Rechtsprechung
| LG Köln, 12.11.2014 - 24 S 49/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Raubes im Sinne der Bedingungen einer Hausratversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 02.07.2014 - 118 C 81/14
- LG Köln, 12.11.2014 - 24 S 49/14
Papierfundstellen
- VersR 2015, 751
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- AG Köln, 02.07.2014 - 118 C 81/14
Verpflichtung eines Hausratversicherers zur Begleichung eines behaupteten Raubes …
Auszug aus LG Köln, 12.11.2014 - 24 S 49/14
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 02.07.2014 - 118 C 81/14 - wird zurückgewiesen.Rn. 10 unter Aufhebung des am 02.07.2014 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Köln, 118 C 81/14, festzustellen, dass die Beklagte und Berufungsbeklagte in dem von ihr unter der Schadennummer ##### bearbeiteten Schadensfall vollumfänglich eintrittspflichtig ist,.
- BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
Zur Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub
Auszug aus LG Köln, 12.11.2014 - 24 S 49/14
Im Beschluss vom 12.11.1985 - 1 StR 516/85 - (ebenfalls zu recherchieren über juris) hat der BGH ausgeführt, Gewalt gegen eine Person liege nur dann vor, wenn die Kraft, die der Täter entfalte, wesentlicher Bestandteil der Wegnahme sei. - OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05
Hausratversicherung - Raub einer wertvollen Uhr in Neapel
Auszug aus LG Köln, 12.11.2014 - 24 S 49/14
Soweit der Berufungssenat in seinem Urteil vom 13.03.2007 - 9 U 26/05 - (zu recherchieren über juris) einen Raub auch dann angenommen hat, wenn der Täter überraschend zugreift, um den Träger des zu entwendenden Gegenstandes daran zu hindern, seiner von vornherein vorhandenen inneren Haltung entsprechend Widerstand zu leisten, ist diese Auslegung für die vorliegende versicherungsvertragliche Raubdefinition nicht zu übernehmen, da diese ausdrücklich bestimmt, dass Gewalt nicht vorliege, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden. - BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89
Raub - Wegnahmedelikt - Wegnahme - Diebstahl - Wert des Gutes
Auszug aus LG Köln, 12.11.2014 - 24 S 49/14
Der BGH in Strafsachen hat mehrfach entschieden, dass keine Gewaltanwendung im Sinne des Raubtatbestandes anzunehmen sei, wenn der Täter durch Ausnutzung eines Überraschungsmomentes einer von ihm erwarteten Widerstandsleistung zuvorkommen will (Urteil vom 11.10.1989 - 3 StR 336/89 -, zu recherchieren über juris). - BGH, 05.02.1957 - 5 StR 526/56
Auszug aus LG Köln, 12.11.2014 - 24 S 49/14
Rn. 22 Soweit der Kläger ausführt, entscheidend sei, dass der Täter in den umfriedeten Raum des Fahrzeuginneren eingedrungen sei, dies stelle einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall dar und auch eine als körperlicher Zwang empfundene Gewalteinwirkung, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass ein Diebstahl in einem besonders schweren Fall keinen Raub darstellt und im Übrigen auch kein Fall des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB vorliegt, weil, wie in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. etwa BGHSt 10, 132), ein Einsteigen nicht vorliegt, wenn der Täter einen Teil des Körpers durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung in den umschlossenen Raum streckt, ohne sich zugleich im Inneren einen Stützpunkt verschafft zu haben.
- OLG Köln, 18.07.2017 - 9 U 183/16
Begriff der Beraubung i.S. von § 5 Nr. 3a Hs. 1 VHB 2005
Eine Beraubung ist danach nur dann versichert, wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten, wobei Gewalt nicht vorliegt, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstands entwendet werden (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.03.2015, - 4 U 183/13 -, VersR 2015, 748 ff. in juris Rn. 21; LG Köln, Beschl. v. 12.11.2014, - 24 S 49/14 -, VersR 2015, 751 f. in juris Rn. 13).Andere Gerichte sehen in dem plötzlichen Entreißen einer Tasche grundsätzlich keinen Raub (…OLG Hamburg, Beschl. v. 10.03.2003 u. 06.04.2004, - 9 U 187/03 - OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.09.2008, - 19 U 44/08 -, VersR 1009, 1360 in juris Rn. 3/4;… OLG Köln, Beschl. v. 17.05.2010, - 9 U 42/10 - VersR 2011, 390 in juris Rn. 7; LG Köln, Beschl. v. 12.11.2014, - 24 S 49/14 -, VersR 2015, 751 f. in juris Rn. 13).
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