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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 01.10.2010

Rechtsprechung
   KG, 09.11.2010 - 6 U 103/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6242
KG, 09.11.2010 - 6 U 103/10 (https://dejure.org/2010,6242)
KG, Entscheidung vom 09.11.2010 - 6 U 103/10 (https://dejure.org/2010,6242)
KG, Entscheidung vom 09. November 2010 - 6 U 103/10 (https://dejure.org/2010,6242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 Abs 3 S 1 VVG, Nr E.1.3 AKB
    Versicherungsvertrag: Leistungspflicht des Versicherers trotz Falschangaben des Versicherungsnehmers

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 28 Abs. 3 S. 1
    Rechtsfolgen einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Leistungspflicht des Versicherers trotz Falschangaben des Versicherungsnehmers

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kausalitätsgegenbeweis bei Falschangaben zur Laufleistung des gestohlenen Fahrzeugs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Angabe einer falschen Laufleistung in der Vollkaskoversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Festellung der Leistungsfreiheit eines Versicherers im Falle der Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten durch den Versicherungsnehmer

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 789
  • AnwBl 2011, 61
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der …

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 6 U 103/10
    Unter der Geltung des § 6 Abs. 3 VVG a.F. war der Versicherer im Falle einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung seitens des Versicherungsnehmers regelmäßig von seiner Verpflichtung zur Leistung frei, selbst wenn die Verletzung im konkreten Einzelfall für den Versicherer folgenlos geblieben war, es sei denn, die Verletzung der Obliegenheit war als solche schon generell-abstrakt nicht geeignet, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden oder den Versicherungsnehmer traf subjektiv kein schweres Verschulden (std. Rspr. des BGH, vgl. Urteil vom 7.7.2004 - IV ZR 265/03 - VersR 2004, 1117, so genannte Relevanzrechtsprechung).
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 267/80

    Relevanzrechtsprechung - Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 6 U 103/10
    Diese Rechtsprechung beruhte auf der Erwägung, die völlige Leistungsfreiheit des Versicherers und damit das Alles-oder-Nichts-Prinzip sei bei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen, die folgenlos geblieben sind, eine zu harte "Strafe" für den Versicherungsnehmer, weil er - anders als bei grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen - den gesamten Versicherungsschutz in jedem Falle ohne Rücksicht darauf verlieren sollte, ob sein Verhalten überhaupt Nachteile für den Versicherer verursacht hat; das Alles-oder-Nichts-Prinzip wurde daher mit Rücksicht auf die Grundsätze von Treu und Glauben und der Verhältnismäßigkeit sowie die Gebote der materiellen Gerechtigkeit abgemildert (BGH VersR 1982, 742;… Römer, in Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage § 6 Rz. 53).
  • OLG Hamm, 28.02.2018 - 20 U 188/17

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Unfallflucht des …

    Die Kausalität einer Verletzung der Aufklärungspflicht fehlt aber, wenn dem Versicherer die fraglichen Informationen ohnehin verfügbar waren (…Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 28 Rn. 257; KG Berlin, Beschluss vom 09.11.2010 - 6 U 103/10, VersR 2011, 789).
  • OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19

    Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers trotz verspäteter Anzeige des …

    Erforderlich ist eine konkrete Kausalität; dass die Obliegenheitsverletzung bloß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers zu gefährden, genügt nicht (KG, VersR 2011, 789; OLG Oldenburg, VersR 2011, 1437; OLG Naumburg, VersR 2017, 93; OLG Hamm, VersR 2018, 929;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 28 Rn. 243).
  • OLG Oldenburg, 27.05.2011 - 5 U 27/11

    Kfz-Kaskoversicherung - Obliegenheitsverletzung bei Diebstahlfalls - falsche …

    Durch die Anwendung der Grundsätze der Relevanzrechtsprechung würde hier die ursprüngliche Intention der Relevanzrechtsprechung, die harte Sanktion der Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung abzumildern, ins Gegenteil verkehrt (vgl. KG Berlin, RuS 2011, Seite 15 ff.).

    Dieser Auffassung ist auch das Kammergericht Berlin im Beschluss vom 09.11.2010 gefolgt (RuS 2011, Seite 15 ff.).

  • OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Damit ist nicht die Ursächlichkeit im Sinne der alten Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemeint, wonach es auf eine abstrakte Gefährdung und grundsätzliche Eignung des Obliegenheitsverstoßes, auf die Regulierung Einfluss zu nehmen, ankam, sondern es wird vielmehr auf eine Kausalität für die Regulierung des konkreten Versicherungsfalls abgestellt (…Maier, in: Stiefel/Maier, AKB, 18. Aufl., 2010, § 28 VVG Rdnr. 34; KG, Beschluss vom 09. November 2010, Az.: 6 U 103/10, zitiert nach juris, Rdnr. 7 - 11).
  • KG, 24.11.2023 - 14 U 142/23

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht wegen unterlassener …

    Abzustellen ist auf die konkrete Kausalität (…Prölss/Martin/Klimke, Vvg, 31. Aufl. 2021, AKB E.2 Rn. 6; KG, Urteil vom 09.11.2010, 6 U 103/10 , r+s 2011, 15; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.05.2011, 5 U 27/11, VersR 2011, 1437;… OLG Naumburg, a.a.O.).
  • OLG Köln, 12.04.2017 - 9 U 191/16

    Leistungskürzung der Kaskoversicherung bei Obliegenheitsverletzung

    Abzustellen ist auf die konkrete Kausalität (…Prölss/Martin/Knappmann a.a.O. AKB 2008 E.6 Rn. 3; KG r+s 2011, 15; OLG Oldenburg VersR 2011, 1437; OLG Naumburg VersR 2013, 178).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 79/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14717
OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 79/09 (https://dejure.org/2010,14717)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.2010 - 20 U 79/09 (https://dejure.org/2010,14717)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - 20 U 79/09 (https://dejure.org/2010,14717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 789
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1991 - IV ZR 60/90

    Hand- und Fingerverletzungen - Berechnung der Versicherungssumme - …

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 79/09
    Danach stellt die Gliedertaxe in § 7 I. (2) a) AUB 94/1 für gänzlichen oder teilweisen Verlust ebenso wie für gänzliche oder teilweise Gebrauchsunfähigkeit der in ihr genannten Gliedmaßen oder deren Teilbereiche durchgängig allein auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung ab (BGH VersR 2006, 1117; VersR 2003, 1163; VersR 1991, 413).

    Diese Auswirkungen auf die Gebrauchsfähigkeit des verbliebenen, aber nicht durch den Unfall verlorenen oder selbst dauergeschädigten Restgliedes oder Teilbereichs eines Gliedes sind jedoch in den Prozentsätzen der Gliedertaxe bereits berücksichtigt (BGH VersR 1991, 413).

  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 203/03

    Unklarheit der Gliedertaxe

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 79/09
    Danach stellt die Gliedertaxe in § 7 I. (2) a) AUB 94/1 für gänzlichen oder teilweisen Verlust ebenso wie für gänzliche oder teilweise Gebrauchsunfähigkeit der in ihr genannten Gliedmaßen oder deren Teilbereiche durchgängig allein auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung ab (BGH VersR 2006, 1117; VersR 2003, 1163; VersR 1991, 413).
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 79/09
    Danach stellt die Gliedertaxe in § 7 I. (2) a) AUB 94/1 für gänzlichen oder teilweisen Verlust ebenso wie für gänzliche oder teilweise Gebrauchsunfähigkeit der in ihr genannten Gliedmaßen oder deren Teilbereiche durchgängig allein auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung ab (BGH VersR 2006, 1117; VersR 2003, 1163; VersR 1991, 413).
  • LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11

    Handeln eines Versicherungsvermittlers als Makler bei Auftritt als "Ihr …

    Rn. 37 - jedenfalls nach außen - um einen unabhängigen Finanzdienstleister, also einen Versicherungsmakler im Sinne von § 93 HGB handelt (OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2009, AZ: I-20 U 79/09).
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