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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05 - 107   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1296
OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05 - 107 (https://dejure.org/2006,1296)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.07.2006 - 5 U 719/05 - 107 (https://dejure.org/2006,1296)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 5 U 719/05 - 107 (https://dejure.org/2006,1296)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages als den Versicherungsfall auslösender Rechtsverstoß

  • Judicialis

    ARB § 1 Abs. 1; ; ARB § 1 Abs. 2 b); ; ARB § 4 Abs. 1 c); ; ARB § 5 Abs. 1 a); ; ARB § 14 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 242

  • IWW
  • Anwaltsblatt

    ARB 94 §§ 2 b, 4 Abs. 1 c, 21 Abs. 1,3
    Angebot eines Aufhebungsvertrags ein Fall für die Rechtsschutzversicherung

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • RA Kotz

    Aufhebungsvertrag - Rechtsschutzversicherungsfall auslösender Verstoß gegen Rechtspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB § 1 § 4 § 5 § 14
    Anspruch auf "Arbeits-Rechtsschutz", wenn der Arbeitgeber mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrages zu erkennen gibt, das Vertragsverhältnis in jedem Fall beenden zu wollen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz bereits bei Angebot eines Aufhebungsvertrages?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsschutzversicherung muss auch bei "nur" drohendem Konflikt zahlen - Versicherungsnehmer hat umfassenden Rechtsschutz - auch für sich abzeichnende Auseinandersetzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Annahme eines Versicherungsfalls bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten; Rechtsschutzversicherungsfall bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages; Verstoß des Arbeitgebers bei Androhung einer betriebsbedingten Kündigung; Anspruch auf Erstattung der ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Arbeitsrecht: Wann liegt beim Angebot eines Aufhebungsvertrags ein Versicherungsfall vor?

Sonstiges

  • paluka.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Arbeitsvertragliche Aufhebungsverträge und die Einstandspflicht von Rechtsschutzversicherungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3730
  • VersR 2007, 57
  • AnwBl 2006, 764
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04

    Umfang der Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Von daher ist auch ohne Belang, dass, worauf die Beklagte verweist, in den geschlossenen Aufhebungsvertrag Positionen eingeflossen sein sollen, die nicht im Streit gewesen seien (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 14.9.2005, IV ZR 145/04, VersR 2005, 1725).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Für den einen Rechtsschutzfall auslösenden Verstoß gegen § 4 Abs. 1 c) ARB genügt nämlich jeder tatsächliche, objektiv feststellbare Vorgang, der die Anbahnung eines Rechtskonflikts in sich trägt; der Rechtsstreit ist dann jedenfalls latent vorhanden und damit gewissermaßen bereits "vorprogrammiert" (BGH, Urt. v. 28.9.2005, IV ZR 106/04, VersR 2005, 1684, m.w.N.).
  • LG Darmstadt, 14.04.1999 - 7 S 13/99

    Eintritt des Rechtsschutzfalles ; Androhung einer betriebsbedingten Kündigung …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Dagegen hat er sich versichert (…vgl. BGH, aaO;… siehe auch Harbauer-Maier, aaO, Rdnr. 45, m.w.N.; LG Baden-Baden, NJW-RR 1997, 790; LG Stuttgart, VersR 1997, 446; LG Darmstadt, VersR 2000, 51).
  • OLG Nürnberg, 21.02.1991 - 8 U 2332/90

    Anforderungen an die Abänderung eines Endurteils; Voraussetzungen für eine …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Der Versicherungsschutz ist, entgegen der in der Instanzrechtsprechung und auch vom OLG Nürnberg vertretenen Auffassung (…vgl. Harbauer-Maier, aaO, m.w.N.; OLG Nürnberg, ZfS 1991, 200), nicht auf die Kosten beschränkt, die durch die angedrohte Kündigung ausgelöst werden, sondern umfasst auch diejenigen eines etwaigen Aufhebungsvertrages mit Abfindung.
  • LG Baden-Baden, 19.12.1996 - 3 S 42/96

    Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung wegen der Beendigung eines …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Dagegen hat er sich versichert (…vgl. BGH, aaO;… siehe auch Harbauer-Maier, aaO, Rdnr. 45, m.w.N.; LG Baden-Baden, NJW-RR 1997, 790; LG Stuttgart, VersR 1997, 446; LG Darmstadt, VersR 2000, 51).
  • LG Stuttgart, 21.12.1995 - 16 S 171/95

    Gewährung von Rechtsschutz (Übernahme der angefallenen Anwaltskosten); Zum …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Dagegen hat er sich versichert (…vgl. BGH, aaO;… siehe auch Harbauer-Maier, aaO, Rdnr. 45, m.w.N.; LG Baden-Baden, NJW-RR 1997, 790; LG Stuttgart, VersR 1997, 446; LG Darmstadt, VersR 2000, 51).
  • LG Berlin, 09.07.2002 - 7 S 73/01

    Behauptete Ankündigung einer verhaltensbedingten Kündigung als Versicherungsfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Von daher löse auch die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung für den Fall des Nichtzustandekommens eines Aufhebungsvertrages den Versicherungsfall nicht aus, weil es an einem Verstoß gegen Rechtspflichten fehle (AG Hannover, RuS 1998, 336; AG München, NJW-RR 1997, 219; AG Köln, RuS 1995, 68; AG Frankfurt, RuS 1995, 304; siehe auch LG Berlin, NVersZ 2002, 579).
  • AG München, 25.01.1996 - 281 C 26689/95
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Von daher löse auch die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung für den Fall des Nichtzustandekommens eines Aufhebungsvertrages den Versicherungsfall nicht aus, weil es an einem Verstoß gegen Rechtspflichten fehle (AG Hannover, RuS 1998, 336; AG München, NJW-RR 1997, 219; AG Köln, RuS 1995, 68; AG Frankfurt, RuS 1995, 304; siehe auch LG Berlin, NVersZ 2002, 579).
  • AG Hannover, 12.01.1998 - 558 C 14783/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Von daher löse auch die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung für den Fall des Nichtzustandekommens eines Aufhebungsvertrages den Versicherungsfall nicht aus, weil es an einem Verstoß gegen Rechtspflichten fehle (AG Hannover, RuS 1998, 336; AG München, NJW-RR 1997, 219; AG Köln, RuS 1995, 68; AG Frankfurt, RuS 1995, 304; siehe auch LG Berlin, NVersZ 2002, 579).
  • AG Köln, 18.05.1994 - 123 C 242/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Von daher löse auch die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung für den Fall des Nichtzustandekommens eines Aufhebungsvertrages den Versicherungsfall nicht aus, weil es an einem Verstoß gegen Rechtspflichten fehle (AG Hannover, RuS 1998, 336; AG München, NJW-RR 1997, 219; AG Köln, RuS 1995, 68; AG Frankfurt, RuS 1995, 304; siehe auch LG Berlin, NVersZ 2002, 579).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 305/07

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer …

    Die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung trage schon den Keim eines Rechtsstreits in sich (insbesondere OLG Saarbrücken VersR 2007, 57, 58).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 3 U 200/08

    Deckungsanspruch eines rechtsschutzversicherten Arbeitnehmers: …

    Dahin stehen kann auch, ob das Angebot eines Aufhebungsvertrags als Rechtsverstoß dann angesehen werden kann, wenn darin für den Fall des Nichtabschlusses eine Kündigung angedroht wird (so OLG Saarbrücken NJW 2006, 3730).
  • AG München, 04.09.2019 - 155 C 6191/19

    Rechtsschutzversicherung - Deckungspflicht für anwaltliche Tätigkeit bei …

    Auf einen Willen des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall zu beenden komme es jedoch für das Vorliegen eines Rechtschutzfalles auch nicht an, da etwa entsprechend der Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 19.7.2006, Az. 5 U 719/05 jeder tatsächlich objektiv feststellbare Vorgang ausreiche, der die Anbahnung eines Rechtskonflikts in sich trage und damit gewissermaßen bereits vorprogrammiert sei.

    Der Rechtsstreit ist ein jedenfalls latent vorhanden und damit gewissermaßen bereits vorprogrammiert, vgl. BGH, Urteil vom 28.9.2005, Az. IV ZR 106/04; OLG Saarbrücken Urteil vom 19.7.2006, Az. 5 U 719/05.

    Das OLG Saarbrücken hat in der Entscheidung vom 19.7.2006, Az. 5 U 719/05, festgehalten, dass bei Androhung einer verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Kündigung jedenfalls von einem Verstoß gegen § 4 Abs. 1c ARB in der dortigen Fassung auszugehen sei, da hier der Arbeitgeber zum Ausdruck bringe, dass er an den durch Vertrag begründeten Leistungspflichten, nämlich dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Beschäftigungspflicht Arbeit bereitzustellen nicht mehr festhalten, sondern das Vertragsverhältnis auf jeden Fall beenden will.

  • LG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 S 504/07

    Vorliegen eines Versicherungsfalles i.S.d. Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen …

    Auch ein solches Verhalten stelle nach der überzeugenden Rechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 19. Juli 2006, Az.: 5 U 719/05, veröffentlicht in NJW 2006, 3730) einen Rechtsschutzfall auslösenden Verstoß dar.

    Das Bestreiten oder gar die Loslösung von den dem Arbeitgeber obliegenden Leistungspflichten stelle daher einen Verstoß gegen Rechtspflichten dar (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2006, Az.: 5 U 719/05, in: NJW 2006, 3730 (3731)).

    Per se rechtswidrig ist eine arbeitsrechtliche Kündigung nicht; das Kündigungsschutzgesetz räumt die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung sogar ausdrücklich ein (vgl. Will, r + s 2006, 497 ff., Anmerkung zu OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2006, Az.: 5 U 719/05).

  • LG Düsseldorf, 07.03.2008 - 22 S 409/07
    Das Bestreiten oder gar die Loslösung von den dem Arbeitgeber obliegenden Leistungspflichten stelle daher einen Verstoß gegen Rechtspflichten dar (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2006, Az.: 5 U 719/05 , in: NJW 2006, 3730 (3731) [OLG Saarbrücken 19.07.2006 - 5 U 719/05] ).

    Das Kündigungsschutzgesetz räumt die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung sogar ausdrücklich ein (vgl. Will, r + s 2006, 497 ff., Anmerkung zu OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2006, Az.: 5 U 719/05 ).

  • AG Düsseldorf, 23.08.2007 - 56 C 4920/07

    Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls bei Abschluss einer …

    Rn. 17 Das erkennende Gericht vertritt die Auffassung, dass erst der Ausspruch der betriebsbedingten Kündigung zum Eintritt des Versicherungsfalls führt (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 9.11.2006, Az. 56 C 10115/06; AG Frankfurt, ZFSch 1995, 273; AG Leipzig, RuS 1999, 204; AG Hannover, RuS 1998, 336; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 7. A.;… § 14 ARB 75 Rn. 53 m.w.N.; a.A. OLG Saarbrücken, NJW 2006, 3730).

    Rn. 18 Der abweichenden Auffassung des Saarländischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 19.07.2006, NJW 2006, 3730), wonach auch bei Androhung einer betriebsbedingten Kündigung ein den Rechtsschutzversicherungsfall auslösender Verstoß gegen Rechtspflichten schon dann vorliegen soll, wenn der Arbeitgeber mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrags an seinen Arbeitnehmer zum Ausdruck bringt, das Vertragsverhältnis in jedem Fall beenden zu wollen, vermag sich das Gericht nicht anzuschließen.

  • AG Bremen, 04.04.2013 - 9 C 26/13

    Rechtschutzversicherung - Eintrittspflicht vor Ausspruch Arbeitgeberkündigung

    Der entgegenstehenden Ansicht des OLG Saarbrücken (NJW 2006, 3730, Ziff. 25-27) folgt das erkennende Gericht nicht.
  • LG Karlsruhe, 04.11.2009 - 9 T 123/08
    Der Rechtsstreit ist dann jedenfalls latent vorhanden und damit gewissermaßen bereits "vorprogrammiert" (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.1984 - IVa ZR 24/82 -, VersR 1984, 530 [BGH 14.03.1984 - IVa ZR 24/82] ; Urteil vom 28.09.2005 - IV ZR 106/04 -, VersR 2005, 1684 [BGH 28.09.2005 - IV ZR 106/04] : OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2006 - 5 U 719/05 -107 -, ZfSch 2006, 703).
  • AG Hamburg-St. Georg, 12.04.2007 - 918 C 16/07

    Eintritt des Versicherungsfalls bei arbeitsrechtlicher Kündigungsangelegenheit

    Voraussetzung ist nämlich, dass aus der Mitteilung an den Arbeitnehmer deutlich wird, dass der Arbeitgeber bereits fest entschlossen ist, das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall zu beenden (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2006, 5 U 719/05 - 107).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11355
OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05 (https://dejure.org/2006,11355)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.06.2006 - 10 U 1161/05 (https://dejure.org/2006,11355)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 10 U 1161/05 (https://dejure.org/2006,11355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    VVG § 61
    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer groben Fahrlässigkeit durch das "Einnicken" am Steuer bei bewusstem Hinwegsetzen des Fahrers über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 12.12.1997 - 10 U 226/97

    Einnicken am Steuer L

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat bereits in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, begründet nämlich das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS).

    Dies impliziert, dass einem Einnicken am Steuer eben nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).

  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 52/72

    Beurteilung eines Einnickens am Steuer als "Grobe Fahrlässigkeit" im Sinne des § …

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat bereits in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, begründet nämlich das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS).
  • OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98

    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit einer Fahrers durch eine …

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05
    Dies impliziert, dass einem Einnicken am Steuer eben nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • BGH, 01.03.1977 - VI ZR 263/74

    Ursache eines Abirrens auf die Gegenfahrbahn - Einschlafen als Ursache eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat bereits in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, begründet nämlich das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS).
  • OLG Frankfurt, 26.05.1992 - 8 U 184/91

    Herbeiführung eines Unfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Fahrer des versicherten Pkw; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05
    Dies impliziert, dass einem Einnicken am Steuer eben nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • OLG München, 28.01.1994 - 10 U 5785/93

    Grobe Fahrlässigkeit; Prodromalerscheinungen; Mißachtung von Vorzeichen; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05
    Im vorliegenden Fall kommt noch hinzu, dass der Versicherungsnehmer nach seinem unwiderlegbaren Vortrag erst weniger als eine Stunde am Steuer des Wagens saß (vgl. zu einer solchen Gestaltung OLG München VersR 1995, 288 ).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.1995 - 15 U 262/94

    Einnicken am Steuer; Unfall; Grobe Fahrlässigkeit; Deutliche Anzeichen der …

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05
    Dies impliziert, dass einem Einnicken am Steuer eben nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • OLG Celle, 01.07.2020 - 14 U 8/20

    Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII

    Ein leichtes Einnicken (sog. Sekundenschlaf) begründet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen Handelns, wenn sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat [BGH, Urteil vom 31. Februar 2007 - I ZR 166/04 -, MDR 2007, 1383; OLGR Rostock 2009, 115 (117); OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 10 U 1161/05 -, zitiert nach juris; OLGR Düsseldorf 2000, 144; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 2001 - 1 U 73/01 -, Orientierungssatz und Rn. 10, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Januar 2007 - 10 U 949/96 -, Orientierungssatz und Rn. 14 m. w. N., zitiert nach juris].
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2010 - 8 O 10700/08

    Zur Geltung der im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag vereinbarten …

    Rn. 54 Nach der Rechtsprechung des BGH begründet das "Einnicken" am Steuer aber nur dann den Vorwurf (subjektiver) grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und VersR 1977, 619; OLG Koblenz VersR 2007, 57).

    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang beantragte Sachverständigengutachten zum Beweis dafür, dass der Beklagte seine Übermüdung bemerkt haben muss, war deshalb nicht einzuholen (vgl. OLG Koblenz VersR 2007, 57; OLG Oldenburg VersR 1999, 1105).

    Rn. 57 Hinzu kommt noch, dass der Beklagte nach der Angabe des Polizeibeamten und auch des Zeugen B jedenfalls weniger als eine Stunde am Steuer des Wagens saß, bevor es gegen 5.30 Uhr zum Unfall kam (vgl. OLG Koblenz VersR 2007, 57 und KG VRS 116, 172).

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14757
OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05 (https://dejure.org/2006,14757)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.04.2006 - 10 U 1161/05 (https://dejure.org/2006,14757)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. April 2006 - 10 U 1161/05 (https://dejure.org/2006,14757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    VVG § 61
    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit eines Kfz-Versicherers bei "Einnicken" des Fahrers am Steuer; Grobe Fahrlässigkeit eines Versicherungsnehmers bei bewusstem Hinwegsetzen über selbst erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 57
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 12.12.1997 - 10 U 226/97

    Einnicken am Steuer L

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, begründet das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS).

    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).

  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 52/72

    Beurteilung eines Einnickens am Steuer als "Grobe Fahrlässigkeit" im Sinne des § …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, begründet das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS).
  • OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98

    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit einer Fahrers durch eine …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05
    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • BGH, 01.03.1977 - VI ZR 263/74

    Ursache eines Abirrens auf die Gegenfahrbahn - Einschlafen als Ursache eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, begründet das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS).
  • OLG Frankfurt, 26.05.1992 - 8 U 184/91

    Herbeiführung eines Unfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Fahrer des versicherten Pkw; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05
    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • OLG München, 28.01.1994 - 10 U 5785/93

    Grobe Fahrlässigkeit; Prodromalerscheinungen; Mißachtung von Vorzeichen; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05
    Im vorliegenden Fall kommt noch hinzu, dass der Versicherungsnehmer nach seinem unwiderlegbaren Vortrag erst weniger als eine Stunde am Steuer des Wagens saß (vgl. zu einer solchen Gestaltung OLG München VersR 1995, 288 ).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.1995 - 15 U 262/94

    Einnicken am Steuer; Unfall; Grobe Fahrlässigkeit; Deutliche Anzeichen der …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05
    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • OLG Koblenz, 12.01.2007 - 10 U 949/06

    Haftung des Mieters eines Kraftfahrzeugs wegen eines durch Sekundenschlaf …

    Nach der kaskoversicherungsrechtlichen Rechtsprechung des BGH zu § 61 VVG , der sich der Senat bereits wiederholt angeschlossen hat, begründet das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS; Hinweisbeschluss 10 U 1161/05 v. 27. April 2006).
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