Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.02.2008 - 5 U 237/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 1
Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Rentenzahlung aus einer abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung; Nachweis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeit in der Definition der Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Berufsunfähigkeit muss man konkret beschreiben
Verfahrensgang
- LG Aachen, 20.10.2006 - 9 O 186/02
- OLG Köln, 27.02.2008 - 5 U 237/06
- BGH, 10.12.2008 - IV ZR 79/08
Papierfundstellen
- VersR 2009, 667
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94
Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der …
Auszug aus OLG Köln, 27.02.2008 - 5 U 237/06
Dazu genügt indessen nicht nur die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit, vielmehr muss eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung verlangt werden, mit der die anfallenden Tätigkeiten ihrer Art, ihres Umfangs wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (vgl. nur BGHZ 119, 263, 266; BGH, NJW-RR 1996, 345).Schon aus diesem Grunde bietet das Sachverständigengutachten keine tragfähige Grundlage für die angefochtene Entscheidung (vgl. BGH NJW-RR 1996, 345 f.).
- BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91
Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger …
Auszug aus OLG Köln, 27.02.2008 - 5 U 237/06
Dazu genügt indessen nicht nur die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit, vielmehr muss eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung verlangt werden, mit der die anfallenden Tätigkeiten ihrer Art, ihres Umfangs wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (vgl. nur BGHZ 119, 263, 266; BGH, NJW-RR 1996, 345).
- OLG Köln, 04.05.2016 - 20 W 44/15
Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung von Ansprüchen aus einer privaten …
Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (BGH, NJW-RR 1996, 345; OLG Köln- 20. Zivilsenat -, Urt. v. 3. Juni 2011 - 20 U 168/10 - und Hinweisbeschl. v. 18. Februar 2010 - 20 U 133/09 - OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).Die Abweisung einer Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die Verweigerung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine solche Klage wegen nicht hinreichend substantiierter Darstellung der Berufstätigkeit muss auf solche Fälle beschränkt bleiben, in denen trotz eingehender, ggf. wiederholter gerichtlicher Hinweise (§ 139 ZPO) das Berufsbild unklar und widersprüchlich bleibt (vgl. den FallOLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).
- OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11
Anforderungen an den Sachvortrag in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (BGH, NJW-RR 1996, 345; OLG Köln - 20. Zivilsenat -, Urt. v. 3. Juni 2011 - 20 U 168/10 - und Hinweisbeschl. v. 18. Februar 2010 - 20 U 133/09 - OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).Die Abweisung einer Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen nicht hinreichend substantiierter Darstellung der Berufstätigkeit muss auf solche Fälle beschränkt bleiben, in denen trotz eingehender, ggf. wiederholter gerichtlicher Hinweise (§ 139 ZPO) das Berufsbild unklar und widersprüchlich bleibt (vgl. den Fall OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).
- OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10
Pflicht des Gerichts zur Erteilung von Hinweisen
Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (BGH, NJW-RR 1996, 345; OLG Köln - 20. Zivilsenat -, Hinweisbeschl. v. 18. Februar 2010 - 20 U 13/09 -, in juris dokumentiert; OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).Die Abweisung einer Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen nicht hinreichend substantiierter Darstellung der Berufstätigkeit muss auf solche Fälle beschränkt bleiben, in denen trotz eingehender, ggf. wiederholter gerichtlicher Hinweise (§ 139 ZPO) das Berufsbild unklar und widersprüchlich bleibt (vgl. den Fall OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).
- OLG Köln, 18.02.2010 - 20 U 133/09
Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Als Sachvortrag genügt dabei nicht die Angabe eines bloßen Berufstyps und der Arbeitszeit; es muss vielmehr von dem Versicherten verlangt werden, dass er eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung gibt, mit der die für ihn anfallenden Leistungen ihrer Art, ihrem Umfang wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden und vom Sachverständigen herangezogen werden können (BGH VersR 2005, 676 ff., OLG Köln VersR 2009, 667f.). - LG Stade, 09.07.2026 - 3 O 243/24
Berufsunfähigkeitsversicherung; Darlegungslast; Berufsbild; Widersprüche; …
Lassen sich Widersprüche nicht aufklären oder werden vom Versicherungsnehmer nicht überzeugend ausgeräumt, fehlt es an der Grundlage für eine (weitere) Beweisaufnahme (…OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.06.2025, Az. 25 U 210/23;… OLG Zweibrücken, Urt. v. 15.01.2014, Az. 1 U 190/12; OLG Köln, Urt. v. 27.02.2008, Az. 5 U 237/06).
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