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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2902
OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06 (https://dejure.org/2007,2902)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2007 - 20 U 132/06 (https://dejure.org/2007,2902)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2007 - 20 U 132/06 (https://dejure.org/2007,2902)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 3 Nr. 2; AHB § 5 Nr. 1; VVG § 152
    Haftungsausschluss bei vorsätzlicher Pflichtverletzung des Architekten wegen Inkaufnahme eines technischen Regelverstoßes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewusst pflichtwidriges Verhalten in der Berufshaftpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines Pflichtverstoßes aufgrund einer geplanten Dachneigung von lediglich 0,45 Grad (= 0,77 Prozent); Bestehen eines Anspruchs auf Versicherungsschutz bei bewusster Abweichung von der Montagerichtlinie des Industrieverbands für Baussysteme im Metallleichtbau ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufshaftpflichtversicherung - Wann besteht Leistungsfreiheit wegen eines bewusst pflichtwidrigen Verhaltens des VN?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verweigerung des Deckungsschutzes bei Verstoß gegen Elementarwissen durch erfahrenen Planer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftung: Verstoß gegen Elementarwissen gefährdet Versicherungsschutz! (IBR 2007, 400)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1550
  • BauR 2007, 1290
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 12 U 42/03

    Berufshaftpflichtversicherung des Statikers: Risikoausschluss der bewussten …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Ein solches liegt vor, wenn der Versicherte seine Pflichten, die sich auch aus den allgemein anerkannten der Technik ergeben können (OLG Karlsruhe VersR 2004, 505), wissentlich verletzt.

    Nur wenn ein Versicherungsnehmer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss er sich den Ausschluss entgegenhalten lassen (BGH, VersR 1987, 174; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 505).

    Ein solches liegt vor, wenn der Versicherte seine Pflichten, die sich auch aus den allgemein anerkannten der Technik ergeben können (OLG Karlsruhe VersR 2004, 505), wissentlich verletzt.

    Nur wenn ein Versicherungsnehmer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss er sich den Ausschluss entgegenhalten lassen (BGH, VersR 1987, 174; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 505).

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 166/85

    Voraussetzungen eines Risikoausschlusses für gesetz-, vorschrifts- oder sonst …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

    Nur wenn ein Versicherungsnehmer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss er sich den Ausschluss entgegenhalten lassen (BGH, VersR 1987, 174; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 505).

    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

    Nur wenn ein Versicherungsnehmer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss er sich den Ausschluss entgegenhalten lassen (BGH, VersR 1987, 174; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 505).

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Die Regelung benachteiligt die betroffenen Versicherungsnehmer nicht unangemessen, denn dem wesentlichen Gehalt von § 152 VVG wird ausreichend Rechnung getragen (BGH, VersR 1991, 176).

    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

    Die Regelung benachteiligt die betroffenen Versicherungsnehmer nicht unangemessen, denn dem wesentlichen Gehalt von § 152 VVG wird ausreichend Rechnung getragen (BGH, VersR 1991, 176).

    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

  • OLG Köln, 02.07.1996 - 9 U 14/96

    Haftung des Architekten für unzureichende Rechnungsprüfung; Leistungsfreiheit des …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85;… Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597;… Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85;… Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597;… Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

  • OLG Frankfurt, 06.10.1999 - 7 U 158/98

    Voraussetzungen der Versagung des Versicherungsschutzes wegen Pflichtwidrigkeit …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Vielmehr muss er bewusst gegen ihn treffende Pflichten verstoßen haben, was sowohl deren Kenntnis als auch das Wissen, wie er sich pflichtgemäß hätte verhalten müssen, voraussetzt (OLG Frankfurt, NVersZ 2000, 439; LG Dresden, r+s 2005, 329, 331).

    Vielmehr muss er bewusst gegen ihn treffende Pflichten verstoßen haben, was sowohl deren Kenntnis als auch das Wissen, wie er sich pflichtgemäß hätte verhalten müssen, voraussetzt (OLG Frankfurt, NVersZ 2000, 439; LG Dresden, r+s 2005, 329, 331).

  • OLG Saarbrücken, 08.05.1991 - 5 U 69/90

    Anforderungen an eine wissentliche Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85;… Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597;… Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85;… Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597;… Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

  • OLG Saarbrücken, 15.04.1992 - 5 U 105/88

    Beginn von Bauarbeiten ohne die erforderliche Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85;… Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597;… Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85;… Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597;… Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

  • OLG Hamm, 14.10.1992 - 20 U 304/91

    Voraussetzungen des Risikoausschlusses für freiberufliche Architekten in der …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

  • OLG Köln, 27.04.1989 - 5 U 216/88
    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85;… Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597;… Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85;… Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597;… Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

  • OLG Köln, 11.11.1993 - 5 U 271/92

    Schadensbegründender Widerstand des VN gegen seine Festnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06
    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85;… Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597;… Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z. B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen eines Architekten gehört (OLG Köln, VersR 1990, 193; VersR 1997, 1345; VersR 1994, 339; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 994; VersR 1993, 85;… Schmalz/Krause-Allenstein, Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und Bauunternehmers, 2. Aufl. 2006, Rn. 597;… Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, Arch.-Haftpfl., Rn. 30).

  • OLG Hamm, 17.12.1975 - 20 U 8/75
  • LG Dresden, 04.11.2004 - 8 O 2287/03
  • OLG Frankfurt, 15.07.2020 - 7 U 47/19

    Versicherungsschutz für Hundebiss

    Nur wenn ein Versicherungsnehmer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss er sich den Ausschluss entgegenhalten lassen (BGH, Urteil vom 17.12.1986 - IVa ZR 166/85 - zit. n. Juris; OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2007 -20 U 132/06 - zit. n. Juris).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 3 U 6/19

    Risikoausschluss nach A.6.a) ULLA für wissentliche Pflichtverletzung des …

    Der Ausschluss greift auch dann, wenn der Versicherungsnehmer davon überzeugt war, sein Verhalten werde keinen Schaden verursachen (vgl. BGH VersR 1991, 176; OLG Hamm r+s 2007, 279).
  • OLG Köln, 16.11.2021 - 9 U 253/20

    Voraussetzungen der Deckungspflicht aus einer Betriebshaftpflichtversicherung …

    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z.B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen des jeweiligen Berufsstandes gehört (…BGH NJW 2015, 947 < 948> Rdnr. 20; OLG Hamm r+s 2007, 279 < 280>; OLG Köln r+s 1990, 232; Senatsbeschluss vom 10.04.2017 - 9 U 120/16 - r+s 2017, 348 < 349>;… Beckmann/Matusche-Beckmann/von Rintelen, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015, § 26, Rdnr. 317;… Prölss/Martin-Lücke, VVG, 31. Aufl. 2021, AVB Verm, § 4, Rdnr. 19).
  • OLG Köln, 09.01.2018 - 9 U 33/17

    Entschädigungsleistungen aus einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

    Der objektive Verstoß gegen eine Berufspflicht lässt z.B. den Schluss auf ein wissentliches Handeln zu, wenn die verletzte Regel zum Primitiv- oder Elementarwissen des jeweiligen Berufs gehört (OLG Hamm, Urt. v. 07.03.2007, - 20 U 132/06 - VersR 2007, 1550 f. in juris rn. 26 m.w.N.;… OLG Köln, Urt. v. 19.02.2013, - 9 U 155/12-, in juris Rn. 51 f.).
  • LG Köln, 16.04.2025 - 20 O 343/23

    Bewusster Pflichtverstoß? Auf die Kenntnisse des Architekten kommt es an!

    Ebenso wenig ist die Kenntnis von der Möglichkeit eines Schadenseintritts notwendige Voraussetzung für den Ausschlussgrund der bewussten Pflichtwidrigkeit, sondern der Ausschluss bei einem bewussten Pflichtverstoß greift auch ein, wenn der Versicherungsnehmer davon überzeugt gewesen sein sollte, dass durch sein Handeln kein Schaden entstehen werde (OLG Hamm, VersR 2007, 1550).

    Dabei wird nicht verkannt, dass dann, wenn ein Architekt eine Sonderkonstruktion wählt, er die Probleme, die sich aus der Konstruktion ergeben können, analysieren und klären muss (dazu OLG Dresden, BeckRS 2016, 124372; siehe zu Flachdächern auch OLG Hamm, VersR 2007, 1550).

  • OLG Köln, 08.09.2025 - 9 U 50/25

    Beabsichtigte Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels …

    Ebenso wenig ist die Kenntnis von der Möglichkeit eines Schadenseintritts notwendige Voraussetzung für den Ausschlussgrund der bewussten Pflichtwidrigkeit, sondern der Ausschluss bei einem bewussten Pflichtverstoß greift auch ein, wenn der Versicherungsnehmer davon überzeugt gewesen sein sollte, dass durch sein Handeln kein Schaden entstehen werde (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 07.03.2007 - 20 U 132/06 -, r + s 2007, 279).
  • OLG Koblenz, 17.03.2014 - 10 U 1170/13

    Leistungsfreiheit der Betriebshaftpflichtversicherung wegen bewusst …

    Der Ausschluss greift daher auch, wenn der Versicherungsnehmer davon überzeugt war, sein Verhalten werde keinen Schaden verursachen (BGH, VersR 91, 176 [BGH 26.09.1990 - IV ZR 147/89]; OLG Hamm, VersR 2007, 1550).
  • LG Bad Kreuznach, 09.05.2014 - 4 O 124/11

    Versicherungsschutz trotz unterlassener Bodenuntersuchungen?

    Handelt es sich um Primitiv- und Elementarwissen, gegen das verstoßen wird, kann dies den Schluss auf ein wissentliches Handeln zulassen (OLG Hamm, VersR 2007, 1550).
  • LG Köln, 18.09.2007 - 24 O 18/07

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einem Berufshaftpflichtversicherungsvertrag; …

    Ein Verstoß gegen geläufige und vor allem fundamentale Regeln lässt auf die subjektive Seite schließen (OLG Köln, VersR 1990, 193 f.; OLG Saarbrücken, VersR 1993, 85 - Bauenlassen ohne Baugenehmigung; OLG Hamm, r+s 2007, 279).
  • LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10

    Wissentliche Pflichtverletzung eines Insolvenzverwalters i.S.d. Bedingungen für …

    Denn eine Pflichtverletzung, die schlechterdings nur vorsätzlich begangen werden kann, bedarf keiner weiteren Darlegung und keines weiteren Beweises hinsichtlich des Vorsatzes (OLG Hamm r+s 2007, 279; OLG Karlsruhe VersR 2006, 783; OLG Köln VersR 2009, 58).
  • LG Köln, 27.05.2020 - 4 O 10/19
  • LG Köln, 26.10.2022 - 20 O 340/18
  • LG Köln, 23.08.2007 - 24 O 18/07

    Falsches Genehmigungsverfahren: Versicherungsschutz?

  • OLG Köln, 26.10.2020 - 9 U 121/20
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