Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 3 U 159/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Ausschluss der Haftung wegen wissentlicher Pflichtverletzung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 1; VermSchAVB Nr. 5 Buchst. e
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Verletzung der Aufklärungspflicht durch einen Finanzdienstleistungsvermittler im Rahmen der Kapitalanlageberatung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"Sonstige wissentliche Pflichtverletzung" eines Finanzdienstleitungsvermittlers durch fehlerhafte Aufklärung des Anlegers
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wann liegt eine wissentliche Pflichtverletzung bei Finanzdienstleistungsvermittlung vor?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
"Sonstige wissentliche Pflichtverletzung" eines Finanzdienstleitungsvermittlers durch fehlerhafte Aufklärung des Anlegers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Ausschluss der Haftung wegen wissentlicher Pflichtverletzung
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 26.04.2012 - 9 O 289/11
- OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 3 U 159/12
Papierfundstellen
- VersR 2014, 189
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 22.09.2008 - 20 W 43/08
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 3 U 159/12
Rn. 19 Die Verpflichtung zur anleger- und objektgerechten Beratung gehört zu den grundlegenden Pflichten des Beraters, weshalb im Falle einer Abweichung regelmäßig darauf geschlossen werden kann, dass die Pflichtverletzung auch wissentlich geschah (OLG Köln vom 22.9.2008, 20 W 43/08 - mit weiteren Nachweisen).
- OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 3 U 6/19
Risikoausschluss nach A.6.a) ULLA für wissentliche Pflichtverletzung des …
Böswillige Motive werden nicht vorausgesetzt (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 411; OLG Köln VersR 2013, 1438; OLG Frankfurt am Main VersR 2014, 189).
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