbau eines Stockbettes; generell gegen eine Haftungsbeschränkung: Fischer, in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand.
  • LG Bochum, 05.02.2008 - 11 S 173/07

    Bauhaftung

    In dieser Radikalität wird das nicht vertreten, wenngleich die Entscheidungen in unterschiedlichem Maße mit den aufzustellenden Kriterien für einen etwaigen Haftungsausschluss umgehen (wenig differenzierend beispielsweise LG Duisburg VersR 2006, 223 und AG Nürnberg VersR 2006, 662, dagegen mit eingehender Begründung OLG Frankfurt NJW 2006, 1004, 1005 und OLG Koblenz VersR 2005, 1048, 1049).
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