Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 172 Abs 1 VVG, § 1 Abs 1 Buchst b BUZBB, § 2 Abs 1 Buchst a BUZBB
Berufsunfähigkeit eines Störungsbeseitigungs-IT-Spezialisten - versicherungsrechtsiegen.de
Berufsunfähigkeit eines Störungsbeseitigungs-IT-Spezialisten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 172 ; BUZBB § 1; BUZBB § 2
Zur Berufsunfähigkeit eines IT-Systemadministrators, der jederzeit auf Abruf für Störungsbeseitigungen zur Verfügung stehen muss und an psychisch vermittelten permanenten Ganzkörperschmerzen leidet, die eine Ausübung dieser, seinen Beruf zeitlich und inhaltlich in ... - rechtsportal.de
VVG § 172 ; BUZBB § 1; BUZBB § 2
Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Berufsunfähigkeit eines IT-Systemadministrators - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermittlung einer Berufsunfähigkeit durch freie Beweiswürdigung des Gerichts
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 18.07.2018 - 14 O 181/14
- OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18
Papierfundstellen
- VersR 2022, 28
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (24)
- OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16
Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18
Der Kläger, den die Beweislast für diese Voraussetzungen trifft, muss hierzu nachweisen, dass er, bezogen auf einen konkreten Zeitpunkt (Stichtag), zu der versicherten beruflichen Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr imstande ist, welches nach den Versicherungsbedingungen einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen begründet; außerdem muss er darlegen und beweisen, dass er keine andere, seiner Ausbildung oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631; Urteil vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99, VersR 2000, 349; Senat, Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 23/16, VersR 2018, 1314 (Ls.) = RuS 2019, 214).Für diesen Beweis gilt der Maßstab des § 286 ZPO; er erfordert die Überzeugung des Richters von der zu beweisenden Tatsache im Sinne eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, VersR 2008, 1126; Senat, Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 23/16, VersR 2018, 1314).
Rn. 18 Bei der Feststellung, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h. solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH, Urteil vom 22. September 1993 - IV ZR 203/92, VersR 1993, 1470; Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 5 U 27/15, VersR 2018, 540; Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 23/16, VersR 2018, 1314).
- OLG Saarbrücken, 20.05.2020 - 5 U 30/19
Die Einstellungsmitteilung eines Berufsunfähigkeitsversicherers kann schon aus …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18
Das erfordert aber neben dem späteren Wegfall der zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit stets auch, dass der Versicherer dies durch eine den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügende Änderungsmitteilung - ggf. auch schriftsätzlich - geltend macht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2019 - IV ZR 124/18, VersR 2019, 1134; Urteil vom 18. Dezember 2019 - IV ZR 65/19, VersR 2020, 276; Senat, Urteil vom 20. Mai 2020 - 5 U 30/19, VersR 2020, 1169).Die Beklagte, die den Kläger - letzten Endes irrtümlich - nicht für berufsunfähig gehalten hat, hat die späteren Teilzeitbeschäftigungen des Klägers nicht zum Anlass genommen, ihm gegenüber nachvollziehbar zu begründen, warum eine etwaige vormalige Leistungspflicht dadurch wieder geendet haben sollte (zu den inhaltlichen Anforderungen an die Mitteilung BGH, Urteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98, VersR 1999, 958; Senat, Urteil vom 20. Mai 2020, a.a.O.).
- OLG Saarbrücken, 12.08.2015 - 5 U 53/13
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Eintritt von Berufsunfähigkeit bei bereits …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18
Kann der Versicherungsnehmer eine bestimmte, zu seinem Beruf zählende und ihn prägende Tätigkeit nicht mehr ausüben, ist er auch dann berufsunfähig, wenn diese im beruflichen Alltag zeitlich nur einen geringen Umfang hat oder nicht täglich anfällt, wohl aber notwendigerweise mit ihm verbunden ist (…vgl. BGH, a.a.O.; Urteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631; Senat, Urteil vom 12. August 2015 - 5 U 53/13, RuS 2017, 429;… Lücke in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., § 2 BU Rn. 28).So liegt es hier, weil die vom Sachverständigen bejahten erheblichen schmerzbedingten Einschränkungen im Bereich der Störungsbeseitigung dazu führen, dass ein sinnvolles Arbeiten für den Kläger im Rahmen seiner weitgehend fremdbestimmten Berufstätigkeit nicht mehr in Betracht kommt (zur Berufsunfähigkeit in solchen Fällen vgl. etwa OLG Hamm, VersR 2019, 1546; OLG Koblenz, VersR 2009, 1249; ferner Senat, Urteil vom 12. August 2015 - 5 U 53/13, RuS 2017, 429).
- BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01
Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18
Der Kläger, den die Beweislast für diese Voraussetzungen trifft, muss hierzu nachweisen, dass er, bezogen auf einen konkreten Zeitpunkt (Stichtag), zu der versicherten beruflichen Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr imstande ist, welches nach den Versicherungsbedingungen einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen begründet; außerdem muss er darlegen und beweisen, dass er keine andere, seiner Ausbildung oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631; Urteil vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99, VersR 2000, 349; Senat, Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 23/16, VersR 2018, 1314 (Ls.) = RuS 2019, 214).Kann der Versicherungsnehmer eine bestimmte, zu seinem Beruf zählende und ihn prägende Tätigkeit nicht mehr ausüben, ist er auch dann berufsunfähig, wenn diese im beruflichen Alltag zeitlich nur einen geringen Umfang hat oder nicht täglich anfällt, wohl aber notwendigerweise mit ihm verbunden ist (…vgl. BGH, a.a.O.; Urteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631; Senat, Urteil vom 12. August 2015 - 5 U 53/13, RuS 2017, 429;… Lücke in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., § 2 BU Rn. 28).
- BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18
Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Erfordernis einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18
Das erfordert aber neben dem späteren Wegfall der zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit stets auch, dass der Versicherer dies durch eine den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügende Änderungsmitteilung - ggf. auch schriftsätzlich - geltend macht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2019 - IV ZR 124/18, VersR 2019, 1134; Urteil vom 18. Dezember 2019 - IV ZR 65/19, VersR 2020, 276; Senat, Urteil vom 20. Mai 2020 - 5 U 30/19, VersR 2020, 1169). - BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98
Einstellung der Leistungen aus einer BUZ
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18
Die Beklagte, die den Kläger - letzten Endes irrtümlich - nicht für berufsunfähig gehalten hat, hat die späteren Teilzeitbeschäftigungen des Klägers nicht zum Anlass genommen, ihm gegenüber nachvollziehbar zu begründen, warum eine etwaige vormalige Leistungspflicht dadurch wieder geendet haben sollte (zu den inhaltlichen Anforderungen an die Mitteilung BGH, Urteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98, VersR 1999, 958; Senat…, Urteil vom 20. Mai 2020, a.a.O.). - BGH, 18.12.2019 - IV ZR 65/19
Erfordernis einer Änderungsmitteilung des Versicherers bei späterem Wegfall einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18
Das erfordert aber neben dem späteren Wegfall der zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit stets auch, dass der Versicherer dies durch eine den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügende Änderungsmitteilung - ggf. auch schriftsätzlich - geltend macht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2019 - IV ZR 124/18, VersR 2019, 1134; Urteil vom 18. Dezember 2019 - IV ZR 65/19, VersR 2020, 276; Senat, Urteil vom 20. Mai 2020 - 5 U 30/19, VersR 2020, 1169). - BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03
Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18
Darauf, dass er ab dem 4. April 2013 eine Teilzeitbeschäftigung bei der SPD-Landtagsfraktion aufnahm und zuletzt im Rahmen eines sog. "Minijobs" bei der Fa. S. tätig war, kommt es nicht an, weil die Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalles, und dazu zählt auch die fehlende Möglichkeit einer Verweisung auf eine andere Tätigkeit, am Stichtag vorliegen müssen und spätere Veränderungen außer Betracht bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03, VersR 2007, 631;… Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl., § 172 Rn, 52). - BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07
Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung und Nachweis der Voraussetzungen und …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18
Vielmehr kann sich die Beklagte, wenn Berufsunfähigkeit - wie hier - für einen konkreten Zeitpunkt festgestellt ist, nur im Rahmen des in ihren Bedingungen (§§ 9, 10 BUZ) geregelten Nachprüfungsverfahrens unter den dort beschriebenen Voraussetzungen - ggf. auch innerhalb eines laufenden Rechtsstreits - von ihrer Leistungspflicht lösen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07, RuS 2010, 251). - OLG Koblenz, 27.03.2009 - 10 U 1367/07
Berufsunfähigkeitsversicherung: Somatoforme Schmerzstörung bei einem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18
So liegt es hier, weil die vom Sachverständigen bejahten erheblichen schmerzbedingten Einschränkungen im Bereich der Störungsbeseitigung dazu führen, dass ein sinnvolles Arbeiten für den Kläger im Rahmen seiner weitgehend fremdbestimmten Berufstätigkeit nicht mehr in Betracht kommt (zur Berufsunfähigkeit in solchen Fällen vgl. etwa OLG Hamm, VersR 2019, 1546; OLG Koblenz, VersR 2009, 1249; ferner Senat, Urteil vom 12. August 2015 - 5 U 53/13, RuS 2017, 429). - BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07
Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger …
- BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15
Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2 …
- BGH, 19.07.2017 - IV ZR 535/15
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit
- BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99
Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger …
- BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97
Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses
- OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nachweis eines Post-Borreliose-Syndroms
- OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Anknüpfung an zuvor ausgeübten Beruf nach …
- BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92
Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit
- BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99
Berufsunfähigkeit und Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit
- BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur …
- OLG Saarbrücken, 16.01.2013 - 5 U 236/12
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisungsberuf bei Berufswechsel zur …
- BGH, 22.06.2005 - XII ZB 34/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung eines …
- BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90
Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung
- OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 27/15
Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
- OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22
Vorliegen einer Berufsunfähigkeit
Der Kläger, den die Beweislast für diese Voraussetzungen trifft, muss deshalb nachweisen, dass er, bezogen auf einen konkreten Zeitpunkt (Stichtag), zu der versicherten beruflichen Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr imstande ist, welches nach den Versicherungsbedingungen einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen begründet; außerdem muss er darlegen und beweisen, dass er auch keine andere, seiner Ausbildung oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631; Urteil vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99, VersR 2000, 349; Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - 5 U 107/18, VersR 2022, 28).Für diesen Beweis gilt der Maßstab des § 286 ZPO; er erfordert die Überzeugung des Richters von der zu beweisenden Tatsache im Sinne eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, VersR 2008, 1126; Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - 5 U 107/18, VersR 2022, 28; Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 23/16, RuS 2019, 214 = VersR 2018, 1314 Ls.).
Solche rein hypothetischen Erwägungen lassen unberücksichtigt, dass es für die Frage, zu welchen Tätigkeiten der Kläger noch imstande ist, immer auf die frühere Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1993 - IV ZR 203/92, VersR 1993, 1470; Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - 5 U 107/18, VersR 2022, 28).
Darauf, dass der Kläger seit 1. Mai 2019 eine andere Tätigkeit bei seinem bisherigen Arbeitgeber aufgenommen hat, kommt es insoweit nicht an, ungeachtet der Frage, ob es sich dabei um eine adäquate Verweisungstätigkeit handelt, weil die Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalles, und dazu zählt auch die fehlende Möglichkeit der Verweisung auf eine andere Tätigkeit, am Stichtag vorliegen müssen und spätere Veränderungen außer Betracht bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03, VersR 2007, 631; Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - 5 U 107/18, VersR 2022, 28;… Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG 7. Aufl., § 172 Rn. 52).
- OLG Saarbrücken, 10.12.2025 - 5 U 80/24
Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit im Falle einer Depressionserkrankung
Für diesen Beweis gilt der Maßstab des § 286 ZPO; er erfordert die Überzeugung des Richters von der zu beweisenden Tatsache im Sinne eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, VersR 2008, 1126; Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - 5 U 107/18, VersR 2022, 28).Bei der Feststellung, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h. solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH, Urteil vom 22. September 1993 - IV ZR 203/92, VersR 1993, 1470; Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - 5 U 107/18, VersR 2022, 28).
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