Rechtsprechung
| BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 321a; ; AVB § 12 Abs. 3; ; AVB § 24 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des gerügten Gehörverstoßes; Unwirksamkeit einer Rückkaufklausel bei fehlendem Hinweis auf die wirtschaftlichen Nachteile für den Versicherungsnehmer bei Kündigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 321a
Anforderungen an eine Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2008, 378
- VersR 2008, 381
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …
Auszug aus BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05
Die Beklagte macht mit der Anhörungsrüge geltend, der Senat habe spätestens in der mündlichen Verhandlung darauf hinweisen müssen, dass die Klauseln in ihren Bedingungen der fondsgebundenen Rentenversicherung über den Rückkaufswert bei Kündigung und die Verrechnung der Abschlusskosten nach dem Zillmerungsverfahren (§§ 12 Abs. 3, 24 Abs. 1 AVB) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam sein könnten und nach Maßgabe des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297) ein Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert in Betracht käme.b) aa) Dieser Umstand lässt es für einen gewissenhaften und rechtskundigen Prozessbeteiligten (vgl. BVerfG NJW 2003, 3687) als auf der Hand liegend erscheinen, dass der durch den Transparenzmangel bewirkte wirtschaftliche Nachteil bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ebenso wie bei der herkömmlichen kapitalbildenden Lebensversicherung nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 (aaO) zu kompensieren sein könnte.
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
Rechtsschutz gegen den Richter II
Auszug aus BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05
b) aa) Dieser Umstand lässt es für einen gewissenhaften und rechtskundigen Prozessbeteiligten (vgl. BVerfG NJW 2003, 3687) als auf der Hand liegend erscheinen, dass der durch den Transparenzmangel bewirkte wirtschaftliche Nachteil bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ebenso wie bei der herkömmlichen kapitalbildenden Lebensversicherung nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 (…aaO) zu kompensieren sein könnte. - BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96
Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei …
Auszug aus BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05
Eventuell verbliebene Zweifel mussten spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 (VersR 2006, 489) beseitigt sein, die der Verrechnung hoher Abschlusskosten mit der Prämie nach dem Zillmerungsverfahren - möglicherweise weitergehend als das Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 - ebenfalls Grenzen setzt. - OLG Bamberg, 21.02.2007 - 1 U 130/06
Wirksamkeit des Stornoabzugs auf fondsgebundene Lebensversicherungen und …
Auszug aus BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05
Wäre der Hinweis erteilt worden, hätte sie auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg (VersR 2007, 1354) hingewiesen sowie Vertagung beantragt, um über den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein umfassendes Rechtsgutachten einzuholen.
- BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10
Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
Rn. 56 d) Vorstehende Erwägungen gelten auch für die streitbefangenen entsprechenden Bestimmungen der Ziff. 8.2.1 AVB-KLV sowie derjenigen in den AVB-PRV und der AVB-F-PRV (…vgl. Senatsurteile vom 26. September 2007 - IV ZR 20/04, NJW-RR 2008, 188 Rn. 7 f.;… IV ZR 321/05, VersR 2007, 1547 Rn. 13 ff.;… vom 24. Oktober 2007 - IV ZR 209/03, VersR 2008, 244 Rn. 7 f.; Senatsbeschluss vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05, VersR 2008, 381 Rn. 5). - OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15
Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Inhaltsanforderungen an …
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 21.11.2007 ausgeführt, dass es bei fondsgebundenen Lebensversicherungen keine garantierten Rückkaufwerte gebe und diesbezügliche Tabellen daher nicht erstellt werden können (BGH NJW 2008, 378, Tz. 5;… siehe auch Prölss/Martin, VVG, 27. A., § 5a Rn. 43).Die von der Berufung aufgeworfene Rechtsfrage der Erforderlichkeit der Angabe von Rückkaufwerten bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ist durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Aktenzeichen vom IV ZR 321/05 vom 26.09.2007 (VersR 2007, 1547) und 21.11.2007 (NJW 2008, 378) bereits geklärt.
- OLG Karlsruhe, 03.03.2020 - 12 U 53/19
Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung …
Die Beifügung einer Rückkaufswerttabelle ist entbehrlich (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15.08.2017 - 12 U 97/17 -, juris Rn. 60 ; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 24.03.2016 - 12 U 141/15 -, juris Rn. 56 ; s.a. BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 321/05 -, juris Rn. 5).
- OLG Karlsruhe, 15.08.2017 - 12 U 97/17
Altvertrag über eine Lebensversicherung im Antragsmodell: Formwirksamkeit einer …
Bei einer fondsgebundenen Versicherung gibt es keine garantierten Rückkaufswerte, so dass diesbezügliche Angaben nicht möglich sind (Senat VersR 2016, 908 ; BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 321/05, juris Rn. 5). - OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 7 U 169/18
Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Nichtaushändigung einer …
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 21. November 2007 (IV ZR 321/05, NJW 2008, 378, juris Rn. 5) ausgeführt, dass es bei fondsgebundenen Lebensversicherungen keine garantierten Rückkaufwerte gebe und diesbezügliche Tabellen daher nicht erstellt werden können. - LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15
Hohe Innentemperatur als Mietmangel: Rechtliches Gehör; Auslegung eines Antrags; …
Demgemäß hätte die Beklagte ausführen müssen, was sie auf einen entsprechenden Hinweis der Kammer vorgetragen hätte und weshalb die Entscheidung ohne die Gehörsverletzung möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGH, Beschl. v 21. November 2007 - IV ZR 321/05, NJW 2008, 378 Tz. 3; Vollkommer, in: Zöller, ZPO. - OLG Dresden, 19.04.2018 - 4 U 152/18
Anforderungen an die Verbraucherinformation beim Abschluss einer fondsgebundenen …
Bei einer fondsgebundenen Versicherung - wie hier - gibt es keine garantierten Rückkaufswerte, so dass diesbezügliche Angaben nicht möglich sind (vgl. OLG Karlsruhe Urteil vom 15.08.2017 - 12 U 97/17; vgl. hierzu BGH Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 321/05).Die bei der Lebensversicherung nach I. Nr. 2 a) bis d) zusätzlichen notwendigen Verbraucherinformationen sind typischer und notwendiger Inhalt der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (vgl. BGH Urteil vom 26.09.2007 - IV ZR 321/05).
Solche den Vertragsinhalt betreffenden Verbraucherinformationen sind, sofern sie intransparent sind, wie intransparente AVB Klauseln zu behandeln und lösen kein Widerspruchsrecht nach § 5 a VVG aus (vgl. BGH Urteil vom 26.09.2007 -IV ZR 321/05).
- OLG Köln, 24.05.2024 - 19 Sch 26/23
Anerkennung und Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs auf …
Die Entscheidungserheblichkeit eines Gehörsverstoßes durch Verletzung der Hinweispflicht muss demgemäß dargelegt werden, wozu auszuführen ist, mit welchen rechtlichen Argumenten die Partei der Rechtsansicht des Gerichts entgegengetreten und weshalb die Entscheidung ohne die Gehörsverletzung dann möglicherweise anders ausgefallen wäre (BGH, Beschluss vom 21.11.2007, IV ZR 321/05, juris Rn. 3).Soweit der Vortrag der Antragsgegnerin dahin zu verstehen sein soll, ihr sei ergänzender Sachvortrag abgeschnitten worden, wäre also darzulegen gewesen, was sie im Schiedsverfahren noch hätte vortragen wollen - nur hiernach würde beurteilt werden können, ob die Entscheidung bei Einbringung und Berücksichtigung dieses Vortrages möglicherweise anders ausgefallen wäre, um auf dieser Grundlage die Frage der Endentscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung beantworten zu können (…BGH, Beschlüsse vom 22.01.2013, AnwZ (Brfg) 58/11, juris Rn. 2 f.;… vom 17.04.2012, VI ZB 44/11 juris, Rn. 17, 21; vom 21.11.2007, IV ZR 321/05, juris Rn. 3;… Urteil vom 16.10.2008, III ZR 253/07, juris Rn. 10;… Beschluss vom 06.11.2018, VIII ZR 219/18, juris Rn. 4).
- BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20
Anhörungsrüge: Substanziierungspflicht zum Vorliegen einer Gehörsverletzung
Sieht sie ihr rechtliches Gehör dadurch als verletzt an, dass ihr aufgrund einer vermeintlich verfrühten gerichtlichen Entscheidung weiterer, ergänzender Sachvortrag abgeschnitten wurde, muss sie daher im Rahmen der Anhörungsrüge ausführen, was sie im Verfahren noch hätte vortragen wollen (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07, NJW 2009, 148 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05, NJW 2008, 378 Rn. 3;… vom 17. April 2012 - VI ZB 44/11, NJW 2012, 2201 Rn. 17, 21;… vom 22. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 58/11, juris Rn. 3;… vom 6. November 2018 - VIII ZR 219/18, juris Rn. 4). - OLG Köln, 18.12.2023 - 19 Sch 5/23 Die Entscheidungserheblichkeit eines Gehörsverstoßes durch Verletzung der Hinweispflicht muss demgemäß auch im Aufhebungsverfahren dargelegt werden, wozu ausgeführt werden muss, mit welchen rechtlichen Argumenten die Partei der Rechtsansicht des Gerichts entgegengetreten und weshalb die Entscheidung ohne die Gehörsverletzung dann möglicherweise anders ausgefallen wäre (BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 321/05, juris, Rn. 3).
Da die Rüge dahin geht, es sei der Partei ergänzender Sachvortrag abgeschnitten worden, ist darzulegen, was sie im Verfahren noch hätte vortragen wollen - nur hiernach kann beurteilt werden, ob die Entscheidung möglicherweise anders ausgefallen wäre, mithin die Gehörsverletzung entscheidungserheblich ist (…BGH, Beschlüsse vom 22.01.2013 - AnwZ (Brfg) 58/11, juris Rn. 2 f.;… vom 17.04.2012 - VI ZB 44/11, juris, Rn. 17, 21; vom 21.11.2007 - IV ZR 321/05, juris, Rn. 3;… Urteil vom 16.10.2008 - III ZR 253/07, juris, Rn. 10;… Beschluss vom 06.11.2018 - VIII ZR 219/18, juris, Rn. 4).
- OLG Dresden, 11.01.2011 - 17 W 1161/10
Anforderungen an die Form einer Anhörungsrüge im Verfahren der freiwilligen …
- BGH, 10.02.2009 - VIII ZR 205/05
Begründetheit einer Anhörungsrüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
- KG, 24.07.2018 - 6 U 18/18
Ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchsrecht in einem …
- OLG München, 17.06.2024 - 25 U 1610/24
Aussonderungsrecht des Arbeitnehmers bezüglich der Ansprüche aus einer …
- VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20
Zulässigkeitsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Anspruches auf …
- BGH, 24.09.2008 - AnwZ (B) 32/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung …
- LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2022 - 2 O 7982/21
Keine Präklusion auf nicht in der Deckungsablehnung angeführte Gründe bei …
- BGH, 06.11.2018 - VIII ZR 219/18
Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge wegen angeblich "verfrühter" Entscheidung …
- LSG Hessen, 18.06.2013 - L 7 SF 3/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen die …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in einem …
- LSG Bayern, 19.06.2024 - L 2 U 116/24
Sozialgerichtsverfahren: Anhörungsrüge
- OLG München, 24.02.2016 - 34 Wx 394/15
Unzulässige Anhörungsrüge - Nicht erfüllte Begründungsanforderung
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2024 - L 2 U 116/24
- OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
- BGH, 09.02.2021 - VIII ZA 22/20
Anforderungen an die Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung
- LG Baden-Baden, 12.07.2018 - 4 T 31/18
Vollstreckungsschutz = gesetzliche Räumungsfrist!
- KG, 20.02.2019 - 22 W 43/18
Handelsregistersache: Voraussetzungen für die Begründetheit einer Gehörsrüge
- AG Brandenburg, 10.03.2025 - 31 C 42/21
Kaufpreisminderung Fahrzeug - Reparaturkosten als Minderwert?
- OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 8 UF 59/21
Keine Hinweispflicht vor Zurückweisung von Gehörsrüge
- LSG Baden-Württemberg, 16.12.2024 - L 11 KR 3531/24
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 5 W 71/17
Keine Gehörsrüge wegen "Überraschungsentscheidung"!
- BPatG, 08.01.2014 - 14 W (pat) 49/12
- BPatG, 05.08.2013 - 14 W (pat) 44/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - L 3 SF 62/14
- BPatG, 05.08.2013 - 14 W (pat) 52/12
- LSG Baden-Württemberg, 10.03.2008 - L 7 SO 964/08
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