Rechtsprechung
| OLG Köln, 31.01.2014 - I-20 U 156/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Fondsgebundene Lebensversicherung als Kapitalanlagegeschäft?
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 195
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Beratungspflichten beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Beratungspflichten bei Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fondsgebundene Lebensversicherung - ein Kapitalanlagegeschäft?
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Fondsgebundene Lebensversicherung als Kapitalanlage
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Beratungspflichten bei Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Beratungspflichten beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Aufklärungs- und Beratungspflichten bei fondsgebundenen Lebensversicherungen
Verfahrensgang
- LG Aachen, 08.08.2013 - 1 O 579/12
- OLG Köln, 31.01.2014 - I-20 U 156/13
Papierfundstellen
- VersR 2014, 1238
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11
Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …
Auszug aus OLG Köln, 31.01.2014 - 20 U 156/13
Der Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist regelmäßig nicht als Kapitalanlagegeschäft zu werten; er ist nur dann ausnahmsweise nach Kapitalanlagegrundsätzen zu behandeln, wenn nach den vertraglichen Regelungen die Renditeerwartung gegenüber der Absicherung des Todesfallrisikos von untergeordneter Bedeutung war (BGHZ 194, 39, Rn. 53). - BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09
Zur Geltendmachung und zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen …
Auszug aus OLG Köln, 31.01.2014 - 20 U 156/13
Jedoch kann der auf einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung beruhende Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags bereits für sich genommen einen Schaden darstellen und den Versicherungsnehmer dazu berechtigen, im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung zu verlangen; der Anspruch entsteht dann schon mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages (vgl. BGH, VersR 2012, 601, Rn. 31). - BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88
Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines …
Auszug aus OLG Köln, 31.01.2014 - 20 U 156/13
Eine solche liegt nur dann vor, wenn in den AVB eine Regelung enthalten ist, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht und mit der dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht, wobei diese Erwartungen von allgemeinen und individuellen Begleitumständen bestimmt werden (vgl. etwa BGHZ 109, 197).
- LG Aachen, 08.08.2013 - 1 O 579/12
Beratungspflichtverletzung, fondsgebundene Lebensversicherung, Aussetzung, …
Auszug aus OLG Köln, 31.01.2014 - 20 U 156/13
Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 579/12 - wird zurückgewiesen. - OLG Nürnberg, 25.06.1992 - 8 U 579/92
Anforderungen an die Einbeziehung von behördlich genehmigten …
Auszug aus OLG Köln, 31.01.2014 - 20 U 156/13
In diesem Fall ist der widerspruchslose Vertragsschluss als Einverständnis mit den Bedingungen zu werten, weil allgemein bekannt ist, dass Versicherungsunternehmen nur auf der Grundlage von AVB Versicherungsverträge abschließen (vgl. OLG Nürnberg, r+s 1993, 234 und ZfS 1993, 172; OLG Karlsruhe, VersR 1983, 169). - OLG Nürnberg, 28.01.1993 - 8 U 1775/92
ARB als Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß § 1 AGBG
Auszug aus OLG Köln, 31.01.2014 - 20 U 156/13
In diesem Fall ist der widerspruchslose Vertragsschluss als Einverständnis mit den Bedingungen zu werten, weil allgemein bekannt ist, dass Versicherungsunternehmen nur auf der Grundlage von AVB Versicherungsverträge abschließen (vgl. OLG Nürnberg, r+s 1993, 234 und ZfS 1993, 172; OLG Karlsruhe, VersR 1983, 169). - OLG Karlsruhe, 16.04.1981 - 12 U 135/79
Auszug aus OLG Köln, 31.01.2014 - 20 U 156/13
In diesem Fall ist der widerspruchslose Vertragsschluss als Einverständnis mit den Bedingungen zu werten, weil allgemein bekannt ist, dass Versicherungsunternehmen nur auf der Grundlage von AVB Versicherungsverträge abschließen (vgl. OLG Nürnberg, r+s 1993, 234 und ZfS 1993, 172; OLG Karlsruhe, VersR 1983, 169).
- OLG Celle, 02.10.2019 - 8 U 26/19
Haftung des VV, Rürup-Vertrag, Aufklärungspflicht über Nachteile informieren, …
Allerdings stellt bereits der Abschluss eines vom Versicherungsnehmer nicht gewollten Vertrages einen Schaden dar, der eine Aufhebung des Vertrages im Wege des Schadensersatzes rechtfertigt (BGH, VersR 2012, 1237, 1243; OLG Frankfurt a. M., BeckRS 2014, 09479, unter II.2); OLG Köln, VersR 2014, 1238, 1239; Rudy in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 6 VVG Rn. 62; Münkel in HK-VVG, § 6 VVG Rn. 46). - OLG Nürnberg, 27.06.2016 - 8 U 2633/14
Einordnung einer fondsgebundenen Lebensversicherung als Kapitalanlagegeschäft
Insofern mag es durchaus richtig sein, dass sich die Einordnung fondsgebundener Lebensversicherungen als Kapitalanlagegeschäfte auf Ausnahmefälle beschränkt (OLG Köln, Urteil vom 31. Juli 2014 - 20 U 156/13 -, BeckRS 2014, 11994;… Schaaf/Winkens, a. a. O.). - OLG Hamm, 27.09.2023 - 20 U 22/23
Falschberatung durch Versicherungsvertreter bei Kündigung eines Altvertrags und …
Rn. 123 bb) Ferner hätte der Zeuge Z. bei einem anlageorientierten Lebensversicherungsvertrag - wie er mit der vorliegenden fondsgebundenen, erlebensfallorientierten Kapitallebensversicherung empfohlen wurde - auch unabhängig von der Umdeckung über die anlagespezifischen Risiken zu belehren gehabt (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11 -, juris Rn. 53 sowie - terminologisch anders, aber in der Sache richtig - OLG Köln, Urteil vom 31. Januar 2014 - I-20 U 156/13 -, juris Rn. 3;… näher: Prölss/Martin/Rudy, VVG, 31. Aufl. 2021, § 6 Rn. 24a).
- OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 14 U 65/15
Vorvertragliche Aufklärungspflichten der darlehensgebenden Bank hinsichtlich der …
Nur wenn die vereinbarte Todesfallleistung gegenüber der Renditeerwartung von untergeordneter Bedeutung ist, kann der Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung ausnahmsweise nach Kapitalanlagegrundsätzen zu behandeln sein (so auch OLG Köln, Urteil vom 31. Januar 2014 - 20 U 156/13, VersR 2014, 1238-1240; OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Mai 2014 - 12 U 112/11, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 6. Mai 2015 - 11 U 155/14, juris; ). - AG Hersbruck, 27.02.2017 - 5 C 1009/16
Auszahlungsbetrag aus fondgebundener Kapital-Rentenversicherung ist …
Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2012, 3647 ff) als auch das OLG Köln (NJOZ 2015, 303 ff) und das OLG Nürnberg (MDR 2016, 1144 ff) hatten zu klären, ob fondsgebundene Lebensversicherungen Kapitalanlagen sind oder nicht, jedoch unter völlig anderem Aspekt. - LG Wuppertal, 08.08.2024 - 4 O 60/24
Keine Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss oder Ansparphase zu Schließung …
Denn der Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist regelmäßig nicht als Kapitalanlagegeschäft zu werten; er ist nur dann ausnahmsweise nach Kapitalanlagegrundsätzen zu behandeln, wenn nach den vertraglichen Regelungen die Renditeerwartung gegenüber der Absicherung des Todesfallrisikos von untergeordneter Bedeutung war (OLG Köln, Urteil vom 31.01.2014 - 20 U 156/13; vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11).
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