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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.2009 - III ZR 106/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1188
BGH, 19.03.2009 - III ZR 106/08 (https://dejure.org/2009,1188)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2009 - III ZR 106/08 (https://dejure.org/2009,1188)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2009 - III ZR 106/08 (https://dejure.org/2009,1188)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BGB § 613a Abs. 2 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 613a Abs. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 613a Abs. 2 Satz 1
    Haftung für Betriebsrentenansprüche bei Betriebsübergang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Haftung des früheren Betriebsinhabers für betriebliche Versorgungsanwartschaften der Arbeitnehmer nach Betriebsübergang; Haftungsbeschränkung im Fall eines Teilbetriebsübergangs in Form der Neubereederung eines Forschungsschiffes auf der Grundlage eines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 2
    Beschränkung der Haftung des früheren Betriebsinhabers für betriebliche Versorgungsanwartschaften der Arbeitnehmer nach Betriebsübergang; Haftungsbeschränkung im Fall eines Teilbetriebsübergangs in Form der Neubereederung eines Forschungsschiffes auf der Grundlage eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgleich bestehender Nachteile für Bieter durch den Auftraggeber?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang und Versorgungsanwartschaften

  • heuking.de PDF, S. 13 (Kurzinformation)

    Betriebsübergang nach Ausschreibungsverfahren

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Sorgfältige Prüfung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Grenzen der Anpassung einer Betriebsrente bei Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 539 (Ls.)
  • ZIP 2009, 823
  • MDR 2009, 635
  • NZA 2009, 848
  • VersR 2010, 834
  • WM 2009, 999
  • DB 2009, 1360
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 147/05

    Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffs - Betriebsübergang

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - III ZR 106/08
    b) Dies gilt auch, wenn der (Teil-)Betriebsübergang (hier: Neubereederung eines Forschungsschiffes) auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens erfolgt ist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 2. März 2006 - 8 AZR 147/05 - NZA 2006, 1105).

    Eine andere Betrachtungsweise ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil vorliegend dem (Teil-)Betriebsübergang eine Ausschreibung aufgrund öffentlichen Vergaberechts zugrunde lag und nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (die ebenfalls zur Neubereederung eines Forschungsschiffes ergangen ist) § 613a BGB auch auf eine derartige Konstellation Anwendung findet (BAG, Urteil vom 2. März 2006 - 8 AZR 147/05 - NZA 2006, 1105).

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - III ZR 106/08
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde ist der vom Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 326 ) entschiedene Fall mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

    Dies sei mit dem geltenden Konkursrecht nicht vereinbar (BAGE 32, 326, 334) .

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - III ZR 106/08
    a) Sind vom früheren Betriebsinhaber betriebliche Versorgungsanwartschaften für Arbeitnehmer begründet worden, so haftet dieser im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB nur für die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werdenden Betriebsrentenansprüche (im Anschluss an BAG, Urteile vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - NZA-RR 2007, 310 und vom 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05 - NZA 2007, 931).

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist geklärt, dass der frühere Betriebsinhaber, wenn vor dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs für Arbeitnehmer Versorgungsanwartschaften begründet worden sind, nach § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB nur für die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werdenden Betriebsrentenansprüche haftet (vgl. nur BAG, Urteile vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - NZA-RR 2007, 310, 314 Rn. 40 …und vom 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05 - NZA 2007, 931, 933 Rn. 32).

  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05

    Anpassung einer Betriebsrente bei Betriebsübergang

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - III ZR 106/08
    a) Sind vom früheren Betriebsinhaber betriebliche Versorgungsanwartschaften für Arbeitnehmer begründet worden, so haftet dieser im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB nur für die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werdenden Betriebsrentenansprüche (im Anschluss an BAG, Urteile vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - NZA-RR 2007, 310 und vom 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05 - NZA 2007, 931).

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist geklärt, dass der frühere Betriebsinhaber, wenn vor dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs für Arbeitnehmer Versorgungsanwartschaften begründet worden sind, nach § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB nur für die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werdenden Betriebsrentenansprüche haftet (…vgl. nur BAG, Urteile vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - NZA-RR 2007, 310, 314 Rn. 40 und vom 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05 - NZA 2007, 931, 933 Rn. 32).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - III ZR 106/08
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt(BGHZ 154, 288, 291) .
  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 95/75

    Betriebsinhaberwechsel - Arbeitgeber - Schuldner - RückständigeLohnforderungen - …

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - III ZR 106/08
    Die Norm ordnet vielmehr einen Wechsel der Vertragspartner an (BAG, Urteil vom 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - NJW 1977, 1168) und betrifft damit auch die Rechtssphäre des bisherigen Inhabers.
  • OLG Bremen, 27.03.2008 - 2 U 106/07
    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - III ZR 106/08
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 27. März 2008 - 2 U 106/07 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 31.03.2011 - III ZR 339/09

    Amtshaftung: Prüftätigkeit einer anerkannten "GS-Stelle" als Ausübung eines …

    Rn. 5 1. Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; Senat, Beschluss vom 19. März 2009 - III ZR 106/08, VersR 2010, 834 Rn. 7).
  • BGH, 26.01.2012 - III ZR 111/11

    Darlegung eines Schadens im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kredit- und …

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 223 und 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; Senat, Beschluss vom 19. März 2009 - III ZR 106/08, VersR 2010, 834 Rn. 7).
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