Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2009 - 2 S 8270/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Private Krankenversicherung: Begrenzung der Erstattbarkeit der Vergütung für Physiotherapie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- vrkanzlei.com
(Entscheidungsbesprechung)
Die übliche Vergütung in der privaten Krankenversicherung (RA Dr. Markus Jacob)
Verfahrensgang
- AG Erlangen, 29.06.2009 - 6 C 649/09
- AG Erlangen, 20.08.2009 - 6 C 649/09
- LG Nürnberg-Fürth, 30.10.2009 - 2 S 8270/09
- LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2009 - 2 S 8270/09
Papierfundstellen
- VersR 2010, 623
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- AG Erlangen, 20.08.2009 - 6 C 649/09
Private Krankenversicherung: Begrenzung der Erstattbarkeit der Vergütung für …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2009 - 2 S 8270/09
{ABSCHNITT:Tenor} Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 20.08.2009, Aktenzeichen 6 C 649/09, wird zurückgewiesen.
- LG Duisburg, 29.02.2016 - 3 O 426/14
Überschreitung der beihilfefähigen Höchstsätze bzgl. Erstattung von Aufwendungen …
(vgl. LG Berlin, Urt. v. 05.10.1999 - 7 S 25/99; LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 25.11.2009 - 2 S 8270/09;. - AG Halle/Westfalen, 09.06.2017 - 2 C 136/17
Private Krankenversicherung - Kostenerstattung für physiotherapeutische …
Vielmehr ist als Grundlage der Ermittlung der Üblichkeit auf den Kreis aller Versicherten, also auch der gesetzlich Versicherten, abzustellen (ebenso LG Berlin, Urteil vom 05. Oktober 1999 - 7 S 25/99; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 25. November 2009 - 2 S 8270/09; LG Duisburg, Urteil vom 29. Februar 2016 - 3 O 426/14, alle zitiert nach Juris). - LG Berlin, 12.11.2012 - 23 S 45/12 (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschlüsse vom 30.10. und 25.11.2009 - 2 S 8270 - VersR 2010, 623;… LG Berlin, Urt. v. 05.10.1999 - 7 S 25/99, VersR 2001, 223-224) mit der Folge, dass auch das Risiko der Abrechnung überhöhter Sätze durch § 5 Nr. 1 f MB/KK ausgeschlossen werden soll.
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Rechtsprechung
| AG Erlangen, 20.08.2009 - 6 C 649/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Private Krankenversicherung: Begrenzung der Erstattbarkeit der Vergütung für Physiotherapie
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erlangen, 29.06.2009 - 6 C 649/09
- AG Erlangen, 20.08.2009 - 6 C 649/09
- LG Nürnberg-Fürth, 30.10.2009 - 2 S 8270/09
- LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2009 - 2 S 8270/09
Papierfundstellen
- VersR 2010, 623
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 05.10.1999 - 7 S 25/99
Bestimmung der üblichen Vergütung für Physiotherapie
Auszug aus AG Erlangen, 20.08.2009 - 6 C 649/09
Folglich müssen die beihilfefähigen Höchstsätze, die deutlich über den Sätzen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, die Obergrenze der erstattbaren Kosten bilden (beispielhaft zu dieser Rechtsprechung, der sich das Gericht anschließt, LG Berlin, VersR 2001, Seite 223 ff.).
- LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2009 - 2 S 8270/09
Private Krankenversicherung: Begrenzung der Erstattbarkeit der Vergütung für …
{ABSCHNITT:Tenor} Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 20.08.2009, Aktenzeichen 6 C 649/09, wird zurückgewiesen. - LG Nürnberg-Fürth, 30.10.2009 - 2 S 8270/09
Private Krankenversicherung: Begrenzung der Erstattbarkeit der Vergütung für …
{ABSCHNITT:Tenor} Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 20.08.2009, Az. 6 C 649/09, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern.
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Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 30.10.2009 - 2 S 8270/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Private Krankenversicherung: Begrenzung der Erstattbarkeit der Vergütung für Physiotherapie
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erlangen, 29.06.2009 - 6 C 649/09
- AG Erlangen, 20.08.2009 - 6 C 649/09
- LG Nürnberg-Fürth, 30.10.2009 - 2 S 8270/09
- LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2009 - 2 S 8270/09
Papierfundstellen
- VersR 2010, 623
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- AG Erlangen, 20.08.2009 - 6 C 649/09
Private Krankenversicherung: Begrenzung der Erstattbarkeit der Vergütung für …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.10.2009 - 2 S 8270/09
{ABSCHNITT:Tenor} Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 20.08.2009, Az. 6 C 649/09, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.09.2009 - I-9 U 63/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls durch Nichtbeachten eines Stoppschildes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 61
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung durch Nichtbeachten eines Stoppschildes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.04.2009 - 24 O 143/07
- OLG Köln, 03.09.2009 - I-9 U 63/09
- OLG Köln, 03.11.2009 - 9 U 63/09
Papierfundstellen
- NZV 2010, 200
- VersR 2010, 623
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01
Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung
Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1997, 351 m.w.N.).Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1992, 1085; Senat, r+s 2003, 277; 2005, 14; r+s 2001, 235;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn 75 ff; Römer, NVersZ 2001, 539 ).
Aber der äußere Geschehensablauf und das Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes lassen den Schluss auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit zu (vgl. BGH, VersR 2003, 364).
Die bloße Berufung auf ein "Augenblicksversagen" ist kein ausreichender Grund, grobe Fahrlässigkeit zu verneinen (BGH, VersR 2003, 364).
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1992, 1085; Senat, r+s 2003, 277; 2005, 14; r+s 2001, 235;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn 75 ff; Römer, NVersZ 2001, 539 ). - BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95
Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier
Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1997, 351 m.w.N.).
- OLG Köln, 20.02.2001 - 9 U 173/00
Überfahren einer roten Ampel grob fahrlässig - Kein Anspruch gegenüber …
Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1992, 1085; Senat, r+s 2003, 277; 2005, 14; r+s 2001, 235;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn 75 ff; Römer, NVersZ 2001, 539 ). - OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/01
Zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen grober Fahrlässigkeit bei …
Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Warnfunktion eines Stoppschildes hinter der einer roten Ampel mit ihrem besonderen optischen Effekt zurücksteht und zusätzliche Warnzeichen hinzutreten müssen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu rechtfertigen (…vgl. dazu Knappmann, a.a.O., § 12 AKB, Rn. 94; OLG Bremen, r+s 2002, 229; KG, VersR 2002, 477), so ist nach den vorliegenden Umständen eine grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls anzunehmen. - OLG Köln, 19.02.2002 - 9 U 132/01
Überfahren eines Stoppschildes
Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, VersR 2003, 364; VersR 1992, 1085; Senat, r+s 2003, 277; 2005, 14; r+s 2001, 235;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn 75 ff; Römer, NVersZ 2001, 539 ). - KG, 12.12.2000 - 6 U 2803/99
Auszug aus OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09
Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Warnfunktion eines Stoppschildes hinter der einer roten Ampel mit ihrem besonderen optischen Effekt zurücksteht und zusätzliche Warnzeichen hinzutreten müssen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu rechtfertigen (…vgl. dazu Knappmann, a.a.O., § 12 AKB, Rn. 94; OLG Bremen, r+s 2002, 229; KG, VersR 2002, 477), so ist nach den vorliegenden Umständen eine grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls anzunehmen.
- OLG München, 27.04.2011 - 10 U 945/11
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung unter Überfahren eines Stoppschildes
Aus dem objektiv groben Pflichtverstoß kann zwar nicht automatisch auf die subjektive Unentschuldbarkeit geschlossen werden, doch lassen der äußere Geschehensablauf und das Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes den Schluss auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit zu (BGH, VersR 2003, 364 ; OLG Köln NZV 2010, 200 ; OLG Oldenburg RuS 1995, 42).Eine komplizierte und schwierige Verkehrssituation, die besondere Ortskenntnis erforderte, war nach den Umständen nicht gegeben (vgl. OLG Köln NZV 2010, 200 ).
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