Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.12.2011 - I-20 U 83/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 180a a.F.
Anforderungen an den Nachweis der Unfreiwilligkeit einer Gesundheitsbeschädigung in der privaten Unfallversicherung - rechtsportal.de
Anforderungen an den Nachweis der Unfreiwilligkeit einer Gesundheitsbeschädigung in der privaten Unfallversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Die Vermutung der Unfreiwilligkeit einer Gesundheitsschädigung ist bei Feststehen einer nicht zutreffenden Unfallschilderung widerlegt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Nachweis der Unfreiwilligkeit einer Gesundheitsbeschädigung in der privaten Unfallversicherung
Verfahrensgang
- LG Münster, 28.02.2011 - 115 O 86/09
- OLG Hamm, 02.12.2011 - I-20 U 83/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 728
- VersR 2012, 1549
- AnwBl 2012, 181
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.04.1991 - IV ZR 61/90
Anspruch auf Leistungen aus einer Unfallversicherung (Invaliditätsentschädigung, …
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2011 - 20 U 83/11
Das Gegenteil ist aber bewiesen, wenn - wie im Ergebnis hier - feststeht, dass die Unfallschilderung des Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten nicht mit der Realität oder mit objektiven ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild in Einklang zu bringen ist (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.1991, IV ZR 61/90, Zitat nach juris, Tz 6, 7 = RuS 1991, 285; Urteil v. 10.07.1985, IVa ZR 13/84, VersR 1985, 940; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/98, VersR 1990, 966).Andernfalls wäre nicht berücksichtigt, dass ein Verletzungsvorgang regelmäßig ein rasch ablaufendes Ereignis darstellt, von dem der Betroffene überrascht wird, so dass sich ihm Einzelheiten nicht zuverlässig eingeprägt haben oder sogar nicht einmal zu Bewusstsein gekommen sein mögen (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.1991, IV ZR 61/90, Zitat nach juris, Tz 8 = RuS 1991, 285).
Denn ein solches Mehr an Beweisführung würde den Versicherer überfordern und außer Acht lassen, dass nur eine freiwillig erlittene, d.h. gewollt herbeigeführte Gesundheitsbeschädigung eine vernünftige Erklärung dafür bieten kann, weshalb die gegebene Unfallschilderung in wesentlichen Punkten unrichtig ist (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.1991, IV ZR 61/90, Zitat nach juris, Tz 6-7 = RuS 1991, 285).
- BGH, 10.07.1985 - IVa ZR 13/84
Inanspruchnahme der gesetzlichen Unfallversicherungsanstalt nach Absägen eines …
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2011 - 20 U 83/11
Das Gegenteil ist aber bewiesen, wenn - wie im Ergebnis hier - feststeht, dass die Unfallschilderung des Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten nicht mit der Realität oder mit objektiven ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild in Einklang zu bringen ist (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.1991, IV ZR 61/90, Zitat nach juris, Tz 6, 7 = RuS 1991, 285; Urteil v. 10.07.1985, IVa ZR 13/84, VersR 1985, 940; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/98, VersR 1990, 966).Kommen mehrere Unfallabläufe in Betracht, muss der Versicherer zum Beweis der Freiwilligkeit dementsprechend eine wesentliche Abweichung der Unfallschilderung von all diesen Abläufen nachweisen (…vgl. BGH a.a.O., Orientierungssatz 3.; vgl. a. BGH, Urteil v. 10.07.1985, VIa ZR 13/84, VersR 1985, 940).
G darauf überprüft, ob sie naturwissenschaftlich so möglich und aus dem geschilderten (Arbeits-)Vorgang heraus so vorstellbar und mit den objektiven Folgen vereinbar sind (vgl. zu diesem Erfordernis: BGH, Urteil v. 10.07.1985, IVa ZR 13/84, VersR 1985, 940;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.1999, 4 U 160/97, VersR 2001, 974;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 178 VVG n.F., Rn 27).
- BGH, 15.06.1994 - IV ZR 126/93
Vermutung der Unfreiwilligkeit - Unfall - Widerlegung
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2011 - 20 U 83/11
Das Gericht kann im Wege freier Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) Erfahrungssätze und Hilfstatsachen verwerten und so zu der Überzeugung gelangen, die Vermutung der Unfreiwilligkeit sei widerlegt, wobei die einzelnen Umstände des Geschehens in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenwirken zu würdigen sind (vgl. BGH, Urteil v. 15.06.1994, IV ZR 126/93, VersR 1994, 1054).Insbesondere können angespannte wirtschaftliche oder persönliche Verhältnisse, ein ungewöhnlich hoher Versicherungsschutz, das Bestehen mehrerer Unfallversicherungen oder die Vernichtung von Beweismitteln im Hinblick auf die Annahme eines freiwilligen Geschehens taugliche Indizien sein (vgl. BGH, Urteil v. 15.06.1994, IV ZR 126/93, VersR 1994, 1054; OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.05.1999, 4 U 160/97, VersR 2001, 974;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 178 VVG n.F., Rn 28, 29 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 4 U 160/97
Unfallversicherung: Beweis der Selbstverstümmelung
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2011 - 20 U 83/11
G darauf überprüft, ob sie naturwissenschaftlich so möglich und aus dem geschilderten (Arbeits-)Vorgang heraus so vorstellbar und mit den objektiven Folgen vereinbar sind (vgl. zu diesem Erfordernis: BGH, Urteil v. 10.07.1985, IVa ZR 13/84, VersR 1985, 940; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.1999, 4 U 160/97, VersR 2001, 974;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 178 VVG n.F., Rn 27).Insbesondere können angespannte wirtschaftliche oder persönliche Verhältnisse, ein ungewöhnlich hoher Versicherungsschutz, das Bestehen mehrerer Unfallversicherungen oder die Vernichtung von Beweismitteln im Hinblick auf die Annahme eines freiwilligen Geschehens taugliche Indizien sein (vgl. BGH, Urteil v. 15.06.1994, IV ZR 126/93, VersR 1994, 1054; OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.05.1999, 4 U 160/97, VersR 2001, 974;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 178 VVG n.F., Rn 28, 29 m.w.N.).
- OLG Hamm, 07.05.1999 - 20 U 113/98
Pflegetagegeldversicherung bei Adoption
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2011 - 20 U 83/11
Das Gegenteil ist aber bewiesen, wenn - wie im Ergebnis hier - feststeht, dass die Unfallschilderung des Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten nicht mit der Realität oder mit objektiven ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild in Einklang zu bringen ist (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.1991, IV ZR 61/90, Zitat nach juris, Tz 6, 7 = RuS 1991, 285; Urteil v. 10.07.1985, IVa ZR 13/84, VersR 1985, 940; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/98, VersR 1990, 966).Da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, genügt für die Annahme, die Vermutung der Unfreiwilligkeit des Unfallereignisses sei widerlegt, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit bzw. ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil v. 14.12.1993, VI ZR 221/92, NJW-RR 1994, 567; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/98, VersR 1990, 966;… OLG Köln a.a.O.;… Knappmann a.a.O.).
- OLG Hamm, 01.12.1989 - 20 U 113/89
Nachweis einer absoluten oder unumstößlichen Gewißheit für eine …
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2011 - 20 U 83/11
Das Gegenteil ist aber bewiesen, wenn - wie im Ergebnis hier - feststeht, dass die Unfallschilderung des Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten nicht mit der Realität oder mit objektiven ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild in Einklang zu bringen ist (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.1991, IV ZR 61/90, Zitat nach juris, Tz 6, 7 = RuS 1991, 285; Urteil v. 10.07.1985, IVa ZR 13/84, VersR 1985, 940; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/98, VersR 1990, 966).Da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, genügt für die Annahme, die Vermutung der Unfreiwilligkeit des Unfallereignisses sei widerlegt, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit bzw. ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil v. 14.12.1993, VI ZR 221/92, NJW-RR 1994, 567; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/98, VersR 1990, 966;… OLG Köln a.a.O.;… Knappmann a.a.O.).
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 221/92
Überzeugungsbildung des Tatrichters
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2011 - 20 U 83/11
Da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, genügt für die Annahme, die Vermutung der Unfreiwilligkeit des Unfallereignisses sei widerlegt, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit bzw. ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil v. 14.12.1993, VI ZR 221/92, NJW-RR 1994, 567; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/98, VersR 1990, 966;… OLG Köln a.a.O.;… Knappmann a.a.O.). - OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 178/99
Indizienbeweis für freiwillige Abtrennung eines Fingers
- BGH, 24.06.1998 - IV ZR 216/97
Beweislast bei Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten - Möglichkeit der …
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2011 - 20 U 83/11
Rn. 98 Vor dem Hintergrund der vorstehend getroffenen Feststellungen kann offen bleiben, ob der Beklagte auch wegen (zumindest) vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Kläger - i.e. falsche Angaben zum Unfallhergang in der Schadenanzeige (vgl. BGH, Urteil v. 24.06.1998, IV ZR 216/97, RuS 1998, 434) - gemäß Ziff. 7.2 i.V.m. Ziff. 8 AUB 2005 leistungsfrei ist, worauf sich der Beklagte ausdrücklich ergänzend berufen hat.
- LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 14 O 212/13
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Voraussetzungen …
Hiervon wird man im Allgemeinen dann ausgehen können, wenn sich nachvollziehbare Erklärungen für einen unfreiwilligen Hergang des Geschehens nicht finden lassen (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1991, 985;… Römer, in: Römer/Langheid, VVG 3. Aufl., § 161 Rn. 17; s. auch OLG Koblenz, VersR 2008, 67; OLG Hamm, VersR 2012, 1549, jew. zur Unfallversicherung).
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