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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - I-4 U 257/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,43682
OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - I-4 U 257/17 (https://dejure.org/2018,43682)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.2018 - I-4 U 257/17 (https://dejure.org/2018,43682)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2018 - I-4 U 257/17 (https://dejure.org/2018,43682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • versr.de (Kurzinformation)

    Frist zur Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens in ARB und § 128 VVG

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 291
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.05.1990 - IV ZR 294/89

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung und Festsetzung der Beschwer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17
    Die Deckungszusage ist grundsätzlich auf eine Instanz beschränkt (BGH…, Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 197/98 -, Rn. 14, juris; BGH, Beschluss vom 02. Mai 1990 - IV ZR 294/89 -, Rn. 2, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 03. Februar 1989 - 20 U 176/88, Rn. 7, juris;… Prölss/Martin/Armbrüster, 30. Aufl. 2018, ARB 2010 § 17 Rn. 12 m.w.N.).

    Diese verdeutlicht lediglich, dass der Versicherer eine Deckungszusage lediglich für eine Instanz erteilt (BGH, Beschluss vom 02. Mai 1990 - IV ZR 294/89 -, Rn. 2, juris).

  • BGH, 11.04.2018 - IV ZR 215/16

    Rechtsschutzversicherung: Umwandlung des Befreiungsanspruchs des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17
    Rn. 55 Aus den vorstehenden Gründen kommt eine Vorlage an den EuGH nicht in Betracht, da offensichtlich ist, dass weder § 128 VVG noch § 18 ARB gegen Art. 203 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) verstoßen und die europarechtlichen Vorgaben in ihrer praktischen Wirksamkeit einschränken (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. April 2018 - IV ZR 215/16 -, Rn. 38, juris).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 197/98

    Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17
    Die Deckungszusage ist grundsätzlich auf eine Instanz beschränkt (BGH, Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 197/98 -, Rn. 14, juris; BGH…, Beschluss vom 02. Mai 1990 - IV ZR 294/89 -, Rn. 2, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 03. Februar 1989 - 20 U 176/88, Rn. 7, juris;… Prölss/Martin/Armbrüster, 30. Aufl. 2018, ARB 2010 § 17 Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Feststellung der Gewährung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17
    Von diesem Betrag ist sodann ein Abschlag in Höhe von 20 Prozent vorzunehmen, da die Klägerin lediglich einen Feststellungsantrag stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 08. März 2006 - IV ZB 19/05 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08

    Im Abschluss eines Arbeitsvertrages liegender Rechtsschutz-Versicherungsfall bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17
    Im Rahmen der Prüfung, ob für weitere Instanzen Deckung zu erteilen ist, hat der Versicherer allerdings auch zu beachten, dass eine früher erteilte Deckungszusage ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt (KG VersR 1997, 1352; Oldenburg VersR 1996, 1233; Düsseldorf r+s 2002, 242, 243; Karlsruhe VersR 2003, 1436; Celle VersR 2008, 1645, 1647; LG Heidelberg r+s 2012, 595, 596; Duhm S. 213 ff.;… vB/P/van Bühren § 1 ARB2010 Rn. 18), welches ihm Einwendungen (mangelnde Erfolgsaussicht, Risikoausschluss) ausschließt, die er zum Zeitpunkt der Abgabe erheben konnte und zumindest auf Grund der ihm vorliegenden Schilderung des Sachverhalts hätte kennen müssen (…Prölss/Martin/Armbrüster, 30. Aufl. 2018, ARB 2010 § 17 Rn. 10 m.w.N.).
  • KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13

    Private Krankenversicherung: Umfang der Obliegenheit zur Untersuchungsduldung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17
    Allerdings kann Gegenstand der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses auch die Feststellung des Bestehens einzelner Rechten oder Pflichten aus einem Rechtsverhältnis sein, was auch für vertragliche Obliegenheiten im Rahmen eines Versicherungsvertrages gilt (KG Berlin, Urteil vom 04. Juli 2014 - 6 U 30/13 -, Rn. 17, juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2003 - 12 U 228/02

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit der Ersetzung des Wortes "Ereignis" durch …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17
    Im Rahmen der Prüfung, ob für weitere Instanzen Deckung zu erteilen ist, hat der Versicherer allerdings auch zu beachten, dass eine früher erteilte Deckungszusage ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt (KG VersR 1997, 1352; Oldenburg VersR 1996, 1233; Düsseldorf r+s 2002, 242, 243; Karlsruhe VersR 2003, 1436; Celle VersR 2008, 1645, 1647; LG Heidelberg r+s 2012, 595, 596; Duhm S. 213 ff.;… vB/P/van Bühren § 1 ARB2010 Rn. 18), welches ihm Einwendungen (mangelnde Erfolgsaussicht, Risikoausschluss) ausschließt, die er zum Zeitpunkt der Abgabe erheben konnte und zumindest auf Grund der ihm vorliegenden Schilderung des Sachverhalts hätte kennen müssen (…Prölss/Martin/Armbrüster, 30. Aufl. 2018, ARB 2010 § 17 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 205/00

    Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen Verletzung einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17
    Im Rahmen der Prüfung, ob für weitere Instanzen Deckung zu erteilen ist, hat der Versicherer allerdings auch zu beachten, dass eine früher erteilte Deckungszusage ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt (KG VersR 1997, 1352; Oldenburg VersR 1996, 1233; Düsseldorf r+s 2002, 242, 243; Karlsruhe VersR 2003, 1436; Celle VersR 2008, 1645, 1647; LG Heidelberg r+s 2012, 595, 596; Duhm S. 213 ff.;… vB/P/van Bühren § 1 ARB2010 Rn. 18), welches ihm Einwendungen (mangelnde Erfolgsaussicht, Risikoausschluss) ausschließt, die er zum Zeitpunkt der Abgabe erheben konnte und zumindest auf Grund der ihm vorliegenden Schilderung des Sachverhalts hätte kennen müssen (…Prölss/Martin/Armbrüster, 30. Aufl. 2018, ARB 2010 § 17 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 9 U 122/11

    Der Stichentscheid ist - wie das Gutachterverfahren - ein den Anforderungen des § …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17
    Diesen Vorschriften kann lediglich entnommen werden, dass das Ergebnis des vorzusehenden Verfahrens eine Entscheidung ist, wodurch insbesondere erreicht werden soll, dass der Versicherungsnehmer bei der Frage der Bewertung der Erfolgsaussicht auf einen unparteiischen Dritten zurückgreifen kann und nicht gezwungen ist, die Bewertung des Versicherers zu akzeptieren (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2011 - I-9 U 122/11 -, Rn. 15, juris).
  • LG Heidelberg, 21.09.2012 - 1 O 44/12

    Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit einer den Versicherungsschutz ab einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17
    Im Rahmen der Prüfung, ob für weitere Instanzen Deckung zu erteilen ist, hat der Versicherer allerdings auch zu beachten, dass eine früher erteilte Deckungszusage ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt (KG VersR 1997, 1352; Oldenburg VersR 1996, 1233; Düsseldorf r+s 2002, 242, 243; Karlsruhe VersR 2003, 1436; Celle VersR 2008, 1645, 1647; LG Heidelberg r+s 2012, 595, 596; Duhm S. 213 ff.;… vB/P/van Bühren § 1 ARB2010 Rn. 18), welches ihm Einwendungen (mangelnde Erfolgsaussicht, Risikoausschluss) ausschließt, die er zum Zeitpunkt der Abgabe erheben konnte und zumindest auf Grund der ihm vorliegenden Schilderung des Sachverhalts hätte kennen müssen (…Prölss/Martin/Armbrüster, 30. Aufl. 2018, ARB 2010 § 17 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 154/95

    Deckungszusage; Verkehrsrechtsschutz; Familienrechtsschutz; Vermögensverwaltung

  • OLG Hamm, 03.02.1989 - 20 U 176/88

    Erfolgsaussicht; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfeverfahren; Stichentscheid

  • KG, 12.07.1996 - 6 U 1977/95
  • BGH, 12.06.2024 - IV ZR 341/22

    Wirksamkeit von Rechtsschutzversicherungsbedingungen zum …

    Der Bestimmung kann - wie ihre Auslegung ergibt - nur die Gewährleistung eines Verfahrens entnommen werden, im Rahmen dessen der Versicherungsnehmer bei der Frage der Bewertung der Erfolgsaussichten oder der Mutwilligkeit seiner Rechtsverfolgung auf einen unparteiischen Dritten zurückgreifen kann und nicht gezwungen ist, die Bewertung des Versicherers zu akzeptieren (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 35];… OLG Köln r+s 2012, 339 [juris Rn. 15]).

    Er wird daraus aber weder folgern, dass nach Fristablauf dem Versicherer übersandte Mitteilungen und Unterlagen nicht auch dem Schiedsgutachter zur Verfügung zu stellen sind, noch wird er daraus schließen, mit dem Recht ausgeschlossen zu sein, dem Schiedsgutachter seinerseits für die Durchführung des Verfahrens wesentliche Mitteilungen und Unterlagen zu übermitteln (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 48]).

    Vorzusehen ist nach § 128 Satz 1 VVG lediglich ein abstraktes Verfahren, das Garantien für Unparteilichkeit und Objektivität bietet, was auch dann der Fall ist, wenn Personen trotz vorhandener Eignung nicht Schiedsgutachter werden können (zutr. OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 46];… vgl. auch Piontek in Prölss/Martin, VVG 31. Aufl. § 3a ARB 2010 Rn. 11).

    Damit ist aber nichts darüber gesagt, dass die Klausel Verfahrensregelungen dazu aufstellen müsste, ob und unter welchen konkreten Voraussetzungen dem Versicherungsnehmer das Recht eröffnet ist, den Schiedsgutachter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 47]).

    Bereits dem Umstand, dass der Schiedsgutachter durch den Präsidenten der für seinen Wohnsitz zuständigen Rechtsanwaltskammer - und damit durch einen neutralen Dritten - aus dem Kreis der seit mindestens fünf Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen Rechtsanwälte zu bestimmen ist, entnimmt der durchschnittliche Versicherungsnehmer, dass der Schiedsgutachter die Gewähr für eine unparteiliche Entscheidung bieten muss (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 47]).

    Rn. 58 (3) Das Verfahren nötigt daher auch nicht zu einer Entscheidung der streitigen Frage, ob dem Versicherungsnehmer - wie das Berufungsgericht annimmt - ein Ablehnungsrecht in entsprechender Anwendung von § 406 ZPO zusteht (…bejahend van Bühren in van Bühren/Plote, ARB 3. Aufl. § 3a ARB (Schieds) Rn. 38;… Schmitt in Harbauer, Rechtsschutzversicherung 9. Aufl. § 3a ARB 2010 Rn. 37 ff.;… a.A. Lensing in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 5. Aufl. § 27 Rn. 506; offenlassend OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 47]), und - bejaht man dies - aus welchen Gründen eine Ablehnung erfolgen kann, bei wem das Ablehnungsgesuch in welcher Form und Frist anzubringen ist, wer über es entscheidet und ob und in welcher Form gegen die Entscheidung der Rechtsweg eröffnet ist (…vgl. zum bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren auch Senatsurteile vom 1. April 1987 - IVa ZR 139/85, VersR 1987, 601 [juris Rn. 14];… vom 30. November 1977 - IV ZR 42/75, VersR 1978, 121 [juris Rn. 23]).

    Auch wenn die Klausel die Verpflichtung des Versicherers aus § 3a Abs. 3 Satz 1 ARB konkretisiert, das Schiedsgutachterverfahren einzuleiten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2019, 291 [juris Rn. 48]), findet der durchschnittliche Versicherungsnehmer, der den Wortlaut der Klausel zum Ausgangspunkt seiner Überlegungen nimmt, darin keinen Anhalt dafür, dass es im Rahmen der Entscheidung des Schiedsgutachters nur auf solche Mitteilungen und Unterlagen ankommen soll, die der Versicherer ihm zur Verfügung gestellt hat.

  • OLG Celle, 22.09.2022 - 8 U 336/21

    Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Verwendung von Klauseln in …

    Soweit neben dem Merkmal der Intransparenz auch eine Benachteiligung des Vertragspartners als erforderlich angesehen wird (…vgl. Übersicht zum Meinungsstand H. Schmidt, in: Hau/Poseck, BeckOK BGB, § 307 BGB, Rn. 46;… Wurmnest, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 307 BGB, Rn. 58), ändert jedenfalls entgegen der Auffassung des Landgerichts hieran nichts, dass, was zunächst dem Grunde nach zutrifft, in § 128 VVG das Schiedsgutachterverfahren inhaltlich nicht ausgestaltet wird, sondern dem Versicherer ein nicht unerheblicher Ausgestaltungsspielraum zugesprochen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 4 U 257/17 -, Rn. 34 ff., juris;… Bruns in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. (2018), § 128 VVG;… Rn. 2).

    Hingegen schließt sie nicht auch die Möglichkeit aus, dass der Versicherungsnehmer noch weitere Unterlagen einreichen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 4 U 257/17 -, Rn. 48, juris).

    Rn. 95 b. Der Wortlaut von § 3a Abs. 4 Satz 1 ARB schließt nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers die Möglichkeit der Ablehnung des Gutachters wegen der Besorgnis der Befangenheit aus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 4 U 257/17 -, Rn. 47, juris).

  • OLG Celle, 29.04.2025 - 5 U 1/25

    Vertrag über Dienste höherer Art; juristische Person; …

    Das OLG Frankfurt (Zitat: "Urteil vom 30.05.2018, 4 U 257/17, BeckRS 2018, 15994") habe entschieden, dass ein Dienstverhältnis nicht als höherer Art einzustufen sei, wenn die Leistung weitgehend durch standardisierte Verfahren oder Teamarbeit geprägt sei.
  • LG Mönchengladbach, 28.09.2023 - 1 O 25/23

    Rechtsschutzversicherung muss Deckungsschutz für Impfschadensfall gewähren

    Selbst wenn dies der Fall wäre, würde dies nicht dazu, dass das gesamte in § 3a geregelte Verfahren unwirksam wäre und gem. § 128 Abs. 3 VVG das Rechtsschutzbedürfnis des Versicherungsnehmers als anerkannt gölte (OLG Düsseldorf VersR 2019, 291, 293;… Prölss/Martin/Piontek, 31. Aufl. 2021, ARB 2010 § 3a Rn. 22).

    Es handelt sich weiterhin um dasselbe Verfahren - nur ohne Einleitungsfrist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 4 U 257/17 -, Rn. 37 - 38, juris).

    Ein Verstoß gegen § 128 Satz 1 VVG liegt deshalb nicht vor (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 4 U 257/17 -, Rn. 38, juris).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2025 - 4 U 172/23

    Erfolglose Klage gegen Rechtsschutzversicherung auf Deckungsschutz für …

    Es handelt sich weiterhin um dasselbe Verfahren - nur ohne Fristsetzung (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2018, Az. 4 U 257/17, zitiert nach juris, Rdnr. 37).

    Rn. 73 Denkbar ist zwar, dass - ein Verstoß der Monatsfrist gegen § 128 S. 1 VVG zugunsten des Klägers unterstellt - ein Hinweis in der Deckungsablehnung auf die Monatsfrist den Kläger über die Wirksamkeit dieser Frist irreleiten kann und insoweit einen unzutreffenden und damit nicht ausreichenden Hinweis darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2018, Az. 4 U 257/17, zitiert nach juris, Rdnr. 38).

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2025 - 12 U 141/24

    Deckungsanspruch in der Rechtsschutzversicherung für eine Schadensersatzklage …

    Diesen Vorgaben entspricht die in Rede stehende Klausel (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2019, 291 [juris Rn. 36];… Piontek in Prölss/Martin, VVG 32. Aufl. § 128 Rn. 3).
  • OLG Naumburg, 28.01.2021 - 4 U 59/20

    Versicherungs-Deckungsanspruch bei frühem Dauerverstoß

    Mit neuen Einwendungen, die beispielsweise aus der Entwicklung des Rechtsstreits resultieren, sei es in tatsächlicher oder sei es in rechtlicher Hinsicht, ist der Versicherer demgegenüber grundsätzlich nicht ausgeschlossen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2018, 4 U 257/17).
  • LG Heilbronn, 30.06.2023 - 4 O 49/23

    Rechtschutzversicherung: Deckungspflicht Dieselskandal

    Denn dies könnte - einen Verstoß der Monatsfrist gegen § 128 Satz 1 VVG zugunsten der Klägerin unterstellt - zu einem unwirksamen Hinweis führen, weil er dann die Klägerin über die Wirksamkeit der Monatsfrist irreleitete (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 4 U 257/17 -, Rn. 37 - 38, juris).
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