Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.02.2008 - 5 U 1/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 313a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; AVB § 3 Abs. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld; Begriff der Arbeitsunfähigkeit nach § 3 Abs. 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ; Möglichkeit zur Ausübung einer wertschöpfenden Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Schlüssige Darlegung der Arbeitsunfähigkeit nur bei detaillierten Angaben zum Berufsbild
Verfahrensgang
- LG Köln, 06.12.2006 - 23 O 279/05
- OLG Köln, 18.02.2008 - 5 U 1/07
Papierfundstellen
- VersR 2008, 912
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91
Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung
Auszug aus OLG Köln, 18.02.2008 - 5 U 1/07
Es kommt vielmehr nur darauf an, ob er keinerlei wertschöpfende Tätigkeit mehr ausüben konnte (vgl. BGH VersR 1993, 297). - OLG Köln, 03.03.1994 - 5 U 150/93
Begriff der Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus OLG Köln, 18.02.2008 - 5 U 1/07
Daher schadet schon die Möglichkeit zur Ausübung der wahrgenommenen Tätigkeit in nicht völlig unbedeutende Umfang (std. obergerichtliche Rspr., vgl. nur OLG Köln r+s 1988, 379; VersR 1995, 653; OLG Koblenz r+s 1994, 32). - OLG Köln, 15.09.1988 - 5 U 56/88
Auszug aus OLG Köln, 18.02.2008 - 5 U 1/07
Daher schadet schon die Möglichkeit zur Ausübung der wahrgenommenen Tätigkeit in nicht völlig unbedeutende Umfang (std. obergerichtliche Rspr., vgl. nur OLG Köln r+s 1988, 379; VersR 1995, 653; OLG Koblenz r+s 1994, 32).
- OLG Saarbrücken, 29.06.2011 - 5 U 297/09
Krankentagegeldversicherung: Verweigerung der vom Versicherer verlangten …
Rn. 44 Zur Schlüssigkeit der Klage gehört deshalb, dass der Kläger unter substantiierter Darlegung seiner Beschwerden und seiner Berufstätigkeit vorträgt, warum er den zuletzt konkret ausgeübten Beruf in keiner Weise mehr ausüben kann (…allgemein hierzu: Senat, Urt. v. 29.08.2007 - 5 U 163/07-16; OLG Köln, VersR 2008, 912). - OLG Karlsruhe, 14.06.2012 - 9 U 139/10
Krankentagegeldversicherung - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei chronischer …
Nur gänzlich unbedeutende Tätigkeiten, die noch wahrgenommen werden können, stehen einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne von MB/KT 94 nicht entgegen (vgl. zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung BGH, Beschluss vom 12.11.2008 - IV ZR 273/07 - zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe - 12. Senat -, NVersZ 2000, 133; OLG Karlsruhe - 12. Senat -, NJW-RR 2003, 679; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 746; OLG Naumburg, OLGR 2006, 100; OLG Köln, VersR 2008, 912). - OLG Köln, 24.08.2012 - 20 U 77/12
Begriff der Arbeitsunfähigkeit i.S. von AVB-G § 3 (3)
Da der Kläger den ihm obliegenden Nachweis der vollständigen Arbeitsunfähigkeit (vgl. OLG Köln, VersR 2008, 912) nicht geführt hat, ist ein Anspruch auf Krankentagegeld nicht begründet.Im Hinblick darauf ist davon auszugehen, dass der Kläger eine wertschöpfende Arbeit noch verrichten konnte, zumal bereits die Möglichkeit zur Ausübung der wahrgenommenen Tätigkeit in nicht völlig unbedeutendem Umfang ausreicht (OLG Köln, VersR 2008, 912).
- LG Mühlhausen, 15.03.2012 - 1 O 241/11
Krankentagegeldversicherung - Nichtausübung Beruf - Leistungsanspruch
Daher hindert schon die Möglichkeit zur Ausübung der wahrgenommenen Tätigkeit in einem nicht völlig unbedeutenden Umfang (OLG Köln vom 18.02.2008; Az.: 5 U 1/07) den Anspruch.Zur schlüssigen Darlegung der Arbeitsunfähigkeit ist es daher erforderlich, dass der Versicherungsnehmer eine konkrete Beschreibung seines Berufsbildes vorlegt (OLG Köln vom 18.02.2008; Az.: 5 U 1/07).
- OLG Köln, 14.04.2010 - 20 W 10/10 Im Deckungsprozess gegen seine Krankentagegeldversicherung muss der Versicherungsnehmer zur Schlüssigkeit seiner Klage unter substantiierter Darlegung seiner Beschwerden und seiner Berufstätigkeit vortragen, warum er den zuletzt konkret ausgeübten Beruf in keiner Weise mehr in dem streitgegenständlichen Zeitraum ausüben konnte (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2008, 951; OLG Köln VersR 2008, 912).
Dabei schadet schon die Möglichkeit zur Ausübung der wahrgenommenen Tätigkeit in nicht völlig unbedeutendem Umfang (OLG Köln VersR 2008, 912 mwN).
- OLG Köln, 26.03.2010 - 20 U 198/09
Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht des Versicherers bzgl. …
Zur schlüssigen Darlegung der Arbeitsunfähigkeit ist es erforderlich, dass der Versicherungsnehmer eine konkrete Beschreibung seines Berufsbildes vorlegt (vgl. OLG Köln - 5. Zivilsenat - vom 18.02.2008, VersR 2008, 912; OLG Saarbrücken vom 29.08.2007, VersR 2008, 951). - LG Coburg, 04.02.2016 - 22 O 330/15
Voraussetzungen der Schlüssigkeit eines Anspruchs auf Krankentagegeld
Zur schlüssigen Darlegung der Arbeitsunfähigkeit ist es dabei erforderlich, dass der Versicherungsnehmer eine konkrete Beschreibung seines Berufsbildes vorlegt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.02.2008, AZ.: 5 U 1/07).
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