Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.01.2010 - 5 U 41/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; BGB § 31
Haftung einer Privatklinik für Pflichtverletzungen ihres ärztlichen Direktors; Vergütungsansprüche bei nicht indiziertem stationärem Aufenthalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung einer Privatklinik für Pflichtverletzungen ihres ärztlichen Direktors; Vergütungsansprüche bei nicht indiziertem stationärem Aufenthalt
Verfahrensgang
- LG Aachen, 11.03.2009 - 11 O 114/07
- OLG Köln, 13.01.2010 - 5 U 41/09
Papierfundstellen
- VersR 2010, 1454
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.04.1980 - VI ZR 121/78
Verantwortlichkeit des Chefarztes einer organisatorisch nicht selbständigen …
Auszug aus OLG Köln, 13.01.2010 - 5 U 41/09
Als Leitender ärztlicher Direktor ist der Beklagte zu 1. aber auch dann, wenn er nicht selbst Gesellschafter der Beklagten zu 2. sein sollte und wenn die rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten der Beklagten zu 2. von dem Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH wahrgenommen werden sollten, als verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne von § 31 BGB anzusehen [vgl. zu der Organstellung des ärztlichen Direktors etwa: BGHZ 77, 74, Juris-Rn. 13, 15] mit der Folge, dass der Beklagten zu 2. das Verhalten des Beklagten zu 1. zuzurechnen ist.
- BayObLG, 18.01.2022 - 1Z RR 40/20
Vergütungspflicht auch für fachgebietsfremde Leistungen eines Facharztes
Rn. 34 Auf der Grundlage des angefochtenen Urteils ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Durchführung einer MRT-Untersuchung im Rahmen der streitgegenständlichen Behandlungen - unabhängig von der Qualifikation des Beklagten - nicht medizinisch indiziert gewesen wäre (…vgl. zu diesem Begriff: BGHZ 184, 61 Rn. 20; Spickhoff in Spickhoff, Medizinrecht, GOÄ § 1 Rn. 10 unter Berufung auf OLG Köln, Urt. v. 13. Januar 2010, 5 U 51/09, VersR 2010, 1454 [juris Rn. 7]). - OLG Hamburg, 21.12.2017 - 6 U 200/15
Gerichtliche Klärung vorbehalten: Leistungsabgrenzung nicht endgültig!
Das reicht grundsätzlich aus (vgl. OLG Köln, VersR 2010, 1454, zu einem Fall, in dem die Streitverkündung nach einer Beweisaufnahme, aber vor der letzten mündlichen Verhandlung erfolgt ist).
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