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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2018 - IV ZR 201/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14849
BGH, 21.03.2018 - IV ZR 201/16 (https://dejure.org/2018,14849)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2018 - IV ZR 201/16 (https://dejure.org/2018,14849)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2018 - IV ZR 201/16 (https://dejure.org/2018,14849)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Private Rentenversicherung: Ordnungsgemäßheit einer Widerspruchsbelehrung in einem Altvertrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a Abs 2 S 1 VVG vom 21.07.1994, § 10a VAG vom 21.07.1994
    Private Rentenversicherung: Ordnungsgemäßheit einer Widerspruchsbelehrung in einem Altvertrag

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 5a VVG, § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG, § 10a VAG, § 187 Abs. 1 BGB, § 543 Abs. 2 ZPO, § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 188 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlungsanspruch eines Versicherten auf die geleisteten Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung i.R.d. Widerspruchrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG a.F. § 5a Abs. 2 S. 1 und S. 4; VAG a.F. § 10a
    Rückzahlungsanspruch eines Versicherten auf die geleisteten Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung i.R.d. Widerspruchrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 862
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.08.2015 - IV ZR 293/14

    Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an eine ordnungsgemäße …

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - IV ZR 201/16
    Im Übrigen hat der Senat bereits entschieden, dass eine ähnlich formulierte Belehrung, die für den Beginn der Widerspruchsfrist auf das Vorliegen der in § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. genannten Unterlagen abstellt, nicht den unzutreffenden Eindruck vermitteln kann, der Tag des Zugangs zähle entgegen § 187 Abs. 1 BGB mit (Senatsbeschluss vom 17. August 2015 - IV ZR 293/14, r+s 2015, 593 Rn. 12).

    Rn. 16 Die Formulierung im zweiten Satz der Belehrung kann ebenso wie die Belehrung, die Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 17. August 2015 (aaO) war, nicht den unzutreffenden Eindruck vermitteln, der Tag des Zugangs des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformation zähle entgegen § 187 Abs. 1 BGB mit.

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - IV ZR 201/16
    Wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, ist es dem Kläger auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausführung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben: Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 32 ff.).
  • BGH, 17.05.2017 - IV ZR 501/15

    Anforderungen an eine Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 S. 1 …

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - IV ZR 201/16
    Eine höchstrichterliche Klärung, ob einzelne Belehrungen formal und inhaltlich ordnungsgemäß sind, ist nicht geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - IV ZR 501/15, juris Rn. 12).
  • BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 190/91

    Anwaltliche Unterschrift auf Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - IV ZR 201/16
    Dass das Empfangsbekenntnis erst später ausgestellt wurde als an dem darin bezeichneten und mithin maßgeblichen Zustellungstag, berührt seine Wirksamkeit nicht (vgl. BGH, Urteile vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93, NJW 1994, 2295 unter II 1 c; vom 13. Mai 1992 - VIII ZR 190/91, NJW-RR 1992, 1150 unter II 1 b; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 269/93

    Wirksamkeit der Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 21.03.2018 - IV ZR 201/16
    Dass das Empfangsbekenntnis erst später ausgestellt wurde als an dem darin bezeichneten und mithin maßgeblichen Zustellungstag, berührt seine Wirksamkeit nicht (vgl. BGH, Urteile vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93, NJW 1994, 2295 unter II 1 c; vom 13. Mai 1992 - VIII ZR 190/91, NJW-RR 1992, 1150 unter II 1 b; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 31/21

    Leitbild der Vollkaskoversicherung; grobe Fahrlässigkeit bei Missachtung der …

    Rn. 55 Ebenso wenig ist die Zulassung erforderlich, weil eine Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BGH Beschl. v. 21.3.2018 - IV ZR 201/16, r+s 2018, 363 Rn. 9).
  • BGH, 25.11.2020 - IV ZR 318/18

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Belehrung über …

    Rn. 17 aa) Ob eine Widerspruchsbelehrung inhaltlich und formal den gesetzlichen Anforderungen des § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. genügt, hat der Tatrichter im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden (Senatsbeschluss vom 21. März 2018 - IV ZR 201/16, r+s 2018, 363 Rn. 9).
  • LG Stuttgart, 06.07.2018 - 22 O 44/18

    Rentenversicherung im Policenmodell: Wirksamkeitsanforderungen an eine …

    Rn. 38 Die Rechtsprechung des BGH belegt vielmehr das Gegenteil: Die zahlreichen Widerspruchsbelehrungen, die eine solche Formulierung nicht enthalten und die vom BGH zwischenzeitlich ausdrücklich gebilligt wurden, stehen dieser Interpretation der höchstrichterlichen Rechtsprechung eindeutig entgegen (statt aller BGH, Beschluss vom 21.03.2018 - IV ZR 201/16, Rn. 15 f.).

    Letzteres muss allerdings nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann sich auch konkludent aus den Umständen ergeben, wenn dies für den durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer eindeutig erkennbar ist (i.E. ebenso BGH, Beschluss vom 21.03.2018 - IV ZR 201/16, Rn. 15 zu einer vergleichbaren Widerspruchsbelehrung; OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 15.01.2018 - 4 U 1596/17).

    Ohne dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer diese Vorschrift und die damit korrespondierende Bestimmung des § 188 Abs. 1 BGB kennen muss, wird er nach seinem maßgeblichen Empfängerhorizont die Belehrung so verstehen, dass die Frist durch den Zugang der genannten Unterlagen in Gang gesetzt wird und 14 Tage später am gleichen Wochentag abläuft (BGH, Beschluss vom 21.03.2018 - IV ZR 201/16, Rn. 16; BGH…, Urteil vom 11.02.2015 - IV ZR 310/13, juris-Rn. 18 = VersR 2015, 829).

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