Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2007 - IV ZR 249/05 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ARB 75 §§ 1 (1), 2 (1) a
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ARB 75 § 1 (1); ; ARB 75 § 2 (1) a
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung von Verkehrsanwaltsgebühren eines Prozessbevollmächtigten in einem Schadenersatzprozess; Notwendigkeit der Einschaltung eines Verkehrsanwalts in der Revisionsinstanz; Maßstab zur Auslegung von Versicherungsbedingungen
- Anwaltsblatt
ARB 75 §§ 1 (1), 2 (1) a
Rechtsschutzversicherer trägt Verkehrsanwaltskosten - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB 75 § 1 (1) § 2 (1) a
Verpflichtung des Rechtsschutzversicherer zur Erstattung von Verkehrsanwaltskosten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erstattung von Verkehrsanwaltskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 07.09.2005 - 92 C 780/05
- BGH, 24.01.2007 - IV ZR 249/05
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1465
- MDR 2007, 864
- NZV 2007, 296
- FamRZ 2007, 719
- VersR 2007, 488
- AnwBl 2007, 464
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 249/05
b) Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (vgl. BGHZ 123, 83, 85 und ständig). - BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04
Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen …
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 249/05
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Kosten eines Verkehrsanwalts zwar in der Regel in den höheren Instanzen nicht vom unterlegenen Prozessgegner nach § 91 ZPO zu erstatten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2005 - IV ZB 11/04 - VersR 2006, 136 unter 2 a; vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - NJW-RR 2004, 1662 unter III; beide m.w.N.). - BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04
Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 249/05
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Kosten eines Verkehrsanwalts zwar in der Regel in den höheren Instanzen nicht vom unterlegenen Prozessgegner nach § 91 ZPO zu erstatten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2005 - IV ZB 11/04 - VersR 2006, 136 unter 2 a; vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - NJW-RR 2004, 1662 unter III; beide m.w.N.).
- OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 249/05
Dass für die Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten nach § 91 ZPO auch die Entfernung der Wohnung einer Partei vom Ort des Prozessgerichts eine Rolle spielen kann (vgl. etwa OLG Köln AnwBl. 2001, 121), rechtfertigt nicht die Übertragung weiterer Voraussetzungen des § 91 ZPO auf § 2 (1) Buchst. a ARB 75, zumal dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer Einzelheiten der Rechtsprechung zu § 91 ZPO unbekannt sind. - AG Osnabrück, 02.09.1998 - 15 C 249/98
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 249/05
Diese von der Beklagten verteidigte Ansicht wird von mehreren Gerichten und auch in der Literatur vertreten (vgl. LG Fulda ZfS 1990, 416 f.; LG Göttingen r+s 1993, 187; AG Osnabrück r+s 1999, 246;… Böhme, Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB), 11. Aufl. § 2 (1) a Rdn. 18). - LG Göttingen, 08.10.1992 - 6 S 174/92
Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 249/05
Diese von der Beklagten verteidigte Ansicht wird von mehreren Gerichten und auch in der Literatur vertreten (vgl. LG Fulda ZfS 1990, 416 f.; LG Göttingen r+s 1993, 187; AG Osnabrück r+s 1999, 246;… Böhme, Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB), 11. Aufl. § 2 (1) a Rdn. 18).
- LG Coburg, 19.02.2016 - 33 S 74/15
Zulässigkeit von § 5 ARB 2000
Zwar hat tatsächlich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24.01.2007, Az: IV ZR 249/05, die entsprechende Vorgängerklausel in den ARB 1975 (dort § 2 Ziffer 1.a) angewendet, ohne eine Unwirksamkeit der Klausel überhaupt nur anzusprechen. - LG Düsseldorf, 24.04.2009 - 25 T 200/09
Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Einschaltung eines Verkehrsanwaltes im …
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einschaltung eines Verkehrsanwalts im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig, da zumindest schon ein gerichtliches Urteil vorliegt und der Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewürdigt worden ist (BGH, FamRZ 2004, Seite 1633; BGH, NJW 2006, Seite 301; BGH, FamRZ 2007, Seite 719; vgl. ferner: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2008 - VI - W (Kart) 1/08; OLG Hamm, AnwBl 2003, Seite 185).
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Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 13.09.2006 - 23 S 137/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
GUB 95 § 2 Abs. 1 (1)
Anspruch aus einem Unfallversicherungsvertrag bei Verursachung des Unfalls durch eine Schwindelattacke als Bewusstseinsstörung i.S.d. § 2 I. (1) GUB 95 besteht nicht; Anspruch aus einem Unfallversicherungsvertrag bei Verursachung des Unfalls durch eine Schwindelattacke ... - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch aus einem Unfallversicherungsvertrag bei Verursachung des Unfalls durch eine Schwindelattacke als Bewusstseinsstörung i.S.d. § 2 I. (1) GUB 95 besteht nicht; Anspruch aus einem Unfallversicherungsvertrag bei Verursachung des Unfalls durch eine Schwindelattacke ...
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Schwindelattacke ist Bewusstseinsstörung
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 11.02.2005 - 31 C 17489/04
- LG Düsseldorf, 13.09.2006 - 23 S 137/05
Papierfundstellen
- VersR 2007, 488
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Begriff der Bewußtseinsstörung
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2006 - 23 S 137/05
Dabei muss diese Beeinträchtigung so beschaffen sein, dass sie eine den Unfall vermeidende Reaktion des Versicherten nicht zulässt (BGH, NJW-RR 2000, 1341, 1343).Die Einordnung einer Beeinträchtigung als Schwindelanfall gebe keinen ausreichenden Anhalt für die Beantwortung der Frage, ob mit ,diesem Zustand eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Aufnahme-und Reaktionsfähigkeit in einem Ausmaß vorgelegen habe, dass die konkrete Gefahrenlage, in der sich der Betroffene befand, nicht mehr beherrscht werden konnte (BGH, VersR 2000, 1090).
Denn für das Vorliegen einer Bewusstseinsstörung ist weder eine vollständige Bewusstlosigkeit erforderlich noch ein längeres Andauern der Störung der Aufnahme-und Reaktionsfähigkeit (BGH, VersR 2000, 1090).
- BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97
Unterzeichnung einer Berufungsschrift
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2006 - 23 S 137/05
Insoweit ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, wenn -wie hier -die Autorenschaft gesichert ist (BGH, NJW 1997, 3380). - BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89
Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung - …
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2006 - 23 S 137/05
Rn. 33 Eine Bewusstseinsstörung ist gegeben, wenn erhebliche StönJngen der Aufnahme-und Reaktionsfähigkeit vorliegen, die den Versicherten außer Stande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (BGH, NJW-RR 1991, 147 f.; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1992, 102 f.; OLG Rostock…, Urteil vom 22.12.2004, ZfSch 2006, 222, Rn. 18).
- BGH, 13.05.1998 - VIII ZB 9/98
Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2006 - 23 S 137/05
Förmliche Berufungsanträge sind hierfür jedoch entbehrlich, wenn nur der Berufungsschrift oder der Berufungsbegründung zu entnehmen ist, in welchem Umfang das erstinstanzliche Urteil angegriffen wird und welche Abänderungen erstrebt werden (BGH, NJW-RR 1999, 211;… Zöller-Gummer/Heßler, 25. Aufl., § 520 ZPO, Rn. 32). - OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03
Voraussetzungen der Annahme einer die Unfallzusatzversicherungsgesellschaft von …
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2006 - 23 S 137/05
Rn. 33 Eine Bewusstseinsstörung ist gegeben, wenn erhebliche StönJngen der Aufnahme-und Reaktionsfähigkeit vorliegen, die den Versicherten außer Stande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (BGH, NJW-RR 1991, 147 f.; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1992, 102 f.; OLG Rostock, Urteil vom 22.12.2004, ZfSch 2006, 222, Rn. 18). - OLG Oldenburg, 08.08.1990 - 2 U 95/90
Versicherungsnehmer; Schwarz vor Augen; Kontrolle über Fahrzeug; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2006 - 23 S 137/05
Rn. 34 Der früher vertretenen Auffassung, nach der vorübergehende Schwindelanfälle keine Bewusstseinsstörung im Sinne der Ausschlussklausel sein sollten (OLG Oldenburg, VersR 1991, 803), hat der BGH ausdrücklich widersprochen. - OLG Schleswig, 30.11.2000 - 16 U 72/00
Unfallversicherung - gesteigerte Gefahrenlage - Schwindelanfall im Bade
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.09.2006 - 23 S 137/05
Rn. 35 Durch einen Schwindelanfall wird der Betroffene in seiner Fähigkeit, Sinneseindrücke schnell und genau zu erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie angemessen zu reagieren, beeinträchtigt (so auch OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2001, 242 f.).
- LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 21/08
Voraussetzungen für ein Ausschlusstatbestand bzgl. Geistesstörungen und …
Vielmehr reichen auch vorübergehende Kreislaufstörungen oder Schwindelanfälle aus, wenn hierdurch die konkrete Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann (OLG Karlsruhe, Urteil v. 7.12.2000, AZ: 12 U 190/00; LG Düsseldorf, VersR 2007, 488;… Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-Handbuch, 2. Aufl., § 47, Rn. 42, anderer Ansicht: Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziffer 5.1.1 AUB 99, Rn. 8 m.w.N.). - LG Köln, 04.05.2011 - 26 O 121/10 Für eine Bewusstseinsstörung im Sinne der AUB ist nicht Voraussetzung, dass eine völlige Bewusstlosigkeit vorgelegen hat oder dass die Bewusstseinsstörung längere Zeit angedauert hat (vgl. z. B. BGH VersR 2008, 1683; OLG Hamburg r+s 2007, 386; LG Düsseldorf VersR 2007, 488).
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