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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 31.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.03.2007 - 10 U 1238/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5991
OLG Koblenz, 16.03.2007 - 10 U 1238/05 (https://dejure.org/2007,5991)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.03.2007 - 10 U 1238/05 (https://dejure.org/2007,5991)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. März 2007 - 10 U 1238/05 (https://dejure.org/2007,5991)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung und Marcumarbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsschutz aus privater Unfallversicherung für Sturz mit anschließender Gehirnblutung bei Marcumarbehandlung des Versicherten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintritt einer Gehirnblutung nach Einnahme eines blutverdünnenden Medikaments als versicherter Unfall; Feststellung der überwiegenden Ursache für eine ausgelöste Gehirnblutung im Falle eines Unfallereignisses bei gleichzeitiger medikamentöser Blutverdünnung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Gehirnblutung: In diesen Fällen gilt der Ausschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 01.02.2019 - 20 U 57/18

    Eintrittspflicht der privaten Krankenhaustagegeldversicherung bei einem durch die …

    Dabei sei es gleichgültig, ob es sich hierbei um eine durch Medikamente beeinflusste und geänderte Beschaffenheit des Körpers gehandelt habe (unter Hinweis auf OLG Koblenz, Urt. v. 16. März 2007 - 10 U 1238/05).

    Demgegenüber auf den vom Versicherer mit der Klausel verfolgten Zweck abzustellen, in der Unfallversicherung nur leisten zu wollen, soweit Ursache der durch einen Unfall unmittelbar ausgelösten Gesundheitsbeeinträchtigung und der in ihrem Gefolge entstandenen bleibenden Gesundheitsschäden das plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkende Ereignis ist und nicht im Körper wirkende Umstände, gleichgültig ob es sich um gefahrenträchtige "natürliche" Gegebenheiten oder um eine durch Medikamente beeinflusste und geänderte Beschaffenheit des Körpers handele (so OLG Koblenz, Urt. v. 16.3.2007 - 10 U 1238/05, r+s 2008, 303;… zust. Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl., K Rn. 153), stellt einseitig auf das Interesse des Versicherers ab und berücksichtigt nicht den Grundsatz der engen Auslegung von risikobegrenzenden Klauseln.

    Die Ausführungen des OLG Koblenz im Urteil vom 16. März 2007 - 10 U 1238/05 - zur rechtlichen Bewertung der Mitwirkung einer Blutverdünnung durch Marcumar waren nicht entscheidungserheblich; Leistungen waren im dortigen Fallschon deshalb ausgeschlossen, weil eine nicht überwiegend durch den Unfall verursachte Gehirnblutung vorlag.

  • OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit bei einer auf Dauer notwendigen …

    Wer, wie der Kläger, insgesamt durch Unfälle und Verletzungen stärker gefährdet ist, trägt ein erhöhtes allgemeines Lebensrisiko (…zu vergleichsweise "banalen" alltäglichen Unfällen, die wegen einer Marcumar-Behandlung schwer wiegende gesundheitliche Folgen hatten, siehe etwa BGH, Urt. v. 3.12.1997 - IV ZR 43/97 - VersR 1998, 308 [50-prozentige Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit des rechten Beins aufgrund eines Einblutens in den Wadenmuskel nach einem Sturz in der Dusche]; OLG Koblenz, VersR 2008, 67 [Gehirnblutung nach Sturz in der Küche mit Aufschlagen des Kopfes auf eine Schrankkante]).
  • LG Dortmund, 22.01.2009 - 2 O 255/06

    Anforderungen an den Beweis der Ursächlichkeit zwischen Unfallereignis und …

    Rn. 15 Das Gericht folgt den Ausführungen der Sachverständigen Prof. Dr. H / Dr. P. Das von ihnen begründete Ergebnis steht in Übereinstimmung mit den Erfahrungen des Gerichts in zahlreichen gleichgelagerten Fällen, wonach der strenge Beweis einer traumatisch bedingten Gehirnblutung nur sehr schwer zu führen ist, weil eine Spontanruptur in der Regel nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. auch Lücke VK 2008, 167).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.08.2006 - 10 U 1763/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13502
OLG Koblenz, 31.08.2006 - 10 U 1763/05 (https://dejure.org/2006,13502)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.08.2006 - 10 U 1763/05 (https://dejure.org/2006,13502)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. August 2006 - 10 U 1763/05 (https://dejure.org/2006,13502)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung und Selbstmord - Anspruch auf Versicherungsleistungen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2 S. 1; VVG § 180a
    Anforderungen an die Widerlegung der Unfreiwilligkeitsvermutung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anforderungen an die Widerlegung der Unfreiwilligkeitsvermutung bei Leistungsverweigerung eines Unfallversicherers im Falle eines Suizids

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Darlegungs- und Beweislast für die Unfreiwilligkeit der Gesundheitsbeschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 67
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 20.03.1992 - 10 U 1172/90

    Indizienbeweis für das Vorliegen eines Freitodes

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2006 - 10 U 1763/05
    Die Freiwilligkeit kann als erwiesen angesehen werden, wenn sich ein unfreiwilliger Vorgang nur durch eine Kette von Ungereimtheiten erklären ließe (OLG Koblenz VersR 1993, 874) oder aber sich eine Erklärung für einen unfreiwilligen Hergang des Geschehens nicht finden lässt.
  • OLG Hamm, 27.09.2017 - 20 U 27/16

    Eintrittspflicht einer Lebensversicherung bei Selbsttötung des …

    Rn. 56 Allein das Fehlen eines Abschiedsbriefs lässt nicht auf eine andere Todesursache schließen (vgl. dazu auch: OLG Koblenz, Beschluss vom 31. August 2006 - 10 U 1763/05 -, VersR 2008, 67, bei juris Langtext Rn. 8).
  • LG Dortmund, 22.10.2009 - 2 S 22/09

    Mehrwertsteuer, Wiederbeschaffungswert, Restwert

    Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt sein sollte (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 816 = R+S 2009, 185 m. Anmerkung Münstermann in VK 2009, 120; OLG Celle, VersR 2008, 1204 = NJW-RR 2008, 1559 m. Anmerkung Münstermann in VK 2008, 41; OLG Celle, NJW-RR 2008, 1559; LG Dortmund, VersR 2009, 926).
  • LG Dortmund, 15.09.2011 - 2 O 145/11

    Vorliegen eines Unfalls bei unfreiwilligem Erleiden einer Gesundheitsbeschädigung …

    Ausreichend ist vielmehr ein für das praktische Leben ausreichender Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (…BGH a.a.O.; OLG Koblenz r+s 2009, 290).
  • LG Wiesbaden, 30.04.2010 - 7 O 215/09

    Private Unfallversicherung: Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der …

    Da es für die Frage, ob X einen Suizid begehen wollte, keinen direkten Beweis für seine inneren Absichten gibt, ist hier in einer abwägenden umfassenden Gesamtschau aller objektiven und erkennbaren subjektiven Momente eine Prüfung vorzunehmen (vgl. z.B. OLG Koblenz, Beschluss vom 31.8.2006, Az. 10 U 1763/05).
  • LG Dortmund, 15.09.2011 - 2 O 139/11
    Ausreichend ist vielmehr ein für das praktische Leben ausreichender Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (…BGH a.a.O.; OLG Koblenz r+s 2009, 290).
  • LG Landshut, 20.05.2011 - 72 O 3419/10
    Auch das Fehlen eines Abschiedsbriefes ist kein Indiz gegen eine versuchte Selbsttötung, da gerade der Suizid auch häufig auf einen spontan getroffenen Entschluss, der zu einer Kurzschlusshandlung mit tragischem Ausgang führt, zurückzuführen sein kann (OLG Koblenz r+s 2009, 290, 291).
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