Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 23.04.2009 - 7 U 220/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307; AVIATEC 400-04 Nr. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 29.10.2008 - 18 O 207/08
- OLG Stuttgart, 23.04.2009 - 7 U 220/08
- BGH, 30.03.2011 - IV ZR 95/09
Papierfundstellen
- VersR 2011, 1559
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.06.2008 - IV ZR 87/07
Rechtsnatur der tageszeitlichen Begrenzung des Risikos eines Fahrraddiebstahls in …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2009 - 7 U 220/08
Wird von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt, handelt es sich um eine Risikobeschränkung; wird dagegen ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers wieder entzogen, liegt eine Obliegenheit vor (BGH NJW-RR 2008, 1411; BGH NJW-RR 2006, 394).Rn. 26 Für die danach vorzunehmende Abgrenzung kommt es, wie stets für die Auslegung von allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an, die sich am Wortlaut der Klausel und deren Sinn und Zweck orientieren (BGH NJW-RR 2008, 1411; BGH NJW-RR 2000, 1190).
- BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04
Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2009 - 7 U 220/08
Wird von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt, handelt es sich um eine Risikobeschränkung; wird dagegen ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers wieder entzogen, liegt eine Obliegenheit vor (BGH NJW-RR 2008, 1411; BGH NJW-RR 2006, 394). - BGH, 24.05.2000 - IV ZR 186/99
Haftungsausschluß nach AVB-Werkverkehr
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2009 - 7 U 220/08
Rn. 26 Für die danach vorzunehmende Abgrenzung kommt es, wie stets für die Auslegung von allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an, die sich am Wortlaut der Klausel und deren Sinn und Zweck orientieren (BGH NJW-RR 2008, 1411; BGH NJW-RR 2000, 1190). - BGH, 31.01.1990 - IV ZR 227/88
Versicherungsvertragsrecht: Abgrenzung zwischen Obliegenheit und Risikobegrenzung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2009 - 7 U 220/08
Rn. 29 (c) Bei seiner Abgrenzung zwischen Risikobeschränkung und (verhüllter) Obliegenheit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem BGH, Urteil vom 31.1.1990 - IV ZR 227/88 und dem OLG Oldenburg, Urt. vom 11.12.1996 - 2 U 169/96, wobei entgegenstehende Entscheidungen nicht ersichtlich sind. - OLG Oldenburg, 11.12.1996 - 2 U 169/96
Erforderliche Flugbesatzung für Flüge nach Instrumentenflugregeln; Vorliegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2009 - 7 U 220/08
Rn. 29 (c) Bei seiner Abgrenzung zwischen Risikobeschränkung und (verhüllter) Obliegenheit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem BGH, Urteil vom 31.1.1990 - IV ZR 227/88 und dem OLG Oldenburg, Urt. vom 11.12.1996 - 2 U 169/96, wobei entgegenstehende Entscheidungen nicht ersichtlich sind.
- BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12
Haftpflichtversicherungsschutz für Folgen des Unfalls bei Flugschau in Eisenach …
HVB, nach der der Luftfahrtbetrieb, soweit gesetzlich vorgeschrieben, behördlich genehmigt sein muss, als sekundäre Risikobegrenzung angesehen (Urteil vom 31. Januar 1990 - IV ZR 227/88, VersR 1990, 482 unter 2 a); in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dies auch für das Vorliegen der notwendigen Erlaubnisse und Berechtigungen des Luftfahrzeugführers im Zeitpunkt des Schadenereignisses angenommen worden (OLG Stuttgart VersR 2011, 1559; OLG Celle VersR 2010, 1637; OLG Oldenburg VersR 1998, 839).
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