Rechtsprechung
| BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Schadensteilung bei zu dichtem Vorbeifahren eines Lkw an geöffneter Fahrzeugtür
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ; Schadensteilung i.F.e. Berührung einer geöffneten Fahrzeugtür mit einem in zu geringem Abstand vorbeifahrenden LKW; Einstiegsvorgang oder Aussteigevorgang von Insassen eines ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Aussteigen aus PKW - Verkehrsunfall und Haftungsverteilung
- rabüro.de
Zur Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Lkws mit einer geöffneten Fahrzeugtür eines parkenden Pkws
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 14 Abs. 1; StVG § 17; BGB § 254
Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung ( StVO ); Schadensteilung i.F.e. Berührung einer geöffneten Fahrzeugtür mit einem in zu geringem Abstand vorbeifahrenden LKW; Einstiegsvorgang oder Aussteigevorgang von Insassen eines ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkehrsrecht - Sorgfaltsanforderungen beim Ein- und Aussteigevorgang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einsteigen bei Gegenverkehr
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kind angeschnallt - Tür abgerissen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Durch Lkw abgerissene Seitentür
- schluender.info (Kurzinformation)
Umfang der Sorgfaltspflichten gemäß § 14 Abs. 1 StVO
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Aufpassen beim Kindabschnallen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kollision mit Pkw-Tür
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kollision mit Pkw-Tür
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftungsquote bei Verkehrsunfall bei Fahrertüröffnung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Sorgfalt beim Ein- und Aussteigen aus geparktem Auto
Verfahrensgang
- AG München, 30.01.2008 - 322 C 9655/07
- LG München I, 20.11.2008 - 19 S 3819/08
- BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3791
- MDR 2010, 24
- NZV 2010, 24
- NJ 2010, 73
- VersR 2009, 1641
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (13)
- BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05
Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes
Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05 - VersR 2007, 557, 558; vom 23. Januar 2007 - VI ZR 146/06 - VersR 2007, 558, 559; vom 13. März 2007 - VI ZR 216/05 -VersR 2007, 1095, 1096, jew. m.w.Nachw.). - OLG Bremen, 29.05.2008 - 2 U 19/08
Haftungsverteilung bei Beschädigung der zum Anschnallen eines Kindes geöffneten …
Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ). - BGH, 13.03.2007 - VI ZR 216/05
Pflichten nachfolgender Verkehrsteilnehmer bei Einschalten des Warnblinklichts …
Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05 - VersR 2007, 557, 558; vom 23. Januar 2007 - VI ZR 146/06 - VersR 2007, 558, 559; vom 13. März 2007 - VI ZR 216/05 -VersR 2007, 1095, 1096, jew. m.w.Nachw.).
- OLG Nürnberg, 24.08.2000 - 8 U 682/00
Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Autotür
Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
Ob etwas anderes gilt, wenn feststeht, dass sich der Ein- oder Aussteigende vor und während des Ein- oder Aussteigens vergewissert hat, dass sich kein rückwärtiger Verkehr nähert, und dass der Unfall ausschließlich auf einen zu geringen Seitenabstand des Vorbeifahrenden zurückzuführen ist (…dahin gehend OLG Bremen, aaO; vgl. auch OLG Nürnberg, VersR 2001, 1042 ;… abweichend OLG Düsseldorf, aaO), kann hier dahinstehen. - LG Berlin, 22.02.2001 - 58 S 194/00
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines …
Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ). - OLG Hamm, 22.04.2004 - 6 U 240/03
Haftungsverteilung bei Erfassen der Fahrerin eines auf dem Seitenstreifen …
Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 146/06
Abwägung der Verursachungsbeiträge bei einem Verkehrsunfall aufgrund Fahrens mit …
Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05 - VersR 2007, 557, 558; vom 23. Januar 2007 - VI ZR 146/06 - VersR 2007, 558, 559; vom 13. März 2007 - VI ZR 216/05 -VersR 2007, 1095, 1096, jew. m.w.Nachw.). - OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99
Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen
Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht im Übrigen schon der Beweis des ersten Anscheins für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (…vgl. OLG Düsseldorf, aaO;… OLG Hamburg, aaO; OLG Hamm, NZV 2000, 209 f.; KG, DAR 2005, 217;… Heß in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 14 StVO Rn. 2;… König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 14 StVO Rn. 9). - BGH, 16.09.1986 - VI ZR 151/85
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung des Haftpflichtversicherers auf …
Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
Dass es für die Frage, ob die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO erfüllt ist, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, hat der erkennende Senat bereits früher entschieden (Senatsurteil vom 16. September 1986 - VI ZR 151/85 - VersR 1986, 1231, 1232). - KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06
Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung …
Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
Diese Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (vgl. KG, NZV 2008, 245 f.). - OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 102/05
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich …
- KG, 14.10.2004 - 12 U 71/04
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines an einem stehenden …
- OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04
Begriff des Aussteigens
- OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15
Verkehrsunfall: Abwägung - Anscheinsbeweis bei Verstoß gegen § 14 Abs. 1 StVO
Damit verlangt § 14 Abs. 1 StVO das höchste Maß an Vorsicht für das Ein- oder Aussteigen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (BGH, Urteil vom 6.10.2009, VI ZR 316/08 = NJW 2009, 3791). - OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23
Haftungsverteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Fahrzeugtür …
Erfasst sind dabei insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa - wie hier - Gegenstände ein- oder auszuladen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 11, juris).Kommt es - wie hier - im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ein-/Aussteigevorgang zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 12, juris).
Denn die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO beschränkt sich nicht ausschließlich auf solche Vorgänge, bei denen sich durch das unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtür ein Überraschungsmoment für andere Verkehrsteilnehmer ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 11, juris).
Kommt es - wie hier - zur Kollision zwischen einem ohne ausreichenden Seitenabstand vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der in die Fahrbahn ragenden Fahrzeugtür eines Fahrzeugs, während sich jemand in dieses Fahrzeug beugt, kann eine Haftungsteilung angemessen sein, wenn es - wie hier - an einem deutlich überwiegenden Verschulden einer der Beteiligten fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2012 - 1 U 149/11 -, juris; s.a. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 3 U 232/16 -, Rn. 15, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, juris, jeweils zur Haftungsteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Tür).
- OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 101/13
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden mit der zum Zwecke des …
Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in welchen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009, Az.: VI ZR 316/08, NJW 2009, 3791, Rdnr. 11 - zitiert nach juris - mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).Rn. 21 Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht schon der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009, Az.: VI ZR 316/08, Rdnr. 12 - zitiert nach juris - Senat a.a.O.;… Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 14, Rdnr. 9 sowie Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 14 StVO, Rdnr. 2 jeweils mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
- OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der Tür …
Dabei gehört ebenso wie das Herausnehmen von auf dem Rücksitz abgelegten Gegenständen (Senat, Urteil vom 28.12.1994, Az.: 1 U 241/93) auch das im Stehen an der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank noch zum Einsteigevorgang, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss (BGH NJW 2009, 3791; Senat, Urteil vom 16.01.2006, Az.: I-1 U 102/05).Rn. 61 Die Abwägung der Verursachungsbeiträge führt zu einer hälftigen Quotierung des unfallbedingten Schadens (vgl. BGH NJW 2009, 3791; OLG Hamm NZV 2004, 408).
- AG München, 27.10.2021 - 343 C 106/21
Unfall auf Supermarktparkplatz: Zusammenstoß mit offener Tür eines anderen Kfz …
Diese Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08).Dies ergibt sich schon daraus, dass die Sorgfaltsanforderung auch für Einsteigevorgänge gilt, bei denen der Einsteigende in der Regel für den Verkehr erkennbar ist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08).
Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08).
- OLG Saarbrücken, 05.07.2024 - 3 U 16/24
Haftung bei möglichem Weiteröffnen von Fahrzeugtür bei Vorbeifahrt
Erfasst sind dabei insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08, Rn. 11, juris).Kommt es - wie hier - im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ein-/Aussteigevorgang zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 12, juris; Senat…, Urteil vom 24. März 2023 - 3 U 9/23, Rn. 15, juris).
Zwar hat der Bundesgerichtshof dies offengelassen, wenn feststeht, dass sich der Ein- oder Aussteigende vor und während des Ein- oder Aussteigens vergewissert hat, dass sich kein rückwärtiger Verkehr nähert, und der Unfall ausschließlich auf einen zu geringen Seitenabstand des Vorbeifahrenden zurückzuführen ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08, Rn. 13, juris).
- LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23
Alleinhaftung bei einer Kollision mit der geöffneten Fahrzeugtür eines auf dem …
Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris, Rn. 11).Die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO beschränkt sich nicht ausschließlich auf solche Vorgänge, bei denen sich durch das unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtür ein Überraschungsmoment für andere Verkehrsteilnehmer ergibt, sondern gilt auch für Einsteigevorgänge, bei denen der Einsteigende in der Regel für den fließenden Verkehr erkennbar ist (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris, Rn. 11).
Zulasten der Klägerseite spricht schon der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris, Rn. 12), wenn - wie hier - beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt wird.
- LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 135/21
1. Die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen richten sich In einem …
Daher hatte der Erstbeklagte beim Türöffnen hier für die gesamte Dauer des Aussteigevorgangs, der erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (vgl. BGH, Urteil vom 06. Oktober 2009 - VI ZR 316/08, NJW 2009, 3791), besondere Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassen. - OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem …
Denn die Sorgfaltspflichten des § 14 StVO umfassen auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um Gegenstände ein- oder auszuladen (BGH NJW 2009, 3791). - LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen; …
Die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO beschränkt sich nach der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.) nicht ausschließlich auf solche Vorgänge, bei denen sich durch das unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtür ein Überraschungsmoment für andere Verkehrsteilnehmer ergibt (in dieser Richtung allerdings OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; LG Berlin, VersR 2002, 864).Dies ergibt sich schon daraus, dass die Sorgfaltsanforderung auch für Einsteigevorgänge gilt, bei denen der Einsteigende in der Regel für den fließenden Verkehr erkennbar ist (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.).
Rn. 9 Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VersR 2014, 1390; OLG Hamm, NZV 2000, 209; KG Berlin, DAR 2005, 217).
Rn. 10 Nach BGH sind daher die Umstände des Einzelfalles entscheidend (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.), jedoch ist stets zunächst von einem Beweis des ersten Anscheins für einen Verstoß des Aussteigenden gegen § 14 Abs. 1 StVO auszugehen.
- OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer in ihr verbotswidrig …
- LG Arnsberg, 02.08.2017 - 3 S 198/16
Kosten, die auch Geschädigter verursachen würde, sind erforderlich!
- LG Saarbrücken, 15.02.2024 - 13 S 28/23
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem langsamen Aussteigen aus einem …
- OLG Hamm, 27.12.2024 - 7 U 132/23
Teilversäumnisurteil; Teilendurteil; Rechtskraft; Streitgegenstand; …
- OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19
Verkehrsunfall im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen zur Fahrbahnseite
- OLG Köln, 07.11.2019 - 15 U 113/19
Fahrgast haftet in vollem Umfang für Schaden beim Aussteigen
- OLG Celle, 22.09.2010 - 14 U 63/10
Haftung; Einsteigen; Aussteigen; Fahrzeugtür
- LG Saarbrücken, 12.09.2017 - 13 S 69/17
Unfallhaftung bei einem Zusammenstoß mit einem haltenden und einem …
- LG Saarbrücken, 11.11.2022 - 13 S 23/22
Haftungsverteilung bei einer Kollision mit geöffneter Fahrzeugtür bei Dunkelheit
- LG Saarbrücken, 17.04.2014 - 13 S 24/14
Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines …
- OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 22 U 65/18
Einfaches Bestreiten der Aktivlegitimation im Rahmen des § 1006 BGB
- AG Bochum, 01.09.2026 - 68 C 117/25
- LG Dessau-Roßlau, 14.01.2011 - 2 O 33/10
Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltsanforderungen an die Öffnung der Fahrertür …
- LG Duisburg, 10.06.2013 - 3 O 405/12
Haftungsverteilung bei Kollision mit geparktem Kfz mit geöffneter Fahrzeugtür
- LG Hamburg, 24.03.2022 - 323 O 289/21
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Kfz im fließenden Verkehr …
- OLG München, 07.10.2020 - 10 U 1455/20
Quotenabwägung bei Kollision mit geöffneter Kfz-Türe - Vertrauenstatbestand durch …
- LG Aachen, 23.02.2023 - 1 O 219/22
Verkehrsunfall bei Haftung bei Fahren gegen offene Fahrzeugtür
- OLG München, 21.07.2011 - 10 U 2529/11
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der …
- LG Düsseldorf, 26.10.2011 - 5 O 493/09
Unfallverursachung durch Öffnen der linken Seitentür eines auf dem Seitenstreifen …
- AG Duisburg, 16.10.2013 - 50 C 779/12
Mitverschulden bei Zusammenstoß mit einer geöffneten Fahrertür eines parkenden …
- AG Frankenthal, 04.03.2016 - 3a C 126/15
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Beschädigung der Fahrertür eines …
- AG Dresden, 21.05.2021 - 116 C 3640/20
Halterhaftung - Schadensentstehung bei dem Betrieb eines Kfz
- AG Hamburg, 12.01.2017 - 31b C 150/16
Verkehrsunfall: rückwärtsfahrender Pkw mit Fahrertür eines geparkten Pkw
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".