Rechtsprechung
| BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeitsprüfung bei Verweisung eines Hufbeschlagschmieds auf eine Tätigkeit als Maschinenführer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 172 Abs 3 VVG, § 2 Abs 1 BUZ, § 286 ZPO
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeitsprüfung bei Verweisung eines Hufbeschlagschmieds auf eine Tätigkeit als Maschinenführer - IWW
§ 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Leistungsbegehren aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Bestimmung der Lebensstellung des Versicherten von der Qualifikation seiner Erwerbstätigkeit ; Prägung der bisherigen Lebensstellung durch die zuletzt ausgeübte Tätigkeit; Verweisung des Versicherten auf ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 139 Abs. 2 S. 1
Leistungsbegehren aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Bestimmung der Lebensstellung des Versicherten von der Qualifikation seiner Erwerbstätigkeit; Prägung der bisherigen Lebensstellung durch die zuletzt ausgeübte Tätigkeit; Verweisung des Versicherten auf ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufsunfähigkeitsversicherung - und die Verweisung auf eine andere Tätigkeit
- rae-sh.com (Kurzinformation)
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert die Zahlung und verweist Sie auf einen anderen Beruf?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Berufsunfähigkeitsversicherung - Neue Tätigkeit muss des bisherigen Lebensstellung entsprechen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Berufsunfähigkeitsversicherung: Der alte Beruf geht so nicht mehr, aber was ist wenn sich die Versicherten umorientieren und in anderem Job wieder einsteigen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Versicherer - Verweisung auf einen anderen Beruf
- anwalt.de (Kurzinformation)
Berufsunfähigkeitsversicherung: Thematik der "bisherigen Lebensstellung" im Rahmen der Versicherungsbedingungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Berufsunfähigkeitsversicherung - neue Tätigkeit muss der bisherigen Lebensstellung entsprechen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Höheres Einkommen allein kein Verweisungsgrund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Berufsunfähigkeitsrente trotz neuer Arbeitsstelle?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vergleichbarkeit der Lebensstellung für Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend
- anwalt.de (Kurzinformation)
Leistungsablehnung durch die Versicherer kann auch bei höherem Einkommen ausgeschlossen sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unzulässige Verweisung auf Alternativberuf trotz höheren Einkommens in der BU-Versicherung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Berufsunfähigkeitsversicherung - Einkommen in der Verweisungstätigkeit
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 23.03.2015 - 4 O 303/14
- OLG Schleswig, 17.12.2015 - 16 U 50/15
- BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 160
- VersR 2018, 152
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08
Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit
Auszug aus BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16
Ihre Berücksichtigung sondert Tätigkeiten aus, deren Ausübung deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrung erfordert als der bisherige Beruf (Senatsurteile vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11;… vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 unter II 1 [juris Rn. 13];… vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 3 b [juris Rn. 29]). - BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95
Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche …
Auszug aus BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16
Ihre Berücksichtigung sondert Tätigkeiten aus, deren Ausübung deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrung erfordert als der bisherige Beruf (…Senatsurteile vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11;… vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 unter II 1 [juris Rn. 13]; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 3 b [juris Rn. 29]). - BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01
Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeit mit einer neuen Berufstätigkeit in der …
Auszug aus BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16
Ihre Berücksichtigung sondert Tätigkeiten aus, deren Ausübung deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrung erfordert als der bisherige Beruf (…Senatsurteile vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11; vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 unter II 1 [juris Rn. 13];… vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 3 b [juris Rn. 29]).
- BGH, 26.06.2019 - IV ZR 19/18
Klage auf Fortzahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Bedingungen der …
Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (Senatsurteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16, VersR 2018, 152 Rn. 10 m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22
Vorliegen einer Berufsunfähigkeit
Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - IV ZR 434/15, VersR 2017, 147; Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16, VersR 2018, 152).Ein erheblicher Verlust an sozialer Wertschätzung, verbunden mit geringeren Qualifikationsanforderungen in dem neuen Beruf, kann durch ein höheres Einkommen und eine bessere soziale Absicherung nicht kompensiert werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16, VersR 2018, 152; OLG Karlsruhe, VersR 2013, 747;… Dörner, in: MünchKomm-VVG a.a.O., § 172 Rn. 172).
- OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21
Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung; maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung …
Das gilt natürlich nicht ausnahmslos (vgl. BGH, VersR 2018, 152 = NJW-RR 2018, 160).Der Versicherte darf in dem von ihm ausgeübten Verweisungsberuf unabhängig von einem unter Umständen auch höheren Einkommen nicht "unterwertig", also seine frühere Qualifikation und seinen beruflichen oder sozialen Status unterschreitend, beschäftigt sein (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2017 - IV ZR 11/16, juris).
Schon im Ausgangspunkt muss es der Kläger nicht hinnehmen, dass die für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Konstruktionsmechaniker erforderlichen Kenntnisse und die hierfür notwendige Erfahrung (ergo: seine berufliche Qualifikation) durch die neue Tätigkeit deutlich unterschritten werden, denn der Versicherte darf in dem von ihm ausgeübten Verweisungsberuf unabhängig von einem unter Umständen auch höheren Einkommen nicht "unterwertig", also seine frühere Qualifikation und seinen beruflichen oder sozialen Status unterschreitend, beschäftigt sein (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2017 - IV ZR 11/16, juris).
- OLG Karlsruhe, 05.12.2024 - 12 U 34/24
Anforderungen an die Verweisungtätigkeit bei einem in einer privaten …
Eine Vergleichstätigkeit ist demgemäß dann gefunden, wenn die aufgezeigte Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufes absinkt (st. Rspr., BGH…, Urteil vom 11.12.1996 - IV ZR 238/95, juris Rn. 29; zuletzt etwa BGH, Urteil vom 20.12.2017 - IV ZR 11/16, juris Rn. 10 m.w.N.; ferner z.B. Senat…, Urteil vom 06.12.2012 - 12 U 93/12, juris Rn. 22).Rn. 82 (bb) Allerdings dürfte es sich bei der durch den Kläger nunmehr ausgeübten Tätigkeit um eine solche handeln, die seinen Fähigkeiten, wie sie in seiner bisherigen Tätigkeit als Fußballprofi erforderlich waren, noch hinreichend entspricht, also nicht deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrungen erfordert und daher als "unterwertig" per se ausscheidet (vgl. zu diesem Teilaspekt der Lebensstellung BGH, Urteil vom 20.12.2017 - IV ZR 11/16, juris Rn. 10 12).
- OLG Jena, 19.06.2025 - 4 U 537/23
Fortzahlung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; …
Rn. 46 Die bisherige Lebensstellung wird nach gefestigter Rechtsprechung durch die zuletzt ausgeübte Tätigkeit geprägt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16 -, Rn. 10, juris;… Urteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 -, Rn. 29, juris; OLG Dresden…, Beschluss vom 21. März 2022 - 4 U 2062/21 -, Rn. 21, juris).Weiter ist zu prüfen, ob die Vergütung und die soziale Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufes absinken (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16 -, Rn. 10, juris).
Damit ist bei einer Gesamtbetrachtung die soziale Wertschätzung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16 -, Rn. 12;… Urteil vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15 -, Rn. 30, juris) seiner Tätigkeiten nach 2017 deutlich geringer als in seinem Beruf in gesunden Tagen.
- OLG Jena, 17.12.2021 - 4 U 138/20
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Darlegungslast bei einer konkreten …
Die bisherige Lebensstellung wird nach gefestigter Rechtsprechung vor allem durch die zuletzt ausgeübte Tätigkeit geprägt (BGH VersR 2018, 152 Rn. 10; OLG Düsseldorf VersR 2018, 1497).Die neue Erwerbstätigkeit darf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern (BGH VersR 2018, 152 Rn. 10).
Rn. 24 Weiter ist zu prüfen, ob die Vergütung und die soziale Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufes absinken (BGH VersR 2018, 152 Rn. 10).
Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20.12.2017 (BGH VersR 2018, 152 Rn. 12) deutlich gemacht hat, kann eine Vergleichstätigkeit selbst dann ausscheiden, wenn das Einkommen in der neuen Tätigkeit höher ist als in der alten Tätigkeit.
Eine Verweisung ist ausgeschlossen, wenn die soziale Wertschätzung spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (BGH VersR 2018, 152 Rn. 10).
- OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18
Berufsunfähigkeitsversicherung - Versicherer muss Leistungseinstellung begründen
Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (vgl. BGH VersR 2018, 152). - OLG Düsseldorf, 22.10.2018 - 24 U 4/18
Begriff des Berufs i.S. der BB-BUZ
Ihre Berücksichtigung sondert Tätigkeiten aus, deren Ausübung deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrung erfordert als der bisherige Beruf (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16, Rz. 10 mwN; vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08).Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2017, aaO).
- OLG Hamm, 31.01.2018 - 20 U 33/17
Ansprüche eines Rechtspfleger-Anwärter in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Rn. 44 Der Versicherte darf in dem von ihm ausgeübten Verweisungsberuf mithin unabhängig von einem - wie hier - unter Umständen auch höheren Einkommen nicht "unterwertig", also seine frühere Qualifikation und seinen beruflichen oder sozialen Status unterschreitend, beschäftigt sein (BGH Urt. v. 20.12.2017 - IV ZR 11/16, VersR 2018, 152 = BeckRS 2017, 136995 Rn. 12 m. w. N.). - OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23
Berufsunfähigkeitsversicherung: Vergleich der Tätigkeiten
Der Versicherte darf in dem von ihm ausgeübten Verweisungsberuf unabhängig von einem unter Umständen auch höheren Einkommen nicht unterwertig, also seine frühere Qualifikation und seinen beruflichen oder sozialen Status unterschreitend, beschäftigt sein (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2017, Az.: IV ZR 11/16, - zitiert nach juris -, Rn. 12 m. w. N.). - KG, 08.08.2023 - 6 U 32/22
Leistungsanspruch aus Berufsunfähigkeitsversicherung bei vorübergehender …
- OLG Dresden, 21.03.2022 - 4 U 2062/21
Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anerkenntnis einer …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 5 Sa 168/21
Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - …
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