Rechtsprechung
| LG Kleve, 27.04.2007 - 5 S 48/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Mikrowelle, Körnerkissen, Gelkissen, Kirschkernkissen, grobe Fahrlässigkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VVG § 61
Mikrowelle, Körnerkissen, Gelkissen, Kirschkernkissen, grobe Fahrlässigkeit - IWW
- RA Kotz
Hausratversicherung - Außerachtlassung konkreter Sicherheitshinweise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Erwärmen von Körnerkissen in der Mikrowelle ist grob fahrlässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Körnerkissen in Mikrowelle gefährdet Versicherungsschutz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Körnerkissen gehören nicht in die Mikrowelle - Hausratversicherung haftet nicht für grob fahrlässiges Handeln
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls bei Außerachtlassung konkreter und in der Gebrauchsanweisung eines technischen Geräts schriftlich fixierter Sicherheitshinweise; Bestehen der Pflicht zur Beachtung einer Gebrauchsanweisung in gesteigertem Maße bei ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Hausratversicherung - Nichtbeachten der Bedienungsanleitung eines Elektrogeräts - grobe Fahrlässigkeit?
Papierfundstellen
- VersR 2008, 917
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75
Ansprüche gegen einen Feuerversicherer - Voraussetzungen für das Vorliegen grober …
Auszug aus LG Kleve, 27.04.2007 - 5 S 48/06
Die völlige Außerachtlassung allgemeingültiger Sicherheitsregeln oder Sicherheitsvorschriften, die zur Verhütung typischer Gefahren aufgestellt sind, begründet den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, wenn der Versicherer nach der Art der Sicherungsbestimmungen und des versicherten Risikos ihre Beachtung erwarten durfte, also mit solchem Fehlverhalten im Rahmen des kalkulierten Nachlässigkeitsrisikos nicht zu rechnen brauchte (BGH, VersR 1977, 465).
- LG Kleve, 23.11.2007 - 5 S 119/07
Inanspruchnahme einer Hausratversicherung zwecks Ersatz beschädigter Markisen; …
Unter grober Fahrlässigkeit ist ein Handeln zu verstehen, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maß verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGHZ 10, 14 [16]; BGH, VersR 1989, 582 [583]; LG Kleve, Urteil vom 27.4.2007, Az.: 5 S 48/06).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § ... 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ; PB 98 § 14; ; PB 98 § 14 Nr. 2; ; PB 98 § 14 Nr. 2 a); ; PB 98 § 24 Nr. 3 a); ; PB 98 § 24 Nr. 4; ; PB 98 § 24 Nr. 5 a); ; VGB 94 § 22 Nr. 1 d); ; VGB 94 § 22 Nr. 2; ; VVG § 6 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Bestehen eines Entschädigungsanspruches aufgrund eines behaupteten Einbruchdiebstahles i.R.e. Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung; Kriterien für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen "Stehlgutliste"; Voraussetzung für die ordnungemäße ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.09.2006 - 24 O 360/05
- OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06 (1)
- OLG Köln, 19.11.2007 - 9 U 193/06
Papierfundstellen
- VersR 2008, 917
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92
Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht
Auszug aus OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06
Im übrigen enthielt das Schadensanzeigeformular (Anlage B 5) eine zutreffende Belehrung dahingehend, dass bewusst wahrheitswidrige oder unvollständige Angaben auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, wenn dem Versicherer dadurch kein Nachteil entsteht (vgl. BGH r+s 1993, 321). - BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der …
Auszug aus OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06
Auch die übrigen Voraussetzungen der Relevanzrechtsprechung (vgl. BGH VersR 2004, 1117) sind gegeben. - OLG Hamm, 07.12.2005 - 20 U 91/05
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzungen des …
Auszug aus OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06
Es obliegt dem Versicherungsnehmer, im Rahmen eines Gesprächs mit einem Regulierungsbeauftragtren dienliche Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 753).
- OLG Hamm, 19.05.1999 - 20 U 1/99
Wirksamkeit einer Entschädigungsbegrenzung bei wirtschaftlichem Totalschaden
Auszug aus OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06
Einer zusätzlichen mündliche Belehrung durch den Agenten bedurfte es in diesem Falle, da auch keine Verständigungsschwierigkeiten vorlagen, nicht (vgl. OLG Hamm r+s 2000, 9). - OLG Köln, 09.09.2003 - 9 U 30/03
Ausnahme von der Leistungsfreiheit eines Hausratversicherers trotz Vorlage eines …
Auszug aus OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06
Die Gegenstände müssen danach durch den Inhalt der Aufstellung genau bezeichnet und individualisierbar sein (vgl. Senat, r+s 2003, 462 sowie 327; LG Köln, VersR 2006, 540; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 828). - OLG Köln, 16.03.2004 - 9 U 67/03
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen der Verletzung der Meldepflicht des …
Auszug aus OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06
Einer Belehrung des Versicherers über diese Obliegenheit ist nicht erforderlich (vgl. Senat VersR 2004, 1453; r+s 2003, 202; r+s 1996, 323). - OLG Köln, 10.12.2002 - 9 U 86/01
Frist zur Anfertigung einer Stehlgutliste und Abgabe gegenüber der Polizei
Auszug aus OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06
Einer Belehrung des Versicherers über diese Obliegenheit ist nicht erforderlich (vgl. Senat VersR 2004, 1453; r+s 2003, 202; r+s 1996, 323). - OLG Köln, 29.04.2003 - 9 U 87/02
Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen Verletzung der Pflicht zur …
Auszug aus OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06
Die generelle Eignung der Interessengefährdung liegt im Hinblick auf den genannten Sinn und Zweck der Stehlgutliste auf der Hand (vgl. Senat, r+s 2003, 327). - LG Köln, 24.03.2005 - 24 O 250/04
Angaben in einer Stehlgutliste müssen zur Individualisierung der entwendeten …
Auszug aus OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06
Die Gegenstände müssen danach durch den Inhalt der Aufstellung genau bezeichnet und individualisierbar sein (vgl. Senat, r+s 2003, 462 sowie 327; LG Köln, VersR 2006, 540; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 828). - OLG Köln, 30.04.1996 - 9 U 179/95
Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen verspäteter Einreichung einer …
Auszug aus OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06
Einer Belehrung des Versicherers über diese Obliegenheit ist nicht erforderlich (vgl. Senat VersR 2004, 1453; r+s 2003, 202; r+s 1996, 323). - OLG Stuttgart, 18.04.1986 - 2 U 105/85
Erstattung eines Diebstahlschadens aus einer Reisegepäckversicherung; …
- BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05
Hinweispflicht des Versicherers auf Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in …
a) Eine darauf bezogene generelle Hinweis- und Belehrungspflicht wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend abgelehnt (vgl. u.a. OLG Köln VersR 2008, 917, 918 m.w.N.; KG r+s 2003, 199, 200 f.; OLG Frankfurt am Main NVersZ 2001, 37, 38; OLG Koblenz VersR 1988, 25). - OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13
Rechtsfolgen der Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage einer …
Rn. 53 Ob sich im Übrigen eine generelle Hinweispflicht nach § 28 Abs. 4 VVG mit der Natur einer spontan zu erfüllenden Obliegenheit (so die bisher ganz herrschende Meinung zur Stehlgutliste unter Geltung des VVG a.F.; vgl. Senat Beschl. v. 25.09.2007 - 9 U 193/06 - VersR 2008, 917 m.w.N.) überhaupt vereinbaren lässt (…verneinend Felsch in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., § 28 Rn. 212;… Günther a.a.O.;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.09.2012 - 5 U 68/12 - VersR 2013, 180), bedarf keiner Erörterung. - OLG Celle, 17.11.2009 - 8 U 92/09 Die Gegenstände müssen deshalb durch den Inhalt der Aufstellung genau bezeichnet werden und individualisierbar sein (vgl. BGH NJW-RR 1996, 981; OLG Köln VersR 2008, 917; OLG Köln VersR 2005, 1531).
- LG Frankfurt/Main, 05.09.2008 - 8 O 34/08 Eine Stehlgutliste muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der entwendeten Gegenstände enthalten, diese müssen so genau bezeichnet sein, dass sie individualisierbar sind (im Anschluss an OLG Köln, Beschluss vom 25.9.2007 - 9 U 193/06).
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