Rechtsprechung
| BGH, 21.10.2010 - III ZR 237/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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GG Art. 14; FStrG § 19a; NEG § 11 Abs. 2 Nr. 2, § 14 Abs. 1 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Enteignung zum Straßenbau in Niedersachsen: Entschädigung eines Landwirts wegen Mehrwegen beim enteignungsbedingten Neuerwerb von Ersatzflächen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 14 GG, § 19a FStrG, § 11 Abs 2 Nr 2 EnteigG ND, § 14 Abs 1 S 1 EnteigG ND
Enteignung zum Straßenbau in Niedersachsen: Entschädigung eines Landwirts wegen Mehrwegen beim enteignungsbedingten Neuerwerb von Ersatzflächen - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigung wegen Mehrwegen bei enteignungsbedingtem Neuerwerb von Ersatzflächen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 14; FStrG § 19 a; NEG § 11 Abs. 2 Nr. 2, § 14 Abs. 1 Satz 1
Mehrwegentschädigung bei Enteignung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entschädigung wegen Mehrwegen bei enteignungsbedingtem Neuerwerb von Ersatzflächen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundbuchrecht - Entschädigung für Mehrwege nach vermiedener Enteignung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 05.11.2008 - 43 O 11/07
- OLG Celle, 19.08.2009 - 4 U 174/08
- BGH, 21.10.2010 - III ZR 237/09
- OLG Celle, 14.01.2013 - 4 U 174/08
Papierfundstellen
- BGHZ 187, 177
- MDR 2011, 22
- NVwZ-RR 2011, 95
- VersR 2011, 403
- BauR 2011, 492
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.09.1976 - III ZR 149/75
Voraussetzungen für die Geltndmachung eines sog. Resthofschadens; Anrechnung von …
Auszug aus BGH, 21.10.2010 - III ZR 237/09
Rn. 14 a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann bei einer Enteignung von Grundbesitz neben dem Entzug des konkreten Eigentums auch in die durch Art. 14 GG geschützte Eigentumsposition eines eingerichteten und ausgeübten, auch landwirtschaftlichen Gewerbebetriebs eingegriffen werden (…vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 2007 - III ZR 116/07, BGHZ 175, 35, Rn. 26; vom 30. September 1976 - III ZR 149/75, BGHZ 67, 190, 192).Als Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs kommen auch die sich aus einer enteignungsbedingten Mehrentfernung ergebenden Nachteile in Betracht, die sich durch zusätzliche Wegekosten (Arbeitszeitverluste, Schlepper- und Gespannkosten) auf den Ertrag des landwirtschaftlichen Betriebs auswirken (…Senatsurteile aaO BGHZ 175, 35 Rn. 27 f; 67, 190, 194).
Der besondere betriebliche Wert (Nutzen) des Grundstücks für den landwirtschaftlichen Betrieb wird durch den Aufwand an Arbeit und Kapital bestimmt, der nötig ist, um die dargestellten Betriebsnachteile beim Verlust dieses Grundstücks auszugleichen (…vgl. Senatsurteile aaO BGHZ 175, 35, Rn. 29; BGHZ 67, 190, 194 f).
Dass der eigene Erwerb von Ersatzland nicht entschädigungshinderlich ist, entspricht schon bisher der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile aaO BGHZ 67, 190, 195 f; sowie WM 1977, 83, insoweit in BGHZ 67, 200 nicht abgedruckt).
- BGH, 13.12.2007 - III ZR 116/07
Eigentumsrechtlicher Schutz eines landwirtschaftlichen Betriebes in der …
Auszug aus BGH, 21.10.2010 - III ZR 237/09
Rn. 14 a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann bei einer Enteignung von Grundbesitz neben dem Entzug des konkreten Eigentums auch in die durch Art. 14 GG geschützte Eigentumsposition eines eingerichteten und ausgeübten, auch landwirtschaftlichen Gewerbebetriebs eingegriffen werden (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 2007 - III ZR 116/07, BGHZ 175, 35, Rn. 26; vom 30. September 1976 - III ZR 149/75, BGHZ 67, 190, 192).Als Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs kommen auch die sich aus einer enteignungsbedingten Mehrentfernung ergebenden Nachteile in Betracht, die sich durch zusätzliche Wegekosten (Arbeitszeitverluste, Schlepper- und Gespannkosten) auf den Ertrag des landwirtschaftlichen Betriebs auswirken (Senatsurteile aaO BGHZ 175, 35 Rn. 27 f; 67, 190, 194).
Der besondere betriebliche Wert (Nutzen) des Grundstücks für den landwirtschaftlichen Betrieb wird durch den Aufwand an Arbeit und Kapital bestimmt, der nötig ist, um die dargestellten Betriebsnachteile beim Verlust dieses Grundstücks auszugleichen (vgl. Senatsurteile aaO BGHZ 175, 35, Rn. 29; BGHZ 67, 190, 194 f).
- BGH, 07.10.1976 - III ZR 60/73
Entschädigung für ein landwirtschaftliches Grundstück nach höherer Qualität
Auszug aus BGH, 21.10.2010 - III ZR 237/09
Der Senat hat vielmehr eine Mehrwegentschädigung auch dann anerkannt, wenn wegen einer Teilflächenenteignung eine Betriebsverlagerung erforderlich war und daraus folgend längere betriebliche Wege infolge größerer Entfernung des neu hinzu erworbenen Grundstücks zurückzulegen waren (vgl. Senatsurteile vom 7. Oktober 1976 - III ZR 60/73, BGHZ 67, 200, 202 f = WM 1977, 83, 84 f; vom 29. März 1971 - III ZR 108/67, Umdruck S. 14 f, n.v.;… Krohn/Löwisch, Eigentumsgarantie, Enteignung, Entschädigung, 3. Aufl., Rz. 483).Dass der eigene Erwerb von Ersatzland nicht entschädigungshinderlich ist, entspricht schon bisher der Rechtsprechung des Senats (…vgl. Urteile aaO BGHZ 67, 190, 195 f; sowie WM 1977, 83, insoweit in BGHZ 67, 200 nicht abgedruckt).
- BGH, 29.03.1971 - III ZR 108/67
Voraussetzungen für das Vorliegen von Baulandqualität - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 21.10.2010 - III ZR 237/09
Der Senat hat vielmehr eine Mehrwegentschädigung auch dann anerkannt, wenn wegen einer Teilflächenenteignung eine Betriebsverlagerung erforderlich war und daraus folgend längere betriebliche Wege infolge größerer Entfernung des neu hinzu erworbenen Grundstücks zurückzulegen waren (vgl. Senatsurteile vom 7. Oktober 1976 - III ZR 60/73, BGHZ 67, 200, 202 f = WM 1977, 83, 84 f; vom 29. März 1971 - III ZR 108/67, Umdruck S. 14 f, n.v.;… Krohn/Löwisch, Eigentumsgarantie, Enteignung, Entschädigung, 3. Aufl., Rz. 483).Eine Entschädigung ist auch für die Vermögensnachteile zu gewähren, die einem Enteigneten deshalb erwachsen, weil sein Betrieb durch die ungünstigere Lage der als Ersatz für das Enteignungsgrundstück erworbenen Fläche dauernd höhere Aufwendungen (z.B. Transportkosten) erfordert, als ohne die Wegnahme des Enteignungsgrundstücks angefallen wären (vgl. Senatsurteil vom 29. März 1971 aaO).
- BGH, 07.11.1977 - II ZR 67/76
Inanspruchnahme eines Wechselbürgen auf Zahlung - Anforderungen an die Erwirkung …
Auszug aus BGH, 21.10.2010 - III ZR 237/09
Der Senat hat vielmehr eine Mehrwegentschädigung auch dann anerkannt, wenn wegen einer Teilflächenenteignung eine Betriebsverlagerung erforderlich war und daraus folgend längere betriebliche Wege infolge größerer Entfernung des neu hinzu erworbenen Grundstücks zurückzulegen waren (vgl. Senatsurteile vom 7. Oktober 1976 - III ZR 60/73, BGHZ 67, 200, 202 f = WM 1977, 83, 84 f; vom 29. März 1971 - III ZR 108/67, Umdruck S. 14 f, n.v.;… Krohn/Löwisch, Eigentumsgarantie, Enteignung, Entschädigung, 3. Aufl., Rz. 483).Dass der eigene Erwerb von Ersatzland nicht entschädigungshinderlich ist, entspricht schon bisher der Rechtsprechung des Senats (…vgl. Urteile aaO BGHZ 67, 190, 195 f; sowie WM 1977, 83, insoweit in BGHZ 67, 200 nicht abgedruckt).
- BGH, 13.03.1975 - III ZR 152/72
Zur Möglichkeit des enteignenden Eingriffs wegen Durchschneidung des die …
Auszug aus BGH, 21.10.2010 - III ZR 237/09
Rn. 17 d) Den bisherigen Grundsätzen der Senatsrechtsprechung steht auch nicht die Senatsentscheidung vom 13. März 1975 (III ZR 152/72, WM 1975, 834) entgegen.
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 S 2192/19
Unterbringung von Obdachlosen
Die Gewährung und Sicherung der Unterkunft auf Dauer ist, soweit sich ein Hilfsbedürftiger nicht selbst helfen kann und die Hilfe nicht von anderen erhält, grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Träger der Sozialhilfe, nicht aber der Ortspolizeibehörde (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. v. 29.10.1992 - 1 S 1523/92 - VBlBW 1993, 146;… Beschl. v. 05.03.1996, a.a.O.; OVG Berlin, Beschl. v. 06.06.1989 - 6 S 46/89 - NVwZ 1989, 989; HessVGH, Urt. v. 07.03.2011 - 8 B 217/11 - NVwZ-RR 2011, 95). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 11 D 74/09
Wirksamkeit der Planfeststellung für den Neubau der B 474n (Ortsumgehung Datteln) …
Rn. 145 Vgl. zu Mehrwegeentschädigungen allgemein BGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - III ZR 237/09 -, NVwZ-RR 2011, 95 ff.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 25.03.2010 - 5 U 1514/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verjährungsbeginn für einen Schadensersatzanspruch ab der Kenntnis der Ursache für eine Harninkontinenz als Forge einer Sphinkterläsion; Beweisanforderungen für einen mangelhaft durchgeführten medizinischen Eingriff im Falle einer zeitnah aufgetretenen Harninkontinenz ...
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 31.10.2007 - 10 O 444/06
- OLG Koblenz, 25.03.2010 - 5 U 1514/07
Papierfundstellen
- VersR 2011, 403
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2010 - 5 U 1514/07
Dazu muss der Patient nicht nur die wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufs kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen medizinischen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren (st. Rspr. BGH NJW 2001, 855; BGH NJW 1988, 1516, 1517; BGH VersR 1991, 815, 816; BGH VersR 1995, 659, 660; BGH VersR 1998, 634, 636). - BGH, 03.02.1998 - VI ZR 356/96
Verwertung mechanischer Aufzeichnungen aufgrund mündlicher Mitteilungen Dritter; …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2010 - 5 U 1514/07
Dazu muss der Patient nicht nur die wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufs kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen medizinischen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren (st. Rspr. BGH NJW 2001, 855; BGH NJW 1988, 1516, 1517; BGH VersR 1991, 815, 816; BGH VersR 1995, 659, 660; BGH VersR 1998, 634, 636). - BGH, 23.04.1991 - VI ZR 161/90
Beginn der Verjährung im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2010 - 5 U 1514/07
Dazu muss der Patient nicht nur die wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufs kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen medizinischen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren (st. Rspr. BGH NJW 2001, 855; BGH NJW 1988, 1516, 1517; BGH VersR 1991, 815, 816; BGH VersR 1995, 659, 660; BGH VersR 1998, 634, 636).
- BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93
Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person
Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2010 - 5 U 1514/07
Entscheidend ist, ob dem Geschädigten bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen eine bestimmte Person - sei es auch nur in Form der Feststellungsklage - zumutbar ist (BGH NJW 2001, 855; BGH NJW 1994, 1150, 1152; BGH NJW 1994, 3092, 3093). - BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93
Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß; …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2010 - 5 U 1514/07
Entscheidend ist, ob dem Geschädigten bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen eine bestimmte Person - sei es auch nur in Form der Feststellungsklage - zumutbar ist (BGH NJW 2001, 855; BGH NJW 1994, 1150, 1152; BGH NJW 1994, 3092, 3093). - BGH, 23.02.1988 - VI ZR 56/87
Umfang der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen
Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2010 - 5 U 1514/07
Dazu muss der Patient nicht nur die wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufs kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen medizinischen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren (st. Rspr. BGH NJW 2001, 855; BGH NJW 1988, 1516, 1517; BGH VersR 1991, 815, 816; BGH VersR 1995, 659, 660; BGH VersR 1998, 634, 636).
- OLG Naumburg, 22.08.2013 - 1 U 118/11
Arzthaftung: Versterben eines Wachkomapatienten nach Auftreten einer zusätzlichen …
Entscheidend ist, ob dem Geschädigten bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Klage (auch in Form einer Feststellungsklage) gegen eine bestimmte Person zumutbar war (BGH Urteil vom 31.10.2000 - VI ZR 198/99 - [z.B. BGHZ 145, 358]; ebenso: OLG Koblenz Urteil vom 25.3.2010 - 5 U 1514/07 - [VersR 2011, 403]; jeweils zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 06.03.2014 - 1 U 84/13
Arzt- und Krankenhaushaftung: Verjährungsbeginn für Regressansprüche einer …
Entscheidend ist, ob dem Geschädigten bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Klage (auch in Form einer Feststellungsklage) gegen eine bestimmte Person zumutbar war (BGH Urteil vom 31.10.2000 - VI ZR 198/99 - [z.B. BGHZ 145, 358]; ebenso: OLG Koblenz Urteil vom 25.3.2010 - 5 U 1514/07 - [VersR 2011, 403]; jeweils zitiert nach juris; Senat Urteil vom 17.5.2013 - 1 U 118/11 -). - LG Bonn, 07.09.2016 - 9 O 381/15
Verjährung von Ersatzansprüchen der verwitweten Ehefrau wegen des Todes ihres …
Entscheidend ist, ob dem Anspruchssteller bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Klage (auch in Form einer Feststellungsklage) gegen eine bestimmte Person zumutbar war (BGH, Urteil vom 31.10.2000, VI ZR 198/99; OLG Koblenz, Urteil vom 25.03.2010, 5 U 1514/07; BGH, Urteil vom 17.05.2013, 1 U 118/11). - OLG Koblenz, 01.12.2011 - 5 U 95/10
Beweislastumkehr wegen Befunderhebungsversäumnis bei Leitsymptomen für spinale …
Dazu hätten ihm Tatsachen bekannt sein müssen, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergeben hätte, dass die Beklagten zu 1. und zu 4. von den ärztlichen Behandlungsregeln abgewichen waren und nicht das getan hatten, was der medizinische Standard gebot und dass eben dies schadensursächlich geworden war (Senat VersR 2011, 403 ).
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